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Mehr Fördergelder für Mini-Blockheizkraftwerke

Ab sofort erhalten kleine Gewerbe und Hauseigentümer höhere Zuschüsse, wenn sie sich dazu entschließen, Strom und Wärme mit einem Mini-BHKW selbst zu produzieren. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat die Förderrichtlinien für Blockheizkraftwerke in Bestandsbauten mit Mini-KWK-Anlage bis 20 Kilowatt elektrisch (kWel) diesbezüglich überarbeitet. Ein Umstieg lohnt sich vor allem für Betreiber veralteter Ölheizungen: Mini-BHKWs lassen sich kostengünstig und leitungsunabhängig mit Flüssiggas betreiben.

 

 

Einen Teil seiner Energie selbst produzieren – das wird jetzt für Gewerbebetreibende und Eigentümer noch attraktiver. Seit dem 1. Januar 2015 können sie bei der Installation eines Mini-BHKWs bis 20 Kilowatt elektrisch (kWel) eine höhere staatliche Förderung beziehen und gleichzeitig Wärme und Strom erzeugen.
Die Förderung besteht aus drei Bausteinen. Erstens erhalten die Antragsteller einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss je nach Leistungsklasse. So wird nun beispielsweise eine Anlage mit einer Leistung von sieben Kilowatt elektrisch mit 3.100 Euro gefördert. Das sind 400 Euro mehr als im Vorjahr. Ein solches Modell eignet sich beispielsweise für kleinere Betriebe wie Hotels, Schwimmbäder oder Krankenhäuser.
Zweitens zahlt der Staat einen Wärmeeffizienzbonus in Höhe von 25 Prozent der gewährten Basisförderung für Geräte, die mit einem serienmäßigen oder nachgerüsteten Abgaswärmetauscher zur Brennwertnutzung ausgestattet und an ein hydraulisch abgeglichenes Heizungssystem angeschlossen sind. Drittens ist ein

Stromeffizienzbonus in Höhe von 60 Prozent der Basisförderung für Anlagen mit einem besonders hohen elektrischen Wirkungsgrad möglich. Unterm Strich summieren sich der Investitionszuschuss und die Boni im oben genannten Beispiel auf eine Gesamtförderung von 5.735 Euro.

Klug kombiniert: BHKW und Flüssiggas
„Mit den neuen Förderkonditionen lohnt es sich für Hausbesitzer nun noch mehr, ihre alte Heizung zu ersetzen“, sagt Thomas Landmann, Verkaufsdirektor beim Energieversorger Primagas. „Die Investition in ein Mini-BHKW macht sich schon nach wenigen Jahren bezahlt.“ Denn die Betreiber erhalten für jede mit dem BHKW erzeugte Kilowattstunde (kWh) Strom einen staatlichen Kraft-Wärme-Kopplungsbonus von 5,41 Cent ausgezahlt. Darüber hinaus werden viele BHKW-Betreiber von Verbrauchern zu Erzeugern: Wenn die Anlage mehr Strom produziert, lässt sich dieser ins öffentliche Netz einspeisen. Die Vergütung richtet sich nach dem an der Leipziger Strombörse ermittelten durchschnittlichen Quartalspreis für eine Kilowattstunde. Dieser liegt aktuell bei rund 3,482 Cent/kWh.
Gewerbetreibende und Eigentümer, die nicht an das Erdgasnetz angeschlossen sind, aber trotzdem ein BHKW installieren möchten, finden in Flüssiggas eine netzunabhängige Alternative: Der Brennstoff wird ober- oder unterirdisch in Tanks direkt vor Ort zur Verfügung gestellt. Zudem profitieren die Betreiber von Flüssigas-BHKWs von steuerlichen Vergünstigungen: „Wer Flüssiggas zur Stromerzeugung verwendet, bekommt am Ende eines Jahres die Energiesteuer vom Staat zurück“, erklärt Thomas Landmann. Pro Kilogramm sind dies 6,06 Cent. Kunden des Energieversorgers können darüber hinaus den kostenlosen Primagas-Förderservice in Anspruch nehmen, der alle Zuschussprogramme von Bund, Ländern und Gemeinden ermittelt und die Anträge bis zur Unterschrift vorbereitet.

 


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