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Handwerkerleistungen – Steuerermäßigung umfasst auch die Aufwendungen für eine statische Berechnung

Die Steuerermäßigung für Handwerker­leis­tungen führt häufig zu Rechtsstreitigkeiten.

 

Umso wichtiger ist die Kenntnis eines neuen Urteils, in dem die Richter in der Erstellung einer statischen Berechnung eine enge sachliche Verzahlung zu den übrigen Leistungen der Handwerksfirma erkannten. Der für den Steuerabzug erforderliche unmittelbare räumliche Zusammenhang zu einem Haushalt war damit gegeben (Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg, Az.: 1 K 1384/19).

 


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