Werbung

Leser fragen – Experten antworten

In loser Folge beantworten wir an dieser Stelle Fragen aus der Installations- und Planungspraxis.

 

 

 

???

Bestandsschutz bei Heizungsfülleinrichtungen?

Der fest verbundene Heizungsfüllschlauch findet sich nach wie vor in den meisten Bestandsgebäuden. Meist in Kombination aus KFE-Hahn auf der einen Seite und Zapfventil auf der anderen Seite. Vor dem Hintergrund des Trinkwasserschutzes stellt sich zum einen die Frage, ob es reicht, wenn der Kundendienstmonteur den Schlauch löst und den Kunden darauf hinweist, dass die dauerhafte Schlauchverbindung nicht zulässig ist? Wie stellt sich auf der anderen Seite die Situation dar, wenn das trinkwasserseitige Füllventil keinen Rückflussverhinderer hat? Gibt es eine Nachrüstpflicht oder greift der Bestandsschutz?

Frank Überall via E-Mail

!!!

Die aktuelle Trinkwasserverordnung spricht hier eine eindeutige Sprache: Niemals darf eine Trinkwasserinstallation ohne eine nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik geeignete Sicherungseinrichtung mit anderen Anlagen oder Systemen verbunden werden, in denen sich Wasser befindet, das nicht für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist (§17 TrinkwV:2011). Das gilt für die Anbindung von Feuerlöschanlagen im Großen genauso wie für den Heizungsfüllanschluss im Kleinen.
Wenn im Anlagenbestand dieser Füllanschluss mittels Zapfventil und Schlauch vorhanden ist, dann reicht es leider nicht gänzlich aus, diese Verbindung zu trennen, denn in naher Zukunft wird diese Verbindung dann wieder hergestellt werden müssen, um erneut nachfüllen zu können.
Der sogenannte „kurzzeitige Anschluss“ mit der Möglichkeit der vorübergehenden minderwertigeren Absicherung ist heute nicht mehr möglich, da die Regelungen der alten DIN 1988 Teil 4 bereits seit Jahren nicht mehr anwendbar sind. Mit Erscheinen der aktuellen Fassung der DIN EN 1717 zusammen mit der neuen DIN 1988-100 im August letzten Jahres wurde zudem die bisherige Parallellösung mit der DIN 1988-4 aufgehoben. Die alte DIN 1988-4 hat heute keinerlei Gültigkeit mehr.
Die DIN EN 1717 sieht jede Verbindung einer Trinkwasserinstallation mit einem Nicht-Trinkwassersystem als potenziell permanente Verbindung an und schreibt in jedem Fall eine Absicherung der Trinkwasserqualität gegen die jeweils anstehende Flüssigkeitskategorie vor. Bei Heizungsanlagen haben wir es mindestens mit einer Flüssigkeitskategorie 3 zu tun, im Falle einer Heizungswasseraufbereitung oder bei chemischen Zusätzen im Heizungswasser sogar mit einer Flüssigkeitskategorie 4. Spätestens beim nächsten Anschluss der Heizungsanlage an die Trinkwasserinstallation ist hier also vorher ein geeigneter Systemtrenner Typ CA (gegen Flüssigkeitskategorie 3) oder Typ BA (gegen Flüssigkeitskategorie 4) zu installieren. Das kann komfortabel mittels einer automatischen Nachfüllkombination aus Druckminderer und Systemtrenner erfolgen, wie der NK300, im einfachsten Fall jedoch mindestens mit einem Nachrüst-Systemtrenner wie dem BA295STN-WH, der über eine einfache Überwurfmutter an jeden herkömmlichen Zapfhahn montiert werden kann. Ob hinter dem Systemtrenner der Anschluss starr ausgeführt wird oder flexibel über einen Schlauch, spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist lediglich die Absicherung.
Auf einen juristischen Bestandsschutz kann man sich in dieser Situation auch nicht berufen, da von einem solchen Anschluss eine realistische Gefährdung der Trinkwasserqualität ausgeht. Selbst wenn man davon ausgeht, dass der vorhandene Anschluss zum Zeitpunkt der Installation gemäß den damals geltenden Regeln der Technik ausgeführt wurde, so sind die Anforderungen der Trinkwasserqualität heute selbstverständlich in bestehenden Anlage ebenso einzuhalten wie in Neuanlagen. Wenn also von einer solchen „bestandsgeschützten“ Installation heute eine Gefährdung für die Trinkwasserqualität ausgeht, kann man sich nicht mehr auf diesen „Bestandsschutz“ berufen, denn der würde u.?U. nachteilige Auswirkungen auf das Trinkwasser zulassen. Abstriche bei der Trinkwasserhygiene sind jedoch nicht akzeptabel.

Arnd Bürschgens

application engineering & training manager
ACS-ECC Water Controls EMEA
Honeywell GmbH
Automation & Control Solutions

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: