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Mitarbeiter mit Rabatten motivieren

Nachlässe auf Waren und Dienstleistungen – was es zu beachten gilt

Firmenchefs sollten Rabatte für Beschäftigte nicht ohne Prüfung der steuerlichen Folgen gewähren. Schnell können Betriebsprüfer Preisnachlässe als steuerpflichtigen Arbeitslohn einstufen und es drohen Nachzahlungen samt Zinsen. Bild: Adobe Stock/Nelos

Bild: Adobe Stock/vegefox.com

 

Viele Firmen gewähren Mitarbeitern Rabatte auf eigene Waren und Dienstleistungen oder Produkte von Dritten. Damit solche Vergünstigungen steuerfrei bleiben, sollten Unternehmen die Vorgaben genau beachten und mögliche Fallstricke kennen.

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