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Handwerker und Anwender mit mehr Rechtssicherheit FSK-Information zur CE-Kennzeichnung

Mit der Veröffentlichung der europäischen Produktstandards „Wärmedämmstoffe für die technische Gebäudeausrüstung und für betriebstechnische Anlagen in der Industrie“ im Amtsblatt der Europäischen Union sind diese Standards und damit die Pflicht zur CE-Kennzeichnung am 1. August 2010 mit einer Übergangszeit von 24 Monaten in Kraft getreten.

 

Diese neuen europäischen Normen, die insbesondere für die Wärmedämmung von Rohrleitungen gelten, legen Anforderungen an die Bauprodukte „Wärmedämmstoffe“ fest. Sie beschreiben Produkteigenschaften und enthalten Prüfverfahren, Festlegungen zur Konformitätsbewertung, Kennzeichnung und Etikettierung. Die Anforderungen orientieren sich an den „Wesentlichen Anforderungen der Bauproduktenrichtlinie BPR“ vom Dezember 1988 zur mechanischen Festigkeit und Standsicherheit eines Bauwerkes, zum Brandschutz, zu Gesundheit, Umwelt-, Wärme- und Schallschutz.

Neue Aufgaben und Pflichten

Nach dem Ende der Übergangsfrist müssen Rohrdämmstoffe ab 1. August 2012 mit dem CE-Kennzeichen versehen sein und dürfen danach auch nur mit CE-Zeichen eingesetzt und verarbeitet werden.
An der CE-Kennzeichnung erkennt der Handwerker und Anwender, dass das Bauprodukt „Rohrdämmstoff“ für den europäischen Markt bzw. für den freien Handel auf dem europäischen Markt zugelassen ist. Nicht ersetzt wird dadurch aber die Zulassung des Bauprodukts durch die jeweiligen nationalen Zulassungsstellen, weil Baurecht nationales Recht bleibt. D. h., in Deutschland werden Rohrdämmstoffe weiterhin vom Deutschen Institut für Bautechnik DIBt mit einer Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassung (ABZ) für die Anwendung im Hochbau freigegeben. Zukünftig darf jedoch kein Dämmstoff mehr eine Bauzulassung in einem europäischen Land erhalten, der nicht über eine CE-Kennzeichnung verfügt. Bei der Verarbeitung von Rohrdämmstoffen im Hochbau müssen Handwerker und Anwender künftig also grundsätzlich auf die CE-Kennzeichnung und die bauaufsichtliche Zulassung achten.
Für den Dämmstoffhersteller entstehen durch die neuen europäischen Wärmedämmstoffnormen neue Aufgaben und Pflichten. So müssen z.B. die Materialeigenschaften bzw. die entsprechenden Klassifizierungen vom Hersteller des Wärmedämmstoffes geprüft, eigenüberwacht in einem Bezeichnungsschlüssel angegeben werden. Die folgende Bezeichnung gilt beispielhaft für einen PE-Schaum (s. Bild 1): PEF – EN 14313 – ST(+) 100 – ST(-) 50 MU 5000 – AW 0,3 – CL 0,05.
Neben der gültigen Norm können demnach u.A. auch Angaben zum oberen und unteren Grenzwert der Anwendungstemperatur ST(+), ST(-), zur Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahl MU, zum Schallabsorptionskoeffizienten, zu den löslichen Chlorid-Ionen gemacht werden.
Die Anforderungen an die Rohrdämmstoffe wie Wärmeleitfähigkeit und Diffusionswiderstand sind aus dem bisherigen Umgang mit Wärmedämmstoffen für die TGA und Industrie bekannt. Etwas komplizierter wird es bei der Bewertung des Brandverhaltens, da es bisher in Deutschland nur fünf einfach zu unterscheidende und zu prüfende Baustoffklassen gab.
In der für die neuen Dämmstoffnormen mit geltenden und seit Langem eingeführten europäischen Norm DIN EN 13501-1 (Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten – Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten) gibt es aber sieben Brandklassen A bis F, wobei weitere Differenzierungen über die Rauchentwicklung und das brennende Abtropfen zu beachten sind, was zu insgesamt mehr als 30 verschiedenen Detail-Klassen führt.
Das anzubringende CE-Zeichen muss der europäischen Richtlinie 93/68/EG entsprechen und ist auf dem Produkt, dem Etikett oder der Verpackung anzugeben. Dem CE-Kennzeichen sind die folgenden Angaben beizufügen (s. auch Bild 1):

  • Kennnummer der Zertifizierungsstelle,
  • Name oder Bildzeichen und eingetragene Anschrift des Herstellers,
  • Verweis auf die geltende europäische Norm,
  • Schicht oder Produktionsdatum und –anlage oder nachvollziehbarer Schlüssel,
  • Klasse des Brandverhaltens,
  • Nennwert der Wärmeleitfähigkeit,
  • Nenndicke,
  • Kennzeichnung des Dämmstoffes nach Bezeichnungsschlüssel,
  • Art der Kaschierung, sofern vorhanden
  • Nennwert der Länge, Breite oder Innendurchmesser,
  • Anzahl der Stücke oder Gesamtfläche in Verpackung,
  • die letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem das Kennzeichen angebracht wurde.


Beispiel für eine CE-Kennzeichnung für einen Wärmedämmstoff aus PE-Schaum.

Kein Qualitäts- oder Zertifizierungszeichen
Die CE-Kennzeichnung für die Wärmedämmstoffe sagt aus, dass die Produkte den Anforderungen der europäischen Bauproduktenrichtlinie entsprechen, die wesentlichen Anforderungen der Normen erfüllen und nach den harmonisierten europäischen Normen gefertigt werden. Das Qualitätsniveau ist dabei von den Herstellern selbst zu bestimmen.
Die CE-Kennzeichnung ist die Voraussetzung für das In-Verkehr-Bringen der Dämmstoffe im europäischen Wirtschaftsraum, und es wendet sich damit vor allem an die staatlichen Marktaufsichtsbehörden und nicht in erster Linie an die Anwender und Verbraucher. Mit dem CE-Zeichen erklärt der Hersteller, dass er die EU-Richtlinien eingehalten hat. Das CE-Kennzeichen wird vom Hersteller in Eigenverantwortung angebracht.
Zu beachten ist dabei aber, dass die CE-Kennzeichnung kein Qualitätszeichen, kein Normenkonformitätszeichen und kein Zertifizierungszeichen darstellt, auch wenn – je nach Qualitätsanspruch des Herstellers für den Dämmstoff – zum Teil Dämmstoffeigenschaften von einer Prüfstelle überprüft und überwacht werden können bzw. müssen. Das CE-Kennzeichen schafft vor allem für das ausführende Handwerk Rechtssicherheit, weil mit dem CE-Zeichen nachgewiesen wird, dass der Wärmedämmstoff im europäischen Markt als gebrauchstauglich zugelassen ist. Wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit oder Gebrauchstauglichkeit eines CE-gekennzeichneten Dämmstoffes bestehen, können Handwerker und Anwender beim Hersteller eine Konformitätserklärung anfordern.

KONTAKT
Fachverband Schaumkunststoffe und Polyurethane e.V. (FSK)
60329 Frankfurt / Main
Tel. 069 2992070
Fax 069 29920711
fsk@fsk-vsv.de
www.fsk-vsv.de

 


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