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KWL-Anlagen richtig einregulieren

Ablauf einer Einregulierung und was es dabei zu beachten gilt

Die fachgerechte Inbetriebnahme der Lüftungsanlage ist ein wichtiger Faktor, damit die berechneten Luftmengen auch wirklich in den einzelnen Räumen ankommen.

Um den Aufwand an Zeit und Kosten möglichst gering zu halten, bieten viele Hersteller eigene Planungstools an, wie beispielsweise Fränkische Rohrwerke mit der kostenlosen Software „easy­CALC“ (erreichbar unter easycalc.fraenkische.com).

Für die Anlageneinregulierung wird zunächst die Luftmenge, die in das gesamte Gebäude oder die einzelnen Nutzungseinheiten eingetragen wird, am Lüftungsgerät eingestellt. Anschließend sind die Luftmengen raumweise abzustimmen.

Der Kunde sollte im Rahmen der Einweisung die wichtigsten Funktionen sowie den Filterwechsel am Lüftungsgerät, und gegebenenfalls am Vorheizregister, am Erdwärmetauscher und an den Abluftventilen kennenlernen und das Wochenprogramm selbst abändern können.

Tobias Fraas, Produktmanager Kontrollierte Wohnraumlüftung im Geschäftsbereich Haustechnik bei Fränkische.

 

Nach der Installation ist vor der Inbetriebnahme – Systeme für Kontrollierte Wohnraumlüftung (KWL) benötigen eine fachmännische Einregulierung, damit sie effizient arbeiten und einwandfrei funktionieren. In der Realität herrscht hier noch großer Nachholbedarf, denn eine Vielzahl von Lüftungssystemen ist fehlerhaft oder gar nicht justiert. Die meisten Hersteller unterstützen Handwerker bei der Inbetriebnahme.

Von Anlagen zur Kontrollierten Wohnraumlüftung, meist notwendig in luftdicht gedämmten Neubauten, Niedrigenergie- und Passivhäusern sowie bei größeren Sanierungen im Bestand, profitieren Gesundheit und Geldbeutel: KWL-Systeme führen Wohnräumen ausreichend Außen­luft zu und reduzieren gleichzeitig den Ener­gieverbrauch im Gebäude deutlich. Ob eine lüftungstechnische Maßnahme erforderlich ist, kann mit einem Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 ermittelt werden. Sie regelt außerdem Anforderungen die Planung, Ausführung, Übergabe und Instandhaltung einer Lüftungsanlage. Das Lüftungskonzept ist verpflichtend zu erstellen für Neubauten sowie Sanierungen, sobald in einem Einfamilienhaus mehr als ein Drittel der vorhandenen Fenster ausgetauscht beziehungsweise mehr als ein Drittel der Dachfläche abgedichtet wird. In Mehrfamilienhäusern greift das Regelwerk, wenn mehr als ein Drittel der Fens­ter erneuert wird.
Um zu klären, ob lüftungstechnische Maßnahmen notwendig sind, werden zunächst zwei Luftmengen berechnet: die Menge, die zum Feuchteschutz des Gebäudes erforderlich ist sowie der Luftvolumenstrom, der durch Infiltration zur Verfügung steht. Der anschließende Vergleich zeigt, ob eine Maßnahme ergriffen werden muss – das ist der Fall, wenn der für den Feuchteschutz benötigte Luftaustausch höher ist als die tatsächlich durch Infiltration eingetragene Luftmenge.

Luftmengen online berechnen
Hat das Nachweisverfahren die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen ergeben, müssen die erforderlichen Luftmengen entsprechend nach DIN 1946-6 berechnet werden. Um den Aufwand an Zeit und Kosten möglichst gering zu halten, bieten viele Hersteller eigene Planungstools an, wie beispielsweise Fränkische Rohrwerke mit der kostenlosen Software „easyCALC“ (erreichbar unter easycalc.fraenkische.com). Hier gibt der Planer die Basisdaten des Gebäudes und die einzelnen Raumgrößen ein, woraufhin das Online-Tool selbstständig die nötigen Luftmengen berechnet und eine Übersicht über die ausgewählten Systembestandteile gibt. Ist die Planung abgeschlossen, kann die Installation der Anlage erfolgen. Sorgfalt ist hier – wie auch bei der Planung – oberstes Gebot, denn nur eine hygienische und dichte Installation vermeidet spätere, nicht vorgesehene Instandsetzungsarbeiten und schließt damit unerwünschte Zusatzkosten aus.

Fehlerhafte Einregulierung vermeiden
Die fachgerechte Inbetriebnahme der Lüftungsanlage ist ein wichtiger Faktor, damit die berechneten Luftmengen auch wirklich in den einzelnen Räumen ankommen. Denn sind – bei einem nicht ordnungsgemäß einregulierten System – die Luftmengen zu gering, wird die Feuchtigkeit nicht wie vorgesehen abtransportiert. In der Folge kann sich z. B. Schimmel bilden, der die Gesundheit der Hausbewohner beeinträchtigt. Feuchtigkeit und Schimmelbefall können außerdem die Bausubstanz angreifen und damit den Werterhalt der Immobilie gefährden. Sind die eingetragenen Luftmengen zu hoch, können Zug­erscheinungen und Pfeifgeräusche entstehen. Das stört die Wohlfühlatmosphäre in den Wohnräumen und kann zu erhöhten Energiekosten führen. Die alarmierende Erfahrung aus den vergangenen Jahren zeigt: Ein Großteil der KWL-Anlagen ist fehlerhaft oder gar nicht einreguliert, sodass viele Lüftungssysteme nicht wie geplant funktionieren. Bei Einregulierung und Inbetriebnahme herrscht in der Kontrollierten Wohnraumlüftung somit gro­ßer Nachholbedarf.

Kontrolle vor der Einregulierung
Bevor die Kontrollierte Wohnraumlüftung in Betrieb genommen wird, sollte der Innenausbau des Gebäudes abgeschlossen sein, damit die Anlage nach der Einregulierung nicht mehr verschmutzen kann. Für die Inbetriebnahme ist zunächst zu prüfen, ob alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind: Die Planungsunterlagen müssen vollständig vorliegen und alle benötigten Anlagenbestandteile ordnungsgemäß und nach Herstellervorgaben installiert sein. Dazu gehören neben Luftleitungen und Lüftungsgerät der Kondensatanschluss, Geräteschalldämpfer, isolierte Außen- und Fortluftleitungen, saubere Filter sowie ein funktionsfähiger Stromanschluss. Zudem müssen für die Inbetriebnahme alle Anlagenkomponenten, Mess- und Revisionsstellen frei zugänglich sein.

Präzise Messungen
Während der Inbetriebnahme stellt der Techniker einen effizienten Anlagenbetrieb ein und übergibt die Kontrollierte Wohnraumlüftung an den Bauherren. Die spezifische Vorgehensweise hängt vom Lüftungsgerät und den genutzten Regulierelementen ab – etwa ob ein Tellerventil oder ein Volumenstromregler verwendet wird. Zunächst wird die Luftmenge, die in das gesamte Gebäude oder die einzelnen Nutzungseinheiten eingetragen wird, am Lüftungsgerät eingestellt. Anschließend sind die Luftmengen raumweise abzustimmen. Für diese Messungen haben sich Flügelradanemometer und Differenzdruckmessgeräte als die wichtigsten Instrumente am KWL-Markt durchgesetzt. Wenn bei einer Messung die ankommende Luftmenge zu groß ist, verkleinert der Installateur den Querschnitt an der verbauten Einstellmöglichkeit und erhöht damit den Druckverlust. Ist die ankommende Luftmenge zu klein, vergrößert er den Querschnitt und verkleinert dadurch den Druckverlust. Dazu lässt sich der Druckverlust an verschiedenen Komponenten einstellen, wie an Regulier­elementen, Klappen, Ventilen oder Volumenstromreglern. Stimmen nach erneuten Messgängen die Soll- und Ist-Werte an allen Auslässen überein, sollten in der Steuerung des Lüftungsgeräts noch die Regelparameter – etwa Wochenprogramm, Frostschutz oder der automatisierte Sommerbypass – sowie das Zubehör (z. B. das Vorheizregister) überprüft und, falls nötig, angepasst werden.

Dokumentation durch Protokolle
Im Inbetriebnahmeprotokoll sollten die berechneten Sollwerte sowie die tatsächlich gemessenen Luftleistungen bei Zu- und Abluft in den einzelnen Räumen und Geschossen schriftlich festgehalten werden. Eckdaten zur Anlageneinweisung und zum Einbau sind im Übergabeprotokoll zu dokumentieren. Der Kunde sollte im Rahmen der Einweisung die wichtigsten Funktionen sowie den Filterwechsel am Lüftungsgerät und gegebenenfalls am Vorheizregis­ter, am Erdwärmetauscher und an den Abluftventilen kennenlernen und das Wochenprogramm selbst abändern können. Wichtig für den hygienischen Betrieb der Anlage ist die regelmäßige Wartung: Um die Nutzer bei der fachgerechten Instandhaltung ihrer KWL-Anlage zu unterstützen, empfiehlt es sich, ihnen einen Wartungsvertrag anzubieten. Vordrucke für die Protokolle und den Wartungsvertrag stellen viele Hersteller oder auch der Fachverband Gebäude-Klima e. V. (unter www.hygiene-wohnungslueftung.de) zur Verfügung.

Unterstützung bei der Inbetriebnahme
Geschulte Fachhandwerker justieren Lüftungssysteme mit geringem Aufwand selbst. Wer in Sachen Einregulierung sichergehen möchte, dem bieten die meis­ten Hersteller Inbetriebnahme-Pakete ab Werk an. Bei Fränkische zum Beispiel übernehmen je nach gebuchtem Modul Unternehmensmitarbeiter die Einregulierung, Übergabe und Einweisung wahlweise an den Handwerker oder den Endkunden oder beide Parteien gemeinsam. Zudem kann ein Handwerker, der regelmäßig die Systeme des Herstellers installiert und diese selbst einregulieren will, sich bei dem Unternehmen für die Inbetriebnahme speziell schulen lassen.

Bilder: Fränkische

www.fraenkische.com

 

Nachgefragt
IKZ-HAUSTECHNIK: Eine Vielzahl von Lüftungssystemen ist fehlerhaft oder gar nicht justiert. Können Sie diese Aussage spezifizieren?
Tobias Fraas: Wir gehen davon aus, dass ca. 2/3 aller KWL-Anlagen nicht korrekt einreguliert sind. Noch höher fällt dieser Anteil aus, wenn man nur die Anlagen betrachtet, bei denen es hinsichtlich Schall oder aufgrund des geringen Wärmerückgewinnungsgrads zu Beschwerden kommt.

IKZ-HAUSTECHNIK: Welche Vorteile sprechen aus energetischer und hygienischer Sicht für die Durchführung eines Abgleichs bei einer KWL-Anlage?
Tobias Fraas: Es ist auf jeden Fall notwendig, die Luftmengen abzugleichen. Denn nur dann kann man überhaupt von einem energetischen und hygienischen Betrieb sprechen, der den Anforderungen der DIN 1946-6 gerecht wird. Nur so ist ein hygienisch ausreichender Luftwechsel in den Räumen und Rohren gewährleistet. Außerdem ist der Abgleich für den optimalen Wärmerückgewinnungsgrad erforderlich.

IKZ-HAUSTECHNIK: Wie hoch ist das durchschnittliche Energieeinsparpotenzial zwischen einer nicht einregulierten und einer einregulierten Anlage?
Tobias Fraas: Diese Frage lässt sich nicht so einfach beantworten, denn eine Anlage, die nicht korrekt einreguliert ist, läuft nie optimal: Ist die Luftmenge zu gering eingestellt, verringert das zwar die elektrische Leistungsaufnahme, gleichzeitig wird aber die Hygiene vernachläs­sigt. Umgekehrt kann eine KWL-Anlage, deren Luftmengen zu hoch eingestellt sind, eine um bis zu 50 % schlechtere Energieeffizienz aufweisen.

IKZ-HAUSTECHNIK: Was ist für den Anlagenbau und die Einregulierung zu beachten, wenn neben einem KWL-System z. B. eine raumluftabhängige Feuerstätte oder andere luftabsaugende Einrichtungen (wie Dunstabzugshaube oder eine zentrale Staubsauganlage) vorhanden sind?
Tobias Fraas: Wenn Feuerstätte und Lüftungsanlage gemeinsam betrieben werden, ist es wichtig, die Vorgaben der DIN 1946-6, Beiblatt 3 und 4 zu berücksichtigen. Außerdem gibt das Merkblatt „für den gemeinsamen Betrieb von Feuerstätten für feste Brennstoffe, Lüftungsgeräten und Luft absaugenden Einrichtungen“ vom Bund des Schornsteinfegerhandwerks weitere Hinweise. Es ist auf jeden Fall sinnvoll, frühzeitig mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger zu besprechen, welche eventuellen Maßnahmen notwendig sind.

IKZ-HAUSTECHNIK: Zum Abschluss noch eine Frage aus der Praxis. Welche Fehler werden häufig bei der Installation einer KWL-Anlage gemacht?
Tobias Fraas: Häufig wird der falsche oder gar kein Kondensatanschluss am Lüftungsgerät verbaut, oder die Zu- und Abluftleitungen werden vertauscht. Bei Außen- und Fortluftleitungen fehlt nicht selten die Dämmung und auch der Geräteschalldämpfer gerät schnell in Vergessenheit. Problematisch ist es auch, das Lüftungsgerät in Betrieb zu nehmen, bevor die Bauarbeiten abgeschlossen sind. Das erhöht das Risiko, dass sich Schmutz in den Rohrleitungen und im Lüftungsgerät selbst sammelt.

 


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