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Nettolohnvereinbarung – Übernahme von Steuerberatungskosten kein Arbeitslohn

 

Bei einer Nettolohnvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter führt die Übernahme von Steuerberatungskosten durch den Chef nicht zu Arbeitslohn, wenn zugleich mögliche Steuererstattungsansprüche an den Arbeitgeber abgetreten wurden. Denn die Übernahme der Beratungskosten liegt im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse, sie dient nicht der Entlohnung der Mitarbeiter. Aufgrund der Nettolohnvereinbarungen sind Arbeitgeber verpflichtet, die Einkommensteuer der Arbeitnehmer wirtschaftlich zu tragen. Durch die Einschaltung der Steuerberatungsgesellschaft wollte der Arbeitgeber im entschiedenen Fall eine möglichst weitgehende Reduzierung der Einkommensteuern der Arbeitnehmer und damit seiner eigenen Lohnkosten erreichen. Entscheidend war daher, dass nur der Arbeitgeber von dem wirtschaftlichen Ergebnis der Steuerberatung profitieren konnte (Quelle: Bundesfinanzhof, Az.: VI R 28/17).

 


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