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Nachträge: Der Schuss kann nach hinten losgehen

 

Kaum ein Gebäude, das nicht während der Bauphase Änderungen unterworfen wird. Gerade große Bauvorhaben sind davon betroffen. Hier eine Nutzungsänderung, dort neue Wünsche des Auftraggebers, dann wieder andere Mengen. Dann stellt sich die Frage insbesondere für das planende und ausführende Unternehmen: Sind die Änderungen noch konform mit den Planungen und dem Angebot? Bedeuten sie Ansprüche, die gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden können?
So beliebt Nachtragsforderungen für den Auftragnehmer sind, genauso regelmäßig versucht der Auftraggeber sie abzuschmettern oder zumindest abzumildern. Jede Seite versucht, seine Interessen durchzubringen. Das kann schlussendlich dazu führen, dass die Streitigkeiten vor Gericht ausgetragen werden. Doch so weit muss es nicht kommen, sagt Rechtsanwalt Christian Esch im Beitrag „Finanzielle Risiken minimieren“ in dieser Ausgabe auf Seite 30. Schon in der Ausschreibungsphase liegen Stolpersteine. Der Fachanwalt für Baurecht zeigt auf, worauf jede Seite achten sollte, bevor sie vor Gericht zieht und deren Unwägbarkeit in Kauf nimmt.

Detlev Knecht
stv. Chefredakteur
d.knecht@strobelmediagroup.de

 


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