Werbung

Greenpeace macht Dampf

Mit einem Entwurf für ein Kohleausstiegsgesetz schlagen Greenpeace und ClientEarth erstmals eine konkrete Abschaltliste mit klaren Zeiträumen und Kapazitäten für Braun- und Steinkohlekraftwerke vor.

Der Entwurf der beiden Umweltorganisationen für ein Kohleausstiegsgesetz sieht drei Phasen vor. Schwerpunkt der ersten Phase ist die Braunkohle in NRW. Bild: Pixelio

Die Kohlekommission hat nur Empfehlungen zum Ausstieg ausgesprochen. Jetzt muss der Bundestag ein entsprechendes Gesetz beschließen, fordern die Umweltverbände Greenpeace und ClientEarth und sie zeigen, wie ein solches aussehen könnte. Bild: Pixabay

 

Ergebnis der Kohlekommission war der vollständige Ausstieg aus der Kohleverstromung bis 2038. Nun verschleppt die Politik die Umsetzung. Vor diesem Hintergrund haben Greenpeace und ClientEarth den Entwurf eines Kohleausstiegsgesetzes vorgelegt. Er sieht einen Ausstieg in drei Phasen vor.

Berlin gerade in Lähmung

Beide Umweltschutzorganisationen fordern mit dem Gesetzentwurf von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), die Ergebnisse der Kohlekommission zügig umzusetzen und konkrete CO2-Einsparziele zu erreichen. „In Berlin überbieten sich die Parteien gerade mit klimapolitischen Vorschlägen. Egal ob CDU/CSU oder SPD – keine Regierungspartei tut wirklich etwas, um den in der Kohlekommission beschlossenen Kohleausstieg anzupacken“, sagt Karsten Smid, Klimaexperte von Greenpeace. „Unser Gesetzentwurf gibt jetzt den Weg vor.“
Hermann Ott, Leiter des Deutschland-Büros von ClientEarth in Berlin, mahnt: „Viele glauben, dass der Kohleausstieg schon beschlossene Sache ist. Aber die Kohlekommission hat nur Empfehlungen ausgesprochen – jetzt muss das Gesetz dazu kommen.“

Tschüss Kohle in drei Phasen

Der Vorschlag der beiden Umweltorganisationen zum Kohleausstiegsgesetz sieht entsprechend des Kohlekompromisses drei Phasen vor. In der ersten Phase bis Ende 2022 werden 3,1 Gigawatt (GW) Braunkohlekapazitäten in Nordrhein-Westfalen abgeschaltet. So soll der Hambacher Wald vor dem Abbaggern gerettet und vom Tagebau bedrohte Dörfer geschützt werden. In der zweiten Phase werden Kraftwerk für Kraftwerk vom Netz genommen – insgesamt Kapazitäten von 8GW Braunkohle und 13GW Steinkohle bis Ende 2026. Betreiber von Kraftwerken und Tagebauen sollen dabei nur in Ausnahmefällen entschädigt werden, etwa wenn aufgrund des Erhalts von betroffenen Dörfern nur kurze Übergangsfristen gewährt werden. Die dritte Phase sieht eine festgelegte Reihenfolge zum Abschalten der verbliebenen Kraftwerke vor, wobei das Tempo abhängig von dem zu entscheidendem Enddatum ist.
Das Kohleausstiegsgesetz online: www.greenpeace.de und unter www.clientearth.de

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: