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Neue KfW-Programme für Neubau und Sanierung

Die Förderprogramme der KfW für energieeffizientes Bauen und Sanieren werden ab 1. April 2009 im neuen Programmdesign angeboten. Die Programme werden gestrafft, für Neubau und Sanierung wird es mit dem KfW-Effizienzhaus eine einheitliche Bezeichnung der Förderstandards geben. Ab April wird jeweils nur noch ein Programm für energieeffizienten Neubau und Sanierung angeboten.

Dipl.-Volkswirtin Gudrun Gumb ist bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die zuständige Referentin für die wohnwirtschaftlichen Förderprogramme.

 

Die Förderprogramme der KfW für energieeffizientes Bauen und Sanieren werden ab 1. April 2009 im neuen Programmdesign angeboten. Die Programme werden gestrafft, für Neubau und Sanierung wird es mit dem KfW-Effizienzhaus eine einheitliche Bezeichnung der Förderstandards geben. Ab April wird jeweils nur noch ein Programm für energieeffizienten Neubau und Sanierung angeboten.

Energieeffizient Bauen

Das neue Programm Ener­gieeffizient Bauen tritt an die Stelle des bisherigen Programms Ökologisch Bauen und knüpft mit der Förderung verschiedener energetischer Standards zum KfW-Effizienzhaus an bewährte Strukturen an. Gefördert werden Investoren, die ein KfW-Effizienzhaus 70 oder ein KfW-Effizienzhaus 55 errichten, herstellen oder erstmals erwerben. Das bedeutet, Jahresprimärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust dürfen maximal 70% bzw. 55% der gemäß EnEV₂₀₀₇ zulässigen Höchstwerte für einen Neubau erreichen. Zusätzlich darf im Neubau beim KfW-Effizienzhaus 70 der Jahresprimärenergiebedarf 60 kWh/m² Gebäudenutzfläche und Jahr nicht übersteigen. Beim KfW-Effizienzhaus 55 liegt dieser Wert bei 40 kWh/(m² a). Bestätigt ein Sachverständiger bei Antragstellung, dass mit der geplanten Bauweise diese Standards erreicht werden, erhält der Investor ein zinsverbilligtes Darlehen von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit, maximal jedoch 100% der reinen Baukosten ohne Grundstück. Innerhalb von neun Monaten nach Abschluss des Bauvorhabens muss die Erreichung des angestrebten energetischen Standards gegenüber der KfW mittels einer Sachverständigenbestätigung dokumentiert werden.

 


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