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Neue Regelungen für natürliche Rauchabzüge

Deutsche und europäische Normen in der Überarbeitung

Für die natürliche Entrauchung möchte die EU harmonisierte Normen einführen – doch ihre Qualität wird hinter deutschen Sicherheitsansprüchen zurückbleiben. Nationale Normen werden deshalb weiterhin maßgebend sein. Bild: VdS

Auf den „VdS-BrandSchutzTagen“ finden neben einer Fachmesse und Themenforen acht Fachtagungen statt, u. a. zu „Rauch- und Wärmeabzugsanlagen“ am 5. Dezember 2019. Bild: VdS

 

Die Idee, EU-weit Produkte gleicher Qualität aufgrund harmonisierter Prüfnormen einzuführen, ist grundsätzlich nicht schlecht. ­Leider zeichnet sich aber ab, dass die neu zu erarbeitenden europäischen Regelwerke für natürliche Rauchabzüge nicht das Sicherheitsniveau bieten werden, das man sich – auch vonseiten der Hersteller – gewünscht hat.

Die gute Nachricht vorweg: Beim natürlichen Rauchabzug (NRA) wird die Produktqualität hierzulande auf dem gewohnt hohen Niveau bleiben – trotz der deutlich unschärferen harmonisierten europäischen Normen, die sich zurzeit in Bearbeitung bzw. im Umfrageverfahren befinden. Welche Ursachen für diese Situation verantwortlich sind und welche Folgen dies voraussichtlich haben wird, nachfolgend erklärt.

Rückblick/Ursachen
In der Bundesrepublik Deutschland hat sich bei der Normung über die Jahre hinweg ein hoher Sicherheitsgedanke sowohl aufseiten der Hersteller als auch bei den Prüfinstituten durchgesetzt. Dazu zählt, dass Schwellenwerte für NRA, z. B. eine zeitliche Begrenzung bei Prüfanforderungen (60 Sekunden Maximal-Öffnungszeit), festgelegt wurden. Diese Schwellenwerte werden auf der EU-Regelungsseite wohl nun entfallen.
Eine Ursache dafür liegt im Übergang der Bauproduktenrichtlinie (BPR) in die Bauproduktenverordnung (BauPVO). Damit geht einher, dass, anstatt von allgemein geltenden Schwellenwerten, nun der Hersteller für sein Produkt selbst die „Leis­tungsgrenzen“ in Form einer „Leis­tungserklärung“ (CPR=Certificate of constancy of performance, Zertifikat der Leistungsbeständigkeit) bestimmt. Die Aufgabe der Prüfinstitute besteht damit nur darin, diese von Herstellern selbst gesetzten Grenzen, zu überprüfen – nicht mehr und nicht weniger. Das bedeutet, der Hersteller könnte z. B. für sein Produkt eine Reaktionszeit von mehreren Minuten nach Erkennen eines Brandsignals vorsehen, und das Prüfinstitut müsste lediglich nur diese Reaktionszeit bestätigen.

Folgen
Das Problem liegt auf der Hand: Für den Planer ist es ohne eine sinnvolle Vorgabe für Schwellenwerte erheblich schwieriger zu entscheiden, welches Produkt für den konkreten Einsatzfall geeignet ist. Zudem wird es für ein Versicherungsunternehmen schwer sein, diese Produktentscheidung zu bewerten.
Um dieser Situation aus dem Weg zu gehen, wird es wohl wieder zu Insellösungen, d. h. zu nationalen Lösungen kommen – die eigentlich überwunden werden sollten.

Anpassung deutscher Normen
In Deutschland wird zurzeit die Normenreihe DIN 18232 „Rauch- und Wärmefreihaltung“ im Teil 9 „Wesentliche Merkmale und deren Mindestwerte für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte“ erweitert. Der Teil 9 beschreibt bereits Mindestanforderungen für natürlich wirkende Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWGs) nach DIN EN 12101-2. Für Energieversorgungen (entsprechend DIN EN 12101-10) werden sie gerade eingefügt. Die dahinter stehenden Werte sind nicht neu, da sie bereits in diversen nationalen Normen und VdS-Richtlinien als „Stand der Technik“ veröffentlicht und abgeprüft wurden.
In einem letzten Schritt soll dann die DIN 18232 auch um Mindestanforderungen an Steuereinrichtungen ergänzt werden, indem auf die ISO 21927-9 verwiesen und darin enthaltene Mindestwerte ausgewählt werden. Die ISO 21927-9 entspricht inhaltlich der nicht harmonisierten Vornorm prEN 12101-9.
Mit der in naher Zukunft veröffentlichten DIN 18232-9 werden somit umfassende Forderungen an NRA festlegt.

Fazit
Anders als geplant, wird eine harmonisierte europäische Norm nicht automatisch ein (messbares und gleiches) Mindestqualitätsniveau für Produkte sicherstellen. Zwar wird es voraussichtlich auf europäischer Ebene Geräte geben, die sich (nur) an den europäischen Vorgaben orientieren. Doch sie werden vermutlich den deutschen Sicherheitsstandards nicht entsprechen und sollten somit in Deutschland nicht zum Einsatz kommen. Mit der DIN 18232-9 bleibt das Sicherheitsniveau hierzulande gleich und entspricht im Großen und Ganzen den bereits geltenden DIN- und VdS-Prüfschärfen.

Autor: Dipl.-Ing. Dieter Pfeifer,
Fachleiter RWA bei VdS Schadenverhütung

www.vds.de

 

 

Brandschutzmesse in Köln: kostenfreie Eintrittskarten für IKZ-Leser
Die „VdS-BrandSchutzTage“ finden am 4. und 5. Dezember dieses Jahres auf dem Gelände der Koelnmesse statt. Die jährliche Veranstaltung der VdS Schadenverhütung ist eine Kombination von Fachmesse, Foren und Fachtagungen, die in 2019 rund 4000 Besucher und 130 Aussteller erwartet. Offen für alle Besucher des Branchentreffs sind die Fachmesse, das „Ausstellerforum“ mit Fachvorträgen aus der Industrie sowie das „Zukunftsforum Brandschutz“, das unter dem Motto „Brandschutz wird smart“ steht und Themen wie die Digitalisierung im Brandschutz vorstellt und diskutiert. Die „VdS-BrandSchutzTage“ umfassen darüber hinaus acht kostenpflichtige Fachtagungen, u. a. auch zum Thema Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.
Das vollständige Programm und weiterführende Informationen stehen auf der Internetseite unter www.vds-brandschutztage.de zur Verfügung. Eintrittskarten zum Besuch der Messe inklusive der Möglichkeit zur Teilnahme an den Foren sind an der Tageskasse zum Preis von 20 Euro erhältlich. Für die Leser der IKZ stehen unter www.vds.de/ikz kostenfreie Eintrittskarten für den Messebesuch zur Verfügung.

Der Link führt direkt zu den kostenfreien Eintrittskarten für den Messebesuch.

www.vds.de/ikz

 


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