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Gehaltsumwandlung – Lohn­steuer­pauschalierung entfällt

Eine pauschale Lohnversteuerung von Zuschüssen des Arbeitgebers zu Fahrtkosten und Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Internetnutzung ist nur dann zulässig, wenn diese Leistungen zusätzlich zum ursprünglich vereinbarten Bruttolohn erbracht werden.

 

Im Streitfall hatte der Arbeitgeber mit seinen unbefristet angestellten Arbeitnehmern neue Lohnvereinbarungen getroffen. Er verpflichtete sich zur Zahlung eines Zuschusses für die Nutzung des Internets und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Der Bruttoarbeitslohn wurde aber gleichzeitig jeweils um den Zuschussbetrag reduziert (Quelle: Finanzgericht Düsseldorf, Az.: 11 K 3448/15 H (L)).

 


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