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Neue gesetzliche Rahmenbedingungen für energiesparendes Bauen: Erneuerbare Energien sind jetzt Pflicht - EEWärmeG - zusätzlicher Aufwand oder neue Chancen für das Fachhandwerk?

Im Jahr 2020 sollen Erneuerbare Energien 14% des deutschen Wärmeverbrauchs decken. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, schreibt z.B. das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG - seit dem 1. Januar 2009 die anteilige Nutzung Regenerativer Energien im Neubau vor. Grundsätzlich ist das neue Gesetz im Sinne des Klimaschutzes in jedem Fall zu begrüßen. Was aber bedeutet das EEWärmeG im Ergebnis für den Fachhandwerker?

Die Bundesländer können das EEWärmeG dazu nutzen, auch bei Sanierungsmaßnahmen im Baubestand den Einsatz Erneuerbarer Energien vorzuschreiben – wie bereits in Baden-Württemberg geschehen.

 

Martin Schellhorn

Im Jahr 2020 sollen Erneuerbare Energien 14% des deutschen Wärmeverbrauchs decken. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, schreibt z.B. das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG - seit dem 1. Januar 2009 die anteilige Nutzung Regenerativer Energien im Neubau vor. Grundsätzlich ist das neue Gesetz im Sinne des Klimaschutzes in jedem Fall zu begrüßen. Was aber bedeutet das EEWärmeG im Ergebnis für den Fachhandwerker?

Der Bundestag hatte am 6. Juni 2008 grünes Licht für das erste Klima- und Energiepaket der Bundesregierung gegeben. Im Rahmen dessen wurden vier Gesetze zum Ausbau von Ökostrom, Ökowärme und Kraft-Wärme-Kopplung verabschiedet, die zum Erreichen der deutschen Klimaschutzziele beitragen werden.

www.vaillant.de

 


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