Werbung

Grüne Pumpentechnik wird EU-weit Pflicht

Das Zeitalter ungeregelter Umwälzpumpen in Nassläuferbauweise geht zu Ende. Ab dem 1. Januar 2013 dürfen Pumpenhersteller diese Bauart in Deutschland nicht mehr in Verkehr bringen. Und auch einige technisch veraltete Serien mit elektronischer Regelung wird es dann nicht mehr geben.

Trockenläufer mit Hocheffizienz­technik für den oberen Leis­tungsbereich in Heizungs-, Kaltwasser- und Kühlanlagen.

Seit dem 1. Januar 2013 dürfen - bis auf die Restbestände - nur noch hocheffiziente Nassläuferpumpen eingebaut werden.

 

Der Grund ist einfach: Diese Pumpen verbrauchen zu viel Strom. Damit erfüllen sie nicht die strengen Effizienzvorgaben einer neuen EU-Verordnung unter der europäischen ErP-(Ökodesign-)Richtlinie, die im Januar 2013 wirksam wird. Für Heizung und Klima dürfen dann von den Herstellern in der gesamten Europäischen Union nur noch besonders stromsparende Hocheffizienzpumpen in Verkehr gebracht werden. In den Jahren 2015 und 2020 werden die Effizienzvorgaben an die Nassläuferpumpen in zwei weiteren Stufen verschärft.

Neue Nassläufer sparen ab sofort Strom
Aufgrund dieser Neuerungen wird sich das auf dem Markt verfügbare Pumpensortiment ab dem 1. Januar 2013 deutlich verändern. Viele zum Teil lange Jahre erhältliche Serien werden dadurch wegfallen. Ohne diese weniger effizienten Pumpen kann der Gesamtstromverbrauch aller in der Europäischen Union betriebenen Nassläufer-Umwälzpumpen für Heizung und Klima bis zum Jahr 2020 halbiert werden, hat die EU-Kommission errechnet. Das entspricht dem gesamten Stromverbrauch Irlands und hat eine Minderung der europaweiten CO2-Emissionen um 11 Mio. t zur Folge.
Mit den aktuellen Hocheffizienzpumpen kann nahezu jede Leistungsanforderung an die Nassläuferpumpen in Heizungs- und Klimaanwendungen stromsparender als bisher erfüllt werden. Stromeinsparung und CO2-Reduzierung sind sehr gute Verkaufsargumente, um Immobilienbesitzer auch vom Austausch einer noch funktionstüchtigen, aber ineffizienten Altpumpe gegen eine neue Hocheffizienzpumpe zu überzeugen, ist Pumpenhersteller Wilo überzeugt.

Auch Trockenläufer sparen Strom
Für größere Pumpen (sogenannte Trockenläufer) gelten zwei weitere EU-Verordnungen unter der ErP-(Ökodesign-)Richtlinie. Bereits seit dem 16. Juni 2011 gilt in allen EU-Mitgliedsländern eine Verordnung, die die Effizienz von Elektromotoren regelt. Seither dürfen mit herkömmlichen Elektromotoren ausgestattete Trocken­läuferpumpen nur noch in den Verkehr gebracht werden, wenn der Motor mindestens die Motor-Wirkungsgradklasse IE2 erreicht. Dabei ist von dieser EU-Verordnung ausschließlich der für den Antrieb zum Einsatz kommende Elektromotor betroffen. Die Anforderungen werden 2015 und 2017 in zwei weiteren Schritten verschärft.
Für die Trockenläuferpumpe selbst, also ohne den elektrischen Antrieb, gilt ab dem 1. Januar 2013 eine weitere EU-Verordnung. Sie definiert Mindestanforderungen für den hydraulischen Wirkungsgrad. Denn je höher der hydraulische Wirkungsgrad einer Pumpe ist, desto weniger Strom benötigt sie, um die erforderliche Pumpleistung zu erzielen. Die neue Verordnung tritt in zwei Stufen in Kraft. So werden die ab 2013 neu geltenden Grenzwerte zum 1. Januar 2015 nochmals deutlich verschärft. Damit verbunden ist die Zielsetzung, zunächst 10% und später 40% der heute ineffizienten Wasserpumpen aus dem Handel zu verbannen bzw. durch effizientere Nachfolgemodelle zu ersetzen.

Quelle: WILO SE, Dortmund

Bilder: Wilo

www.wilo.de
www.wilo-erpready.com

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: