Probenahmen vertraglich fixieren
Das eigene Gewerk absichern gegen unberechtigte Vorwürfe
Mikrobielle oder chemische Grenzwertüberschreitungen kommen selbst in fachlich korrekt ausgelegten und handwerklich sauber erstellten Trinkwasser-Installationen vor. Oft liegt es an den Betriebsbedingungen, die unmittelbar nach der Übergabe vorgelegen haben. Stagnation fördert bekanntlich Bakterienwachstum und die Migration von Metallionen ins Trinkwasser. Mitunter liegt die Ursache der Überschreitungen aber auch in mikrobiologisch kontaminierten Bauteilen. Den Nachweis zu führen ist nicht einfach. Besser ist es, vorzubeugen – auch im Sinne des Auftraggebers.
Wasser muss fließen, und zwar an jeder Entnahmestelle. Dieser Grundsatz gilt generell ab dem Zeitpunkt, wo die Installation mit Trinkwasser befüllt wird. Also beispielsweise auch schon nach einer „nassen“ Druckprobe oder bei einer trockenen Dichtheits- und Belastungsprobe nach dem ersten Befüllen. Das Wasser wieder abzulassen ist keine Lösung. Die in der Trinkwasser-Installation verbleibenden Restwässer führen in Verbindung mit dem eindringenden Luftsauerstoff zu verschiedensten Korrosionsformen am Rohr oder an den Verbindern – selbst bei Edelstahl. Und auch Bakterien vermehren sich in diesen „Feuchtigkeitsnestern“. Es ist daher dem Fachhandwerker anzuraten, so spät wie möglich die Installation mit Trinkwasser zu befüllen, denn es können erhebliche Aufwendungen entstehen, wenn seine Mitarbeiter regelmäßig alle Entnahmestellen eines Gebäudes bis zur Übergabe spülen müssen.
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