Werbung

Landgericht München: Amazons „Dash Button“ rechtswidrig

München. Die Verbraucherzentrale NRW hat erfolgreich gegen den Online-Versandhändler Amazon geklagt. Das Landgericht München I stuft die „Dash Buttons“, mit denen Bedarfsmittel im Haushalt per Knopfdruck geordert werden können, als rechtswidrig ein (Aktenzeichen 12 = 730/17). Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Amazon sieht sein Angebot im Einklang mit dem deutschen Gesetz und will gegen das Urteil Berufung einlegen. Für die Verbraucher ändert sich demnach zunächst nichts.

Waschpulver per Knopfdruck direkt an der Waschmaschine bestellen – Amazons „Dash Button“ macht das möglich. Das Landgericht München sieht das Prinzip aber nicht gesetzeskonform. Bild: Amazon

 

Nach Auffassung des Landgerichts München stellen Bestellungen mit dem „Dash Button“ Kaufverträge im elektronischen Geschäftsverkehr dar, teilt die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft (DASV) mit. „Dies bedeutet, dass der Anbieter vorvertragliche Pflichten erfüllen muss – z.B. hat er den Kunden über die wesentlichen Eigenschaften der Ware und ihren Preis zu informieren“, sagen die Rechtsanwälte Manfred Wagner und Thorsten Dohmen (Saarbrücken). Diese Eigenschaften würden zwar bei der Konfiguration des „Dash Button“ in der App angezeigt und seien auch später noch abrufbar, die Bestellung werde aber allein durch Knopfdruckbetätigung ausgeführt. Die App sei hierfür nicht erforderlich.
Hinzu komme, dass nach den Nutzungsbedingungen des „Dash Button“ Änderungen z.B. beim Preis, der Verfügbarkeit oder Lieferkosten vorbehalten blieben. Daher sei eine Aufklärung über die wesentlichen Eigenschaften der Ware unverzichtbar, so die DASV. Eine Klausel in den Nutzungsbedingungen hält das Landgericht München für unwirksam.
Die Bestellung müsse so gestaltet werden, dass der Verbraucher ausdrücklich einer Zahlung zustimmt. Daher müsse eine Schaltfläche  mit einer Formulierung wie z.B. „zahlungspflichtig bestellen“ gegeben sein. Das Landgericht München kritisiert, dass eine solche Schaltfläche beim „Dash Button“ nicht vorhanden ist.


So funktioniert der „Dash Button“
Der Amazon „Dash Button“ ist ein Gerät, mit dem Produkte im Haushalt per Knopfdruck nachbestellt werden können. Er wird über die Amazon-App auf einem Android- oder iOS-Smartphone eingerichtet und funktioniert an allen Orten mit einer WLAN-Verbindung. Sobald die App eingerichtet ist, können Produkte bestellt und gekauft werden – per Knopfdruck. Welche Verpackungsgröße oder Variante gewünscht ist, wird bei der Konfiguration des Knopfes per App festgelegt. Zuvor müssen Kundendaten und das Passwort für den WLAN-Zugang hinterlegt werden.
Wird der Bestellknopf gedrückt, kommunizieren Knopf und Smartphone über hochfrequente Töne. Die Bestellung wird übermittelt und die Ware den „Primekunden“ am nächsten Tag ohne Zusatzkosten zugestellt.

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: