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Noch ungenutzte Sparpotenziale

Die Politik macht ernst mit ihrem Ener­gieeinsparprogramm. Den Ankündigungen lässt die Bundesregierung nun weitere Taten folgen, die sich unterm dem Strich als sinnvolles Konjunkturprogramm für die EE-Branche und für alle, die mit Energieeffizienz zu tun haben, erweisen sollten.

 

So wurde am 18. März 2009 die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen, nachdem nun auch die vom Bundesrat geforderten Änderungen eingeflossen sind. Vorgesehen ist, dass die neue EnEV in knapp sechs Monaten in Kraft treten wird. Mit der Zeitvorgabe Herbst 2009 will die Politik allen am Bau Beteiligten eine angemessene Anpassungszeit gewährleisten.

Ziel der Neuregelung ist es, den Energieverbrauch im Gebäudesektor weiter deutlich zu senken. Denn noch immer entfallen mehr als 40 % des europäischen und deutschen Energieverbrauchs auf den Gebäudebestand. Hiervon werden 85 % allein für die Beheizung und die Warmwasseraufbereitung benötigt. Die neue EnEV soll nun die Trendwende einläuten. Dabei sind u. a. folgende Änderungen vorgesehen:

  • Nachtstromspeicherheizungen müssen ab 2020 schrittweise außer Betrieb genommen werden.
  • Die energetischen Anforderungen an Neubauten und bei wesentlichen Änderungen im Gebäudebestand steigen um durchschnittlich 30 %.
  • Die Einhaltung der Vorschriften bei der Modernisierung von Gebäuden muss künftig durch Nachweis der Unternehmen bestätigt werden.
  • In Altbauten müssen begehbare Geschossdecken bis Ende 2011 gedämmt werden, wenn das Dach darüber ungedämmt ist.

Gleichzeitig steigen die Anreize für den Einsatz von Erneuerbaren Energien. So kann der aus EE gewonnene Strom vom rechnerischen Energiebedarf von Gebäuden abgezogen werden. Gleichzeitig werden Primärenergiefaktoren für flüssige und gasförmige Biomasse aufgenommen. Soweit die Biomasse in räumlicher Nähe zum Gebäude erzeugt wird, wirken sich diese entsprechend günstig auf die energetischen Berechnungen für das jeweilige Gebäude aus.

Gute Argumentationshilfen für die ener­getische Gebäudesanierung. Und längst noch nicht alle. Bereits wenige Wochen ­zuvor – am 2. Februar – wurde der Regierungsentwurf für ein Energieeffizienzgesetz auf den Weg gebracht. Mit dem Entwurf für ein „Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz“ soll die Europäische Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleis­tungen umgesetzt werden.

Diese EU-Richtlinie verlangt von den Mitgliedstaaten, nationale Einsparziele festzulegen und eine Einsparung des Energieverbrauchs von jährlich 1 % anzustreben bzw. umzusetzen. Darüber hinaus soll der Markt für Energiedienstleistungen gestärkt werden. Welche geeigneten Maßnahmen hierfür zu ergreifen sind, bleibt den Mitgliedstaaten überlassen. ­Bundesumweltminister Sigmar Gabriel sieht in dem Gesetz ein wichtiges Instrument zur Steigerung der Energieeffizienz und einen Schlüssel für eine neue Energiepolitik. Das Gesetz soll Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, Energie und Kos­ten zu sparen. ­Gabriel: „In Deutschland gibt es erhebliche Einsparmöglichkeiten, die ohne jeden Verlust für unseren Lebensstandard genutzt werden können und zudem wirtschaftlich sind. Gerade die Finanzkrise zeigt: Wir können es uns nicht leisten, unnötig Ressourcen zu verbrauchen. Effiziente Energienutzung zahlt sich aus, für jeden Einzelnen, für die deutsche Wirtschaft und für den Klimaschutz.“ Wohl wahr – dem ist nichts hinzuzufügen.

Ihr Hilmar Düppel
Chefredakteur IKZ-ENERGY

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