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Geschäftserfolg durch Förderprogramme für KMU

Teil 3: Unterstützung bei der Anschaffung von Betriebsmitteln

Das Dienstgebäude (Hauptgebäude) der Bezirksregierung Arnsberg. Bild: Pressestelle Bezirksregierung Arnsberg

Die Universität Kassel hat mit dem Aufbau einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge begonnen. Erste Ladesäulen wurden im Sommer dieses Jahres in Betrieb genommen. Hessen fördert die Maßnahme. Das Foto zeigt Fahrdienstleiter Frank Kessel (l.) und Fahrer Stefan Meng, wie sie ein E-Fahrzeug am Uni-Standort Wilhelmshöher Allee aufladen. Bild: Uni Kassel

 

Der letzte Teil unserer Serie über Förderprogramme für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)1) zeigt, welche Unterstützung das SHK Handwerk bei der Anschaffung von Betriebsmitteln in Anspruch nehmen kann. Dazu zählen Zuschüsse ebenso wie zinsverbilligte Kredite.

KMU in Nordrhein-Westfalen können zum Beispiel Zuschüsse für Elektromobilität beantragen. Im Rahmen des Landesprogramms „progres.nrw“ sollen im Förderschwerpunkt „Emissionsarme Mobilität“ neben kommunalen Betrieben auch Unternehmen und Gewerbeeinheiten motiviert werden, auf umweltfreundliche Autos umzusteigen. Gefördert werden E-Fahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge, Lastenfahrräder sowie öffentliche und nicht öffentliche Ladepunkte. Antragstellung und Abwicklung erfolgen über die Bezirksregierung Arnsberg. So gibt es für juristische Personen maximal für ein Elektro-Lasten-Fahrrad mit einer Nutzlast von mindestens 70 kg einen Zuschuss von 30 %, höchstens jedoch 2100 Euro. Auch die passenden Ladeeinheiten werden gefördert. Bezuschusst werden die Errichtung und der Netzanschluss von AC-Ladeinfrastruktur (Wechselstrom) mit einem oder mehreren Ladepunkten (Ladesäule) durch einen Beitrag von 50 %, maximal 3000 Euro pro Ladepunkt. Bei öffentlich zugänglichen Ladesäulen liegt der Zuschuss ebenfalls bei 50 %, maximal gibt es dafür allerdings 5000 Euro pro Ladepunkt, selbst wenn die öffentlichen E-Lade-Säulen noch Schwächen beim Bedienkomfort aufzeigen. Zu dieser Einschätzung kommen beispielsweise Tester des ADACs in ihrem bundesweiten Test von E-Ladesäulen 2018.

Hilfe Erstausstattung und Wachstum
Handwerksbetriebe in Baden-Württemberg können einen Antrag für die „Startfinanzierung 80“ der L-Bank (Staatsbank für Baden-Württemberg) bei ihrer Hausbank einreichen. Dabei handelt es sich um ein zinsverbilligtes Darlehen. Es dient zugleich als 80-prozentige Bürgschaft. Die Förderhöhe beträgt maximal 200 000 Euro. Der Antrag muss innerhalb von fünf Jahren nach der Betriebsgründung gestellt werden. Gefördert werden damit zum Beispiel Betriebsgebäude, Baumaßnahmen oder auch die Erstausstattung. Somit wäre es theoretisch möglich, für einen gebraucht erstandenen Lkw die dringend erforderlichen neuen und teuren Sicherheitsreifen nachzurüsten. Genauso gut könnte aber auch der Heizungs- und Anlagenbauer ein kleines Teilelager mit einem Teil des Geldes errichten.
Etablierte, kleinere Handwerksbetriebe in Hessen können ebenfalls auf frisches Investitionskapital für ihr Wachstum von der WI Bank Hessen hoffen. Der Betrieb darf allerdings nicht mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigen und muss mindestens fünf Jahre bestehen. Der Darlehenshöchstbetrag beträgt pro Vorhaben 2 Mio. Euro. Er wird mit einem festgeschriebenen Sollzinssatz erteilt. Sogar Freiberufler können Anträge dafür stellen. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank eingereicht werden. Die Darlehen werden in der Regel mit einem tilgungsfreien Jahr zugesagt, d.h. in diesem Zeitraum zahlt der Betrieb nur die Zinsen. Diese werden in der Regel vierteljährlich berechnet.
Kleine und mittlere SHK Unternehmen, Existenzgründer und Freiberufler, die ihren Firmensitz in Niedersachsen anmelden, können über den Niedersachsen-Gründerkredit eine Förderung innerhalb der ersten fünf Jahre beantragen. Der Kredit wird zu vom Land subventionierten Sonderkonditionen mit risikogerechten Zinssätzen vergeben. Aufnehmen lassen sich 20 000 bis 500 000 Euro – je nach Bedarf und Aussicht auf wirtschaftlichen Erfolg. Die Mittel können ausdrücklich auch für Betriebsmittel verwendet werden. In die Rubrik fallen übrigens neben Maschinen und Gebäuden auch Patente, Gegenstände und Rechte, die für die Produktion eines Endprodukts benötigt werden.

Regionale KfW-Variante und Meistergründungsprämie
In Nordrhein-Westfalen sind Handwerksmeister, die eine selbstständige Voll­existenz gründen, antragsberechtigt für die Meistergründungsprämie NRW. Voraussetzung ist, dass es sich dabei um eine Erstgründung handelt. Die Förderhöhe beträgt 7500 Euro. Den Antrag stellen Interessenten bei ihrer zuständigen Handwerkskammer. Verwendet werden darf das Geld für Investitionen und Betriebsmittel, nicht aber für bauliche Infrastruktur, Personalkosten und Löhne. Der gesamte Finanzierungbedarf muss bei mindestens 15 000 Euro liegen und muss grundsätzlich gesichert sein, auch wenn der Zuschuss nicht genehmigt würde.
Handwerker, KMU und andere Existenzgründer in Rheinland-Pfalz können innerhalb der ersten fünf Geschäftsjahre eines Betriebs zinsverbilligte Investitionsfinanzierungen von bis zu 2 Mio.  Euro erhalten und Betriebsmittelfinanzierungen bis zu 500 000 Euro. Die Kreditlaufzeit ist flexibel gestaltbar; Tilgungsfreijahre sind optional möglich. Der Zinssatz ist abhängig von der Zahlungsfähigkeit und den Sicherheiten des jeweiligen Antragsstellers, d. h. je besser die Bewertung ausfällt, desto niedriger wird der Zinssatz angesetzt. Bei der Unterstützung handelt es sich um die regionale Variante des „ERP-Gründerkredits“ der KfW Bank, dem ERP-Gründerkredit RLP.
Die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) greift kleinen und mittleren SHK Betrieben, die in Wachstum und Entwicklung investieren wollen, unter die Arme. Das Geld kann so zum Beispiel auch für eine neue Unternehmensbeteiligung verwendet werden.  Ermöglicht wird diese Unterstützung durch zinsgünstige Darlehen im Rahmen der „Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Saarland“ (GuW Saarland). Der Antrag dazu wird bei der Hausbank gestellt. Gefördert werden Investitionen mit bis zu 100 % und mit einem Höchstbetrag von maximal 2 Mio. Euro pro Vorhaben, sofern der Investitionsort im Saarland liegt. Besonders günstig wird der Kredit der SIKB, wenn das Invest zusätzliche Arbeitsplätze schafft.

Fazit
Unsere Serie über die diversen Zuschuss-, Förder- und Kreditprogramme in Deutschland hat gezeigt, dass die Chancen günstiges Geld, frisches Kapital und sogar ordentliche Zuschüsse für den eigenen Betrieb zu bekommen, aktuell besser nicht sein könnten. Die Fördertöpfe der EU, des Bundes und der Länder sind wirklich prall gefüllt und es kommen scheinbar ständig neue Optionen hinzu. Wer sich selbst auf die Suche nach der für seinen Betrieb passenden Unterstützung machen möchte, der wendet sich am besten an das Wirtschaftsministerium seines jeweiligen Bundeslandes. Dort sollte man ihm auf alle Fälle weiterhelfen können. Die Eigenrecherche im Netz empfiehlt sich nur bedingt, da dort viele falsche bzw. veraltetete Informationen zu finden sind. Auch diese IKZ-Serie wird wahrscheinlich schon im Jahr 2019 nicht mehr ganz up-to-date sein. Wir werden daher am Thema bleiben und in loser Folge über attraktive Unterstützungsmöglichkeiten für die SHK-Branche berichten. 

Autor: Peter Laaks

1) Die KMU Kriterien besagen, dass der Jahresumsatz 50 Mio. Euro und die Zahl der Beschäftigten 249 nicht überschreiten darf. Das gilt auch für verbundene bzw. Partnerunternehmen als Gesamtheit.

 

Kurzlinks zu Förderprogrammen
progres.nrw; Förderschwerpunkt Emissionsarme Mobilität https://bit.ly/2pS1XSv
Startfinanzierung 80 der L-Bank https://bit.ly/RI0qeZ
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen https://bit.ly/2EiWNsY
Niedersachsen-Gründerkredit https://bit.ly/2yiQi3U
Meistergründungsprämie NRW https://bit.ly/2OqsSDO
ERP-Gründerkredit RLP https://bit.ly/2RQd0Z1
GuW Saarland https://bit.ly/2CfV5FP

 


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