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Onlinewerbung – Quellensteuer wird nicht erhoben

Die Quellensteuer von 15% bei der Nutzung von Online­portalen ist vom Tisch. Hintergrund: Weil im Ausland ansässige Portalanbieter keine Steuern auf Einnahmen für Internetwerbung deutscher Unternehmen bezahlten, sollten die Werbetreibenden mit Steuern belegt werden.

 

Das wurde jetzt zurückgenommen. Onlinewerbung ist schließlich für viele deutsche Firmen ein Muss, um national und international wettbewerbsfähig zu bleiben. Im Ergebnis hätte eine Verpflichtung zum Quellensteuerabzug nicht nur bürokratischen Mehraufwand, sondern in zahlreichen Fällen auch erhebliche Steuernachforderungen zur Folge gehabt (Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat).

 


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