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Geschäftserfolg durch Förderprogramme für KMU

Teil 1: Der Mensch im Mittelpunkt – Beratung von Geschäftsführung und Belegschaft

Das Bundesamt für Wirtschaft und usfuhrkontrolle in Eschborn: Hier wird die BAFA-Förderung verwaltet. Bild: BAFA/Michel Rostek

Henry Krey. Bild: Krey

 

Wirtschaftsförderungsprogramme gibt es für alle betrieblichen Bereiche. Im Unterschied zu günstigen Krediten, etwa bei der KFW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), sind hier meist hohe staatliche Zuschüsse für die erforderlichen betrieblichen Investitionen möglich. In dieser dreiteiligen Serie stellen wir sinn- und wertvolle Förderkonzepte für die SHK-Branche vor.

Im ersten Teil geht es um das Thema „Beratung von Geschäftsführung und Belegschaft“. In der kommenden Ausgabe folgt dann eine Übersicht der Unterstützungsmöglichkeiten beim Brandthema „Digitalisierung“, anschließend beleuchten wir die Chancen der „Güter- und  Betriebsmittelförderung“. Für jeden Bereich lassen wir einen Experten zu Wort kommen.

BAFA – Professionelle Beratung

Der Klassiker und eines der wichtigsten Fördersysteme überhaupt ist das Programm zur BAFA-Unternehmensberatung. Das BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – sitzt in Eschborn und gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Das Zuschussvolumen wird außerdem aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert. Das BAFA-Förderprogramm beinhaltet in der Hauptsache die fachmännische Unterweisung der Geschäftsleitung durch zertifizierte Berater. Es richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ein solches Profi-Consulting in Anspruch nehmen wollen. Zusätzlich ermöglichen die Bundesländer mit eigenen Förderprogrammen und in sehr unterschiedlichem Umfang auch Beratungen vor der Gründung eines Unternehmens. Henry Krey1) ist Unternehmensberater in Berlin und vom BAFA zugelassen. Er verrät: „Laut BAFA betrug die 2017 ausgezahlte Gesamtfördersumme rund 32 Mio. Euro; im ersten Halbjahr 2018 waren es  rund 16 Mio. Euro.“

Wer bekommt wieviel?

Bis zu zwei Jahre junge Unternehmen erhalten auf das jeweilige Beraterhonorar im Westen einen 50-prozentigen und in den neuen Bundesländern einen 80-prozentigen Zuschuss. Die Beratersumme darf nicht mehr als 2 x 4000 Euro betragen. Ab dem dritten Betriebsjahr können diese Unternehmen dann die reguläre BAFA-Förderung abrufen, die auch alle anderen Firmen beantragen können: 50 % auf max. zwei Beraterrechnungen à 3000 Euro im Westen und 80 % im Osten werden dabei genehmigt. Eine Sonderbehandlung erhalten darüber hinaus Unternehmen, die sich nachweislich in finanziellen Schwierigkeiten befinden. Sie bekommen unabhängig vom Betriebsalter 90 % Zuschuss auf ihre Beraterrechnung von bis zu 2 x 3000 Euro. Der Eigenanteil des Unternehmens liegt hier also bei budgetschonenden 600 Euro.

Inhalt und Antragstellung

Gefördert werden alle Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensleitung. Das Beraterspektrum entspricht damit in etwa dem einer klassischen Unternehmensberatung. Ausgeschlossen von der Förderung sind Unterweisungen in Rechts- und Versicherungsfragen bzw. Jahresabschluss- und Buchführungsarbeiten. Die Antragstellung führt der Unternehmer in der Regel selbstständig durch. Wer vorher schon einmal in die Unterlagen schauen will, der findet im Internet alle wichtigen Informationen dazu (siehe Link-Verzeichnis am Ende des Artikels). In einigen Fällen, so der Experte aus Berlin, böte sich zudem ein vorheriges und kostenfreies Informationsgespräch an. Doch zunächst weiter im Prozess der Antragstellung: Auf der entsprechenden Internetseite findet sich auch das Verzeichnis zugelassener Berater. Mit einem von ihnen nimmt der Unternehmer den Erstkontakt auf. Eine Besonderheit Kreys liegt darin, dass er den Unternehmer anschließend beim Ausfüllen seines Antrags unterstützt. Dadurch lassen sich Fehler und damit verbundene prozessverzögernde Rückfragen seitens der BAFA vermeiden. Nach Einreichung des Antrags wird dieser durch eine dem BAFA zugeordnete Leitstelle geprüft und der Unternehmer erhält eine Beratungszusage in Form eines Informationsschreibens samt Prüfergebnis zugesandt. Die Fachleute sprechen hier von einer Inaussichtstellung. Nach deren Erhalt kann der Beratungsvertrag unterschrieben und das eigentliche Consulting gestartet werden. Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten müssen vor der Antragstellung außerdem ein Informationsgespräch vor Ort in einer der ausgewiesenen Beratungsstellen, zum Beispiel der lokalen IHK, führen. Spätestens sechs Monate nach Erhalt der Zusage muss der Verwendungsnachweis über das Consulting beim BAFA eingereicht werden. Dazu zählen ein Bericht des persönlichen Beraters, dessen Rechnung und ein Kontoauszug, der mindestens die Bezahlung des Eigenanteils unzweifelhaft nachweist. Sollte der maximal förderfähige Betrag nicht ausgeschöpft worden sein, kann ein erneuter Förderantrag über den Restbetrag gestellt werden.

Fördermittelinitiative für den Personalbereich

Einen ähnlichen Ansatz verfolgt auch das Programm unternehmensWert:Mensch. Es wird durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert. Das Programm basiert auf dem gesammelten Expertenwissen der Initiative Neue Qualität der Arbeit und steht im Gesamtkontext der Fachkräfte-Offensive der Bundesregierung. Anders als bei der BAFA-Förderung – bei der ja hauptsächlich die Geschäftsleitung angesprochen wird – sind die Beratungsdienstleistungen dieser Fördermittelinitiative auf den Personalbereich ausgerichtet. Hintergrund: Vor allem KMU mit ihren beschränkten Ressourcen haben mit dem demografischen Wandel, krankheitsbedingten Engpässen sowie Fachkräfte- und Nachwuchsmangel schwer zu kämpfen. Wer wüsste das nicht besser als die Inhaber und Geschäftsführer der zahlreichen kleinen und mittleren Betriebe des SHK Handwerks. Obwohl die heimischen SHK-Betriebe laut dem Branchenverband ZVSHK auch für 2018 wieder einen Umsatzrekord erwarten, bereitet der Branche der zunehmende Fachkräftemangel im eigenen Land Sorge. Laut Aussage des Marktforschungsinstituts BauInfoConsult befürchtet jeder zweite SHK-Installateur, dass ein weiter steigender Fachkräftemangel problematische Verzögerungen am Bau mit sich bringen wird. Befragt wurden dazu exemplarisch 144 Betriebe im Land. „Wie einer solch bedrohlichen Situation vorgebeugt werden kann, oder welche Rettungsmaßnahmen es im Ernstfall gibt, das lernen die Verantwortlichen in unserer Beratung“, erklärt Henry Krey. Das Programm unterstütze mit passgenauen Beratungsdienstleistungen u. a. bei der Entwicklung moderner, mitarbeiterorientierter Personalstrategien. „Wir beraten und helfen bei Personalführung, Wissen & Kompetenz, Gesundheit, Chancengleichheit sowie Diversity“, ergänzt der Fachmann.

Wie läuft das Programm ab?

Die Antragsstellung für das Programm ist schnell erklärt: Nach einem kurzen Vorgespräch mit einem zertifizierten Berater folgt eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung des Betriebes durch eine der zuständigen Erstberatungsstellen im jeweiligen Bundesland des Antragstellers. Dabei wird die Förderfähigkeit geprüft und der Beratungsbedarf des Unternehmens eingeschätzt. Anschließend erhält der Antragsteller seinen Beratungscheck, der die Anzahl der genehmigten Beratertage ausweist. Die eigentliche Prozessberatung findet später direkt vor Ort im Unternehmen selbst statt.

Wer bekommt Förderung?

Gefördert werden alle Unternehmen, die mindestens zwei Jahre bestehen, deren Sitz sowie Arbeitsstätte in Deutschland liegt und die KMU2) Kriterien erfüllen. Grundsätzlich bekommen Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten 80 % Zuschuss zu den Kosten der Prozessberatung, Unternehmen mit 10 bis 249 Beschäftigten erhalten 50 % Kostenbeteiligung. Der Consultant berechnet seinen Beratertag mit 1000 Euro. Das genehmigungsfähige Maximum innerhalb des Programms liegt bei 10 Beratertagen, also 10 000 Euro. Achtung: Drei Bundesländer fördern nur Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern. Dort bieten sich folgende regionale Förderangebote als Alternative an (Links im Infokasten auf dieser Seite):

  • Baden-Württemberg:Förderprogramm„Coaching fürkleine und mittlereUnternehmen, SchwerpunktFachkräftesicherung“.
  • Nordrhein-Westfalen: „Beratung von Unternehmen zur Fachkräfte­sicherung, Potenzialberatung“.  
  • Sachsen-Anhalt:„WeiterbildungBetrieb“ (Antragstellung möglich,Bewilligung jedochaktuell ausgesetzt).

Ausblick: Mit unternehmensWert:Mensch PLUS gibt es noch einen weiteren Zweig dieses Förderprogrammes. Der Schwerpunkt hier liegt auf der Digitalisierung. Was es damit genau auf sich hat, welche Investitionszuschüsse dort möglich sind und welche Förderungen es im Bereich der Digitalisierung noch gibt, das behandeln wir in der nächs­ten Ausgabe. 

Autor: Peter Laaks, Essen

1) Henry Krey ist zugelassener Berater für die staatlichen Programme des BAFA, von unternehmensWert:Mensch und von unternehmensWert:Mensch PLUS. Sein Unternehmen Krey & Partner ist DIN EN ISO 9001 zertifiziert. Kontakt: www.erfolgreicherwerden.de, Tel.: 030 88778508.

2) Die KMU-Kriterien besagen, dass der Jahresumsatz 50 Mio. Euro und die Zahl der Beschäftigten 249 nicht überschreiten darf. Das gilt auch für verbundene bzw. Partnerunternehmen als Gesamtheit.

 

Nachgefragt

IKZ-HAUSTECHNIK: Welche Beratungsleis­tungen im Personalbereich werden vom Handwerk am häufigsten abgerufen?

Henry Krey: Betriebswirtschaftliche Themen mit den Schwerpunkten Struktur, Strategie und Entwicklung. Dazu die Beratung der Geschäftsführung bzw. der Abteilungsleiter.

IKZ-HAUSTECHNIK: Wie hoch ist die Erfolgsquote bei diesen Beratungen?

Henry Krey: Durch unseren betreuenden und ISO-zertifizierten Beratungsablauf haben wir eine Erfolgsquote von 100 % bei den Anträgen. In der Umsetzung sind 95 % unserer Förder-Kunden erfolgreich.

IKZ-HAUSTECHNIK: Unternehmer tun sich mitunter schwer, den Nutzen einer externen Beratung zu erkennen. Sie kommen oftmals erst, wenn’s schon fast zu spät ist. Wann aber ist der richtige Zeitpunkt für eine Initialberatung gekommen?

Henry Krey: Der optimale Zeitpunkt ist dann gekommen, wenn der Unternehmer selbst den Wachstumswillen spürt. Aber zu spät ist es eigentlich nie. Werden die Anträge genehmigt, sehen die Verantwortlichen der Programme auch eine gute Chance auf Entwicklung. So hatten wir beispielsweise einen Heizungsbauer im Süden Deutschlands, der mithilfe der BAFA-Förderung und unserer Beratung den Betrieb in einer Krise sogar komplett umgestellt hat: neue Vertriebswege, anderer Team-Spirit, Steigerung der Verbundenheit zum Unternehmen bei den Mitarbeitern, Außendarstellung und klare Aufgabendefinition für die beiden Geschäftsführer.

IKZ-HAUSTECHNIK: Inwieweit werden neben der Geschäftsleitung auch die Betriebsangehörigen in den Prozess einbezogen und über welchen Zeitraum erstreckt sich eine Betriebsberatung im Durchschnitt?

Henry Krey: Bei der BAFA-Beratung geht es in erster Linie um die Geschäftsleitung im Zeitraum von zwei bis drei Monaten. Bei unternehmensWert:Mensch werden auch die Betriebsangehörigen mit einbezogen. Hier liegt der Beratungszeitraum bei sechs Monaten.

 

 

 

Internet-Links:

BAFA: www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html

unternehmensWert:Mensch: www.unternehmens-wert-mensch.de/startseite

Baden-Württemberg: www.esf-bw.de/esf/foerderung-beantragen-und-umsetzen/foerderprogramme-des-foerderbereichs-wirtschaft

NRW: www.arbeit.nrw.de/arbeit/beschaeftigung_foerdern/potentialberatung

Sachsen-Anhalt: www.ib-sachsen-anhalt.de/firmenkunden/aus-weiterbilden/sachsen-anhalt-weiterbildung-betrieb.html

 


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