Werbung

Professionelle Beratung hilft bei Kreditklemme - Krisen erfolgreich meistern

Kreditklemme durch Finanzkrise? Eine professionelle Beratung kann Abhilfe schaffen, hierzu gibt es seit Mai 2009 auch Zuschüsse!

 

Bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) können Unternehmen, die sich in einer schwierigen Situation befinden, Zuschüsse zu einer Beratung beantragen. Die Beratung dient zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer gewerblicher Unternehmen. Im Internet unter www.kfw-mittelstandsbank.de finden Sie auch das Merkblatt zur „Turn Around Beratung“. Hier können Sie auch alle Details nachlesen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Beratungsmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen von Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden. Gefördert werden vor allem Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, wie z.B. Handwerk, Handel, Industrie, usw.
Unternehmen erhalten im Geltungsbereich der neuen Bundesländer sowie in der Phasing-Out-Region Lüneburg einen Zuschuss von 75% des Beraterhonorars.
Im Geltungsbereich der alten Bundesländer einschließlich Berlin wird ein Zuschuss von 50% des Beraterhonorars gewährt. Die maximale Bemessungsgrundlage liegt bei 8000,- Euro, und das förderfähige Tageshonorar darf einen Betrag von 800,- Euro nicht überschreiten. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden pro Tag.

Nachstehend ein Beispiel:
Für eine Beratung werden 5 Beratungstage zu je 800 Euro angesetzt, so können in den alten Bundesländer z.B. 2000 Euro Zuschuss beantragt werden und in den neuen Bundesländern sogar 3000 Euro.

Was muss das Unternehmen selbst tragen? Dazu gehören

  • der Eigenanteil
  • die Reise- und Übernachtungskosten des Beraters
  • und sonstige Nebenkosten.

Wie ist die Vorgehensweise zur Beantragung?
Zuallererst muss ein Regionalpartner aufgesucht werden, denn nur über ihn kann ein Antrag gestellt werden. Regionalpartner sind in den meisten Fällen die Handwerkskammern oder IHKs (eine Übersicht ist unter www.rp-suche.de/
rpsuche/TAB
zu finden).
Vor Antragstellung muss ein persönliches Gespräch mit dem Regionalpartner geführt und eine aktuelle Schwachstellenanalyse vorgelegt werden. Hierzu gibt es ein Schwachstellenanalyse-Formular mit der Nr. 140964, das ebenfalls auf den Seiten der KfW abgerufen werden kann. Die Analyse muss von einem unabhängigen, fachlich kompetenten Berater erstellt werden. Sie muss die Leistungsfähigkeit des Unternehmens beinhalten und eine positive Fortführungsprognose bescheinigen.
Sind alle Unterlagen vorhanden sowie die Fördervoraussetzungen gegeben, so gibt der Regionalpartner eine Empfehlung für die Bezuschussung des Beraterhonorars ab und reicht den Antrag bei der KfW ein.
Daraufhin entscheidet die KfW über den gestellten Antrag. Bei positiver Beurteilung über den Zuschuss bekommt das Unternehmen die Zusage übersandt.
Jetzt kann sich das Unternehmen einen Berater aussuchen, der jedoch bei der Beraterbörse der KfW gelistet und für die Turn Around Beratung frei geschaltet sein muss (www.kfw-beraterboerse.de).
Als weiterer Schritt muss jetzt noch ein schriftlicher Beratervertrag mit dem Berater abgeschlossen werden, in dem die Beratungsinhalte, Beratungstage, Höhe des Tageshonorars und der Beratungszeitraum geregelt sind.

Ein Tipp:
Vor Beginn der Beratung kann der Beratervertrag beim Regionalpartner eingereicht werden und dieser leitet den Vertrag ebenfalls an die KfW weiter. Die KfW prüft den Vertrag auf Einhaltung der Fördervoraussetzung usw. Das Unternehmen erhält über die Vertragsprüfung eine schriftliche Bestätigung. Somit wird kein Risiko eingegangen.

Durchführung der Beratung

Die Beratung muss innerhalb von maximal acht Monaten nach Erteilung der Zusage durch die KfW durchgeführt werden. Nach Beendigung der Turn Around Beratung erstellt der Berater einen schriftlichen Abschlussbericht.

Damit der Zuschuss ausbezahlt werden kann, müssen folgende Unterlagen beim Regionalpartner eingereicht werden:

  • abgeschlossener Beratervertrag
  • Rechnung des Beraters
  • Kontoauszug des Unternehmens als Zahlungsbeleg des Eigenanteils
  • Abschlussbericht des Beraters.

Der Regionalpartner leitet diese Unterlagen dann an die KfW weiter, und nach der Prüfung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.

Objektive Beratung

Nehmen Sie solche Angebote an, denn manchmal braucht man einen objektiven Berater der sich traut, unangenehme Entscheidungen abzunehmen und Veränderungen im Unternehmen herbeizuführen, um somit die Unternehmung wieder auf Vordermann zu bringen. Allzu oft führen Scheuklappen und Resignation in die Krise und vielleicht auch in die Insolvenz des Unternehmens. Dies gilt es zu vermeiden.

Autoren:
Herbert Reithmeir ist Betriebswirt, Bonitäts- und Ratinganalyst sowie Inhaber der DLS Unternehmens­beratung in 86165 Augsburg, Tel. 0821 2797115, Fax 0821 783624, info@dls-berater.de, www.dls-berater.de
Han Christian Jung ist Rechtsanwalt und praktizierender Insolvenzverwalter sowie Mitgesellschafter der Anwaltskanzlei Putsche & Jung in 86663 Asbach-Bäumenheim, Tel. 0906 29620, Fax 0906 296226, kanzlei@putsche-jung.de, www.putsche-jung.de

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: