Werbung

Photovoltaikanlagen und Dachpfannen – ­Blendwirkung im Einzelfall beurteilen

Die Wesentlichkeit der Blendwirkung von Dachpfannen oder Photovoltaikanlagen ist nicht schematisch, sondern nach dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zu beurteilen.

 

Gestritten wurde über eine Blendwirkung mit einer Leuchtdichte von 100.000 Candela pro Quadratmeter oder höher. Verbindliche Richtwerte, bei deren Überschreitung eine wesentliche Beeinträchtigung z. B. der Nachbarn indiziert wäre, indes gibt es nicht (Quelle: Oberlandesgericht Hamm, Az.: Aktenzeichen 24 U 27/18).

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: