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Halteverbot – Kostenpflichtige Abschlepp­maßnahme erfordert Vorlaufzeit

Geparkt in einer erlaubten Zone und trotzdem kostenpflichtig abgeschleppt? – Das geht nicht ohne Weiteres.

 

Wird ein Fahrzeug aus einer nachträglich eingerichteten Halteverbotszone abgeschleppt, muss der Verantwortliche die Kosten nur dann tragen, wenn entsprechende Verkehrszeichen mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei vollen Tagen aufgestellt wurden (Quelle: Bundesverwaltungsgericht, Az.: 3 C 25.16).

 


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