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Häusliches Arbeitszimmer – Alle Nutzer können 1250 Euro absetzen

Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung bezüglich des häuslichen Arbeitszimmers geändert: Der Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer orientierte sich bislang am Objekt, gilt jetzt eine personenbezogene Ermittlung.

 

Das heißt: Nutzen mehrere Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, kann jeder von ihnen seine Aufwendungen hierfür bis zu der Höchstbetragsgrenze von 1250 Euro geltend machen. Voraussetzungen: Den Steuerpflichtigen steht für ihre betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, sie verfügen in dem Arbeitszimmer über einen Arbeitsplatz und sie haben die geltend gemachten Aufwendungen getragen (Quelle: Bundesfinanzhof, Az.: VI R 53/12 und VI R 86/13).

 


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