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Grunderwerbsteuer – Bebauungskosten Grundlage zur Bescheidänderung

Wer ein Grundstück kauft, muss Grunderwerbsteuer zahlen. So weit, so gut.

 

Wird indes zeitlich nach dem Grundstückskaufvertrag und nach der Festsetzung der Grunderwerbsteuer ein Bauerrichtungsvertrag geschlossen, darf die Finanzbehörde im Wege der Änderung des ursprünglichen Bescheids (auch) die Bauerrichtungskosten zusätzlich zu den Kosten des Grundstückserwerbs mit Grunderwerbsteuer belasten (Quelle: Bundesfinanzhof (BFH), Az.: II R 19/15).

 


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