Werbung

Förderrichtlinie für Kälte- und Klimaanlagen erneuert und ausgeweitet

Berlin. Die Bundesregierung hat mit dem Jahreswechsel die Förderrichtlinie für Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen aktualisiert und die Förderbereiche ausgeweitet. Wie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit meldet, können seit dem 1. Januar im Rahmen der Basisförderung die Neuerrichtung, die Vollsanierung sowie erstmalig auch die Teilsanierung von Anlagen gefördert werden.

 

Dazu wird die Förderung auf eine Festbetragsförderung umgestellt, deren Höhe von der Kälteleistung und der Anlagenart abhängt. Die Leistungsbereiche für förderfähige Kompressionsanlagen werden teilweise auf das Doppelte heraufgesetzt. Neu ist u.a. auch, dass kleine Kompressionsanlagen im Bereich von 2 bis 5 kW elektrischer Leistungsaufnahme bezuschusst werden, wie sie beispielsweise in Kühlräumen von Restaurants oder zur Wärmeabfuhr elektrischer Schaltschränke zum Einsatz kommen. Soll darüber hinaus die energetische Effizienz des Gesamtsystems verbessert werden, kann zusätzlich eine Bonusförderung in Anspruch genommen werden. Dies gilt beispielsweise für den Einsatz von Kälte- und Wärmespeichern, Wärmepumpen und Freikühlern.
Ziel des Förderprogramms ist es, neben CO2 auch die klimaschädlichen Emissionen von fluorierten Treibhausgasen („F-Gase“) zu reduzieren. Seit dem Jahr 2008 wurden bereits mehr als 1650 Anlagen mit etwa 133 Mio. Euro über die Kälte-Klima-Richtlinie gefördert.
Förderanträge nach der novellierten Richtlinie nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) seit dem 1. Januar 2017 entgegen. Die Antragstellung erfolgt mit dem elektronischen Antragsverfahren im Internet unter www.bafa.de. Weitere Informationen zur Richtlinie stehen unter www.klimaschutz.de zur Verfügung.

www.bmub.bund.de

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: