Nächster Paukenschlag von Altmaier
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier will im Zuge des gestern im Kabinett beschlossenen Energiesammelgesetzes die Photovoltaik-(PV)-Förderung nach EEG für bestimmte neue Anlagen mit Jahresbeginn 2019 schlagartig um 20 % kürzen.
Der Gesetzentwurf sieht eine Absenkung der PV-Vergütungen für Neuanlagen im Segment 40 – 750 kW vor. Begründung: Die Kosten für PV-Anlagen seien in den vergangenen Jahren stärker gefallen als die Vergütung im EEG. „Dies hat zu einer deutlichen Überförderung geführt, die zu Lasten aller Verbraucher wirkt. Der Abbau dieser Überförderung ist auch beihilferechtlich zwingend vorgegeben. Für Anlagen bis 40 kW ändert sich nichts. Damit ist das Segment der privaten Haushalte nicht betroffen“, so das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi). Der BMWi-Entwurf sieht vor, die Förderung solcher Anlagen auf 8,33 Ct/kW zu senken. Durch die monatliche Degression von derzeit 1 % wird der zu kürzende Ausgangswert im Dezember noch 10,46 Ct betragen.
Empfindlich treffen
Das dürfte Planer und Installateure empfindlich treffen, die für 2019 PV-Projekte unter den gegenwärtigen Prämissen geplant, durchkalkuliert, Verträge abgeschlossen oder in Aussicht haben. Hierbei wird es sich um Aufdachanlagen auf Gewerbe- und Industriebetrieben handeln sowie um Mieterstromprojekte. Diesen Flächen wird von Experten allerdings ein großes Beitrags-Potenzial für die Energiewende attestiert. Zugleich kalkulieren die Unternehmen mit niedrigen Amortisationszeiträumen, um sich für einen solchen Invest zu entscheiden. Wenn sich dieser verschiebt, dürften etliche Entscheidungen anders ausfallen. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) erklärt, dass rund die Hälfte der jährlich neu installierten PV-Leistung von der geplanten Förderkürzung betroffen sein wird. „Eine so hohe Förderkürzung mit so kurzer Vorwarnung greift tief in die Planungssicherheit der Handwerksbetriebe ein. Viele Vertragsverpflichtungen und Finanzierungen werden sich nicht mehr erfüllen lassen. Das könnte in Einzelfällen sogar bis zur Insolvenz von Installationsbetrieben führen“, warnt BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.
Der Aspekt der Beihilfe
Den Abbau einer Überförderung mit dem Beihilferecht und den Kosten zu begründen ist zudem fadenscheinig. Die Finanzierung der Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erfolgt durch eine Umlage. Von dieser EEG-Umlage sind energiekostenintensive Betriebe und Schienenbahnen ausgenommen. Dies halten der Verein Sonneninitiative und der Energierechtler Dr. Peter Becker für verfassungswidrig und lassen deshalb aktuell die Regelung vom Bundesverfassungsgericht prüfen.
Laut Sonneninitiative zahlen Stromkunden, vom Harz-4-Empfänger über Kommunen bis zum Mittelständler rund 20 % der EEG-Umlage, damit sogenannte stromkostenintensive Unternehmen (und Schienenbahnen) gänzlich von der EEG-Umlage befreit sind. Das sind laut Berechnungen des Vereins rund 1,6 Ct/kWh. In der Summe unterstützt laut Berechnung der Sonneninitiative eine Durchschnittsfamilie mit einem Verbrauch von 3 500 kWh diese Industrie mit 65 € im Jahr. Dies steht so in der Besonderen Ausgleichsregelung im EEG 2017 ab Paragraph 63.2
Die Summe dieser indirekten Zahlungen an die energiekostenintensive Industrie und an Schienenbahnen gibt der Verein mit rund 5,1 Mrd. € für 2017 an.