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Ohne "Reisepass" geht nichts - Edelstahl-Abgassysteme benötigen CE-Kennzeichnung

 

Die CE-Kennzeichnung wurde vorrangig geschaffen, um den freien Warenverkehr sicherer Produkte innerhalb des ­Europäischen Wirtschaftsraums zu gewährleisten. Ein ­solches Dokument muss nun auch den Edelstahl-Abgassystemen beigefügt werden: Die Übergangsfrist für Produkte der EN 1856-2 "Innenrohre und Verbindungsstücke aus Metall" endete zum 1. Mai 2006, für den Teil 1 "Bauteile für System-Abgasanlagen" wurde sie schon zum 1. April 2005 abgeschlossen.
Nun ist die CE-Kennzeichnung auf jeden Fall erforderlich, soll das Produkt innerhalb Europas vertrieben werden. Sie ist die alleinige Voraussetzung für das erstmalige Inverkehrbringen, da die entsprechenden EU-Richtlinien dies fordern. Wie läuft das Verfahren ab? Welche Vorteile hat ein SHK-Fachmann von der CE-Kennzeichnung? Diese Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
www.vse-online.org

 


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