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Fließgesetze

Die zehn gravierendsten Fehler in privaten Hausinstallationen

2008 wurden in Deutschland 524 Legionellose-Infektionen an das Gesundheitsamt gemeldet. Das Umweltbundesamt und das Robert-Koch-Institut schätzen die Dunkelziffer jedoch weit höher, da die Legionärskrankheit nur schwer von einer typischen Lungenent­zündung zu unterscheiden ist. Bemerkenswert hierbei ist jedoch, dass 70 % der gemeldeten Fälle in privaten Haushalten auftraten. Diese alarmierende Statistik, aber auch die gleichzeitig verhältnismäßig hohe Zahl an Trinkwasserverunreinigungen durch mangelhafte Installationen und damit durch Rücksaugung oder Rückdrücken von verunreinigtem Wasser, sollte Grund sein, nachfolgend die Trinkwasserinstallation in einem Privathaushalt genauer zu betrachten. Die zehn häufigsten Fehler zeigt dieser Beitrag.

 

So darf es nicht aussehen: Der Rückflussverhinderer fehlt, das Manometer zeigt einen zu hohen Ausgangsdruck, der Druckminderer ist veraltet, ebenso wie der Filter (ein Kartuschen-Modell) mit überfälliger Wartung. Und die Drähte an der Leitung stellen so etwas wie eine physikalische Enthärtung dar.

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Während Legionellen in der Natur nur in geringen Mengen vorkommen, können sie in häuslichen Trinkwasserinstallationen geradezu ideale Bedingungen vorfinden. Ein wichtiger Faktor hierfür ist die Temperatur des Wassersystems, da sich Legionellen in einem Temperaturbereich zwischen 35 und 46 °C optimal vermehren können. Andere begünsti­gende Faktoren sind Ablagerungen in Trink­wassererwärmern und Verteilerbalken, die Verwendung von Gummi oder Silikon und nicht zuletzt stagnierendes Wasser in Leitungsteilen mit mangelhafter oder fehlender Durchströmung.

Neben einer mikrobiologischen Kontamination kann das Trinkwasser aber auch bei einer nicht normgerechten Installation oder einem nicht bestimmungsgemäßen Betrieb verändert werden. Eine Gefährdung des Trinkwassers und damit des Verbrauchers ist zum Beispiel gegeben, wenn Nichttrinkwasser aus einem defekten Apparat in die Trinkwasserinstallation zurückfließt. Oder bei einer Veränderung des Trinkwassers, die dazu führt, dass eine Schädigung der Gesundheit zu befürchten ist.

Veränderungen des Trinkwassers können direkte oder indirekte Auswirkungen auf die Verbraucher haben. Wenn beispielsweise Anlagen mit Betriebs- oder Hilfsstoffen betrieben werden und an Trinkwasserleitungen angeschlossen sind, besteht die Möglichkeit, dass bei einem Schaden Stoffe aus diesen Anlagen in das Trinkwasser gelangen. Diese Stoffe können zu einer direkten Gefährdung des Verbrauchers führen. Eine Gefährdung des Verbrauchers kann indirekt auch dann erfolgen, wenn die Stoffe nicht als Trinkwasser genutzt werden, sondern nur zur Zubereitung von Speisen oder über die Wäsche in die Kleidung eingetragen werden.

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Die technischen DIN-Normen, DVGW-Arbeitsblätter, VDI-Richtlinien und ZVSHK-Merkblätter sind unentbehrliche Hilfsmittel für jedes Unternehmen im SHK-Bereich. Sie vermitteln und ordnen Informationen und Kenntnisse, bilden die Grundlage für fachgerechtes Handeln und haben die tatsächliche Vermutung in sich, dass sie allgemein anerkannte Regeln der Technik (kurz aaRdT) sind. Als an­erkannte Regeln der Technik sind diese Normen und Richtlinien bei der Konstruk­tion vorrangig zu berücksichtigen. Die Einhaltung von aaRdT stützt die Vermu­tung, dass das technisch Notwendige und Machbare durch verantwortungsbewusstes Handeln erfüllt wurde.

Betrachtet man heute jedoch viele Hausinstallationen, so kommt man zu dem Schluss, dass die relevanten Normen und Richtlinien bei der hygienebewussten Planung, der Installation und dem Be­trieb von haustechnischen Anlagen nicht immer eine vorrangige Rolle gespielt haben können. Die do-it-yourself-Mentalität mancher Endverbraucher, aber auch der immer größer werdende Zeit- und Kostendruck führen von mitunter kuriosen bis hin zu nachgradig gefährlichen Konstruktionen und unhaltbaren "Kompromissen".

1. Sicherungsarmatur direkt hinter der Wasserzähleinrichtung
Bereits in der DIN 1988 Teil 4 wurde die Forderung formuliert, dass in jede Trinkwasseranlage, die an eine zentrale Wasserversorgung angeschlossen ist, unmittelbar hinter der Wasserzähleinrichtung eine Sicherungsarmatur gegen Rückfließen eingebaut sein muss. Damit soll ein Rückfließen aus der Trinkwasseranlage in die zentrale Wasserversorgungsanlage verhindert werden. Im Interesse der Funktionssicherheit des Rückflussverhinderers ist eine regelmäßige Überprüfung und Wartung erforderlich. Dies gilt auch für Altanlagen, die gemäß DIN 1988 spätestens drei Jahre nach Erscheinen dieser Norm im Jahre 1988 nach­gerüstet hätten sein sollen. Dies ist vom Installateur besonders bei Modernisie­rungsmaßnahmen bzw. Änderungen oder Erweiterungen älterer Trinkwasseran­lagen unbedingt zu beachten.

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Für die Nachrüstung empfiehlt sich eine Armaturenkombination: Der rückspülbare Feinfilter verhindert das Einspülen von Fremdpartikeln (z. B. Rostteilchen, Sandkörner), der Druckminderer vermeidet Druckschäden und senkt den Wasserverbrauch.

Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn seiner Arbeiten davon zu überzeugen, ob erkennbar mangelhafte Aus­führungen vorliegen und gegebenenfalls seine Bedenken schriftlich dem Auftrag­geber mitzuteilen. Fehlende Rückflussverhinderer stellen einen solchen Mangel dar. Als Sicherungseinrichtung mit eigenem Gehäuse müssen Rückflussverhinderer zur Überprüfung ihrer Funktion mit geeigneten Vorrichtungen versehen sein. Diese Forderung entspricht der Definition des kontrollierbaren Rückflussverhinderers Typ EA mit mindestens einem Prüfstutzen in Fließrichtung vor dem Schließkörper. Rückflussverhinderer, die als Armaturenkombina­tion mit einem Absperrventil als sogenannte "KFR-Ventile" eingebaut werden, müssen ebenfalls mit einer Prüfvorrichtung versehen sein.

2. Filter unmittelbar nach dem Wasserzähler
Obwohl das Trinkwasser beim Verlassen des Wasserwerkes kristallklar ist, kann es auf seinem oft kilometerlangen Transportweg zum Verbraucher verschiedene Partikel wie Rostteilchen und Sandkörner aufnehmen. Diese Teilchen sind häufig von der Rohrwandung im öffentlichen Versorgungsnetz losgelöste Inkrustrierungen und Ablagerungen. Auch bei Montagearbeiten im Rohrnetz lässt sich nicht völlig ausschließen, dass Feststoff­partikel ins Rohrnetz gelangen. Es ist deshalb unvermeidlich, dass mit dem ange­lieferten Trinkwasser gelegentlich unerwünschte Fremdpartikel in die Installation eingespült werden. Derartige Partikel können Korrosions­schäden in Form von Mulden- und Lochfraß in den Leitungen der Hausinstallation verursachen, im Laufe der Zeit Brausköpfe und Strahlregler verstopfen oder die Funktion von heute immer genauer und präziser arbeitenden Armaturen stören.

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In jede Trinkwasseranlage muss eine Sicherungsarmatur gegen Rückfließen eingebaut sein. Hier fehlt sie.

Die DIN 1988 geht auf die Installation eines Filters unmittelbar hinter dem Wasserzähler ein: Bei metallener Leitung ist er zwingend einzubauen, bei Kunststoffleitungen ist der Einbau empfohlen.

Mit der Installation alleine ist es jedoch nicht getan. Da die Filter bestimmungs­gemäß dem Trinkwasser ungelöste Stoffe entziehen, müssen sie in regelmäßigen Abständen gewartet werden: Filtereinsätze müssen, auch aus hygienischen Gesichtspunkten, regelmäßig gereinigt werden, da es auf den Filterflächen zu Ver­krustungen, Steinbildung und Biofilmansiedlungen mit mikrobiologischer Kontamination kommen kann. Als Stand der Technik ist bekannt, dass der Einsatz eines Filters mit wechselbarem Filterelement aus hygienischen und betriebs­technischen Gründen in 6-monatigen Abständen ausgewechselt werden muss.

Im Unterschied zu Wechselfiltern muss bei rück­spülbaren Filtern das zu reinigende Filterelement nicht ausgetauscht werden. Die Reinigung des Filtereinsatzes wird hier mittels einer Rückspülung in umgekehrter Fließrichtung durchgeführt. Für Rückspülfilter werden nach den techni­schen Regeln für Trinkwasserinstallationen Rückspülintervalle von nicht länger als zwei Monaten gefordert. Viele rückspülbaren Filter können heute aber auch mit endverbraucherfreundlichen Rückspül-Automatiken nachgerüstet werden.

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Rückspülbarer Trinkwasserfilter. Eine Reinigung des Filters hat alle zwei Monate zu erfolgen.

3. Fehlender oder nicht gewarteter Druckminderer
Druckminderer sind nach DIN 1988 immer dann einzubauen, wenn entweder der Ruhedruck an den Entnahmestellen 5 bar überschreitet oder der Betriebsüberdruck in den Versorgungsleitungen begrenzt werden soll, wenn Geräte und Einrichtungen angeschlossen werden, die nur einem geringeren Druck ausgesetzt werden dürfen, oder auch wenn der Ruhedruck vor einem Sicherheits­ventil 80 % seines Ansprechdrucks überschreiten kann. Der Einbau von Druckminderern erfolgt in der Regel in die Kaltwasserleitung hinter der Wasser­zählanlage.

Druckminderer sind gegen Verun­reinigungen äußerst empfindlich. In jährlichen Abständen sind das integrierte Sieb und die Innenteile herauszunehmen, auf einwandfreien Zustand zu prüfen und gegebenenfalls zu erneuern. Wird diese Wartung und Funktionsprüfung vernachlässigt, kann der Druckminderer seiner Aufgabe unter Umständen nicht mehr gerecht werden.

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4. Mangelhafter Anschluss von Warmwasserbereitern
Über die Auslegung, Dämmung und Reinigung von Warmwasserbereitungsanlagen könnte man gewiss eine separate Ausarbeitung schreiben. Dass man hierzu ein Ab­sperrventil, einen Rückflussverhinderer und ein Sicherheitsventil benötigt, sollte zwischenzeitlich weitreichend bekannt sein. Dennoch finden sich hier bisweilen die sonderbarsten Installationsvarianten, wie beispielsweise fehlende oder unsach­gemäße Abblaseleitungen an den Sicherheitsventilen, mit Stopfen verschlossene Sicherheitsventile (um das tropfende Wasser zu verhindern) oder Ähnliches.

5. Fehlende oder mangelnde Zirkulation
Weit verbreitet ist die Diskussion über die Zirkulationsleitung zwischen den "Energiesparern" einerseits und den "Trinkwasserhygienikern" andererseits. Selbsternannte Ener­gieberater raten mitunter ahnungslosen Eigenheimbewohnern dazu, entgegen den DVGW-Arbeitsblättern W 551/W 553 die Zirkulationspumpe als Energiefresser einfach abzuschalten oder die Leitung am Warmwasserbereiter abzuklemmen. Die Folgen einer solchen "Beratung" sind in der Regel meterlange undurchflossene Stagnationswasserstrecken oder Zirkulationsleitungen. Oder Zirkulationsleitungen werden installiert und betrieben, jedoch mangelt es häufig an der notwendigen Einregulierung und dem hydraulischen Abgleich.

Für den dauerhaften Anschluss zwischen Trinkwasser- und Heizungsanlage: Die Nachfüllkombination "NK300" von Honeywell.

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6. Unsachgemäßer Heizungsfüllanschluss
Die DIN EN 1717 definiert Heizungswasser ohne chemische Zusätze als Flüssigkeit der Kategorie 3. Behandeltes Heizungswasser mit Inhibitoren als Korrosionsschutz ist schon eine Flüssigkeit der Kategorie 4. Der direkte Anschluss einer Trinkwasseranlage mit einer Nichttrinkwasseranlage hat entspre­chend über eine geeignete Sicherungsarmatur zu erfolgen, was im Falle einer Heizungsnachspeisung also nur ein Systemtrenner oder Rohrtrenner sein kann. Da gemäß DIN EN 1717 alle Anschlüsse als ständige Anschlüsse angesehen werden und der früher gebräuchliche "kurzzeitige" Anschluss damit der Vergan­genheit angehört, gilt dies auch für den oft benutzten Füllschlauch. Dieser Schlauch, der eine zeitweilige Verbindung der Trinkwasseranlage über einen Rückflussverhinderer mit der Heizungsanlage darstellte, hat in Europas Kellern seine Daseinsberechtigung längst verloren.

Im Falle eines Druckverlusts in der Trinkwasserleitung kann es zu einem Rück­drücken dieser Flüssigkeit der Kategorie 3 oder sogar 4 in die Trinkwasserleitung kommen. Die Industrie bietet hierzu verschiedenste normkonforme Produkte, um eine fachgerechte Absicherung des Füllanschlusses von Warmwasserheizungs­anlagen zu gewährleisten.

So darf es nicht aussehen: Zirkulationspumpe abgeklemmt, Leitung zugedrückt, Verteilerdose offen unter dem Sicherheitsventil.

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7. Nicht ausreichende Absicherung der Außenzapfstelle
Die einfachste Möglichkeit, in die Trinkwasseranlage unzulässig einzugreifen, bietet ein Schlauchanschluss, z. B. an einer Außenzapfstelle im Garten. Oftmals als Einzelzuleitung verlegt und nicht als Ringleitung durchflossen, stellen diese Zuleitungen in den späten Herbst- und Wintermonaten klassische Stagna­tionsleitungen dar. Zudem ist es ein leichtes, jedes erdenkliche Gerät oder Behältnis über einen Schlauch direkt mit der Trinkwasserleitung zu verbinden. Ein Rücksaugen aus dem Gartenschwimmbecken oder ein Rückdrücken aus dem Hochdruckreiniger stellen realistische Gefährdungen dar.

Außenarmaturen werden gewöhnlich mit einem Rohrbelüfter für Schlauchanschlüsse Typ HB gemäß EN 1717 oder teilweise auch mit Armaturenkombinationen aus Rohrbelüfter für Schlauchanschlüsse und einem Rückflussverhinderer Typ HD gegen solche Szenarien abgesichert. Diese Absicherung ist jedoch nicht ausreichend. Seit nunmehr zwei Jahren sind jedoch bereits Systemtrenner vom Typ BA zur Nachrüstung an Standrohren oder Außen­zapfstellen auf dem Markt erhältlich, die zuverlässig bis zur Flüssigkeitskategorie 4 absichern.

8. Unzulässiger Kurzschluss zwischen Trink- und Regenwasser
Im Zuge der Energie- und Ressourceneinsparung sammeln viele Endverbraucher ihr Regenwasser, um damit den Garten zu bewässern oder die Toilettenspülung zu betreiben. Regenwasser ist - bevor es auf das Dach auftritt - normalerweise nicht verkeimt. Regelmäßig verkeimt ist es jedoch, sobald es das Dach als Dachablauf­wasser verlässt. Insbesondere sind fäkale Verunreinigungen durch Vögel zu nennen. Regenwasserzisternen sind ideale Vermehrungs­bedingungen für diese überall vorkommenden Krankheitserreger.

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Systemtrenner vom Typ BA (wie hier das Modell "BA295STN" von Honeywell) sichern Außenzapfstellen ab.

Für eine Regenwassernutzung muss im Haus daher ein anderes, vom Trinkwasser­system getrenntes Leitungssystem installiert werden. Kommt es dabei zu Kurz­schlussverbindungen, entsteht ein gesundheitliches Risiko. Es sind aber nicht nur vorsätzlich hergestellte Kurzschlussverbindungen zu befürchten. Auch spätere Mieter oder Eigen­tümer können aus fachlicher Unkenntnis versehentlich solche Verbindungen herstellen.

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Aufgrund der beschriebenen gesundheitlichen Risiken wird Regenwasser in die Flüssigkeitskategorie 5 eingestuft. Unmittelbare Verbindungen zwischen einem Regenwassersystem und der Trink­wasserinstallation, beispielsweise zur Nachspeisung in den trockenen Sommer­monaten, sind daher nicht zulässig. Sicherungsarmaturen können hier keinen zuverlässigen Schutz bieten, da Bakterien durch diese Armaturen - auch gegen die Fließrichtung - zurück wachsen können. Die Nachspeisung in den Sammelbehälter muss daher unbedingt über einen Trichter mit einem freien Auslauf realisiert werden, sodass neben anderen unerwünschten Rückwirkungen durch Rückdrücken oder Rücksaugen auch eine Rückverkeimung aus dem Behälter sicher verhindert ist.

Um eine zufällige Verwechslung der Leitungssysteme auszuschließen, müssen die Leitungen und auch die Entnahmestellen der Regewasserleitung deutlich und dauerhaft gekennzeichnet werden.

9. Mangelnde Absicherung bei Badeprodukten
Wellness im Bad boomt, und der Trend der deutschen Sanitärindustrie hin zu mehr Wohlfühlen und Luxus in den eigenen vier Wänden ist mehr als deutlich. Nahezu jeder namhafte Hersteller von Sanitärobjekten hat heute unter anderem Dampf­bäder, Whirlwannen oder Saunakabinen in seinem Produktsortiment. Recht beliebt sind Whirlwannen. Soweit es den eigentlichen Anschluss dieser Wannen an das Trinkwassernetz betrifft, gelten dieselben Vorgaben, wie bei herkömmlichen Badewannen.

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Beachten muss man hier allerdings, dass viele Hersteller von Whirlwannen ihre Produkte mit integrierten Desinfektions- oder Spülsystemen ausstatten. Der dabei mitunter vorzunehmende separate Anschluss einer Kalt­wasser-Zuleitung wird vom Badewasser lediglich durch ein Magnetventil getrennt, das gemäß dem Programmablauf der Steuerung Trinkwasser oder sogar eine Mixtur aus Trinkwasser und einer fest definierten Menge an Desinfektionsmittel in die Verrohrung des Whirlsystems einlaufen lässt. Auch in diesem Fall muss im häuslichen Bereich von einem Risiko der Flüssigkeitskategorie 3 ausgegangen werden.

Selten genutzte Entnahmestellen müssen regelmäßig gespült oder von der Versorgungsleitung getrennt und entleert werden.

Bei einem System mit manueller Zugabe von Desinfektionsmittel kann es allerdings zu einer gewollten oder ungewollten Überdosierung der Chemikalie kommen. Somit ist nicht auszuschließen, dass sich in der Badewanne nun plötzlich Wasser der Flüssigkeitskategorie 4 befindet. Ist bei einer solchen Wanne mit manueller Desinfektion ein direkter Anschluss an die Trinkwasserleitung ge­plant - sei es zur Befüllung oder zur Nachspülung - darf dieser nur über eine geeignete Sicherungsarmatur erfolgen. Hier stehen nach DIN EN 1717 verschiedene Sicherungseinrichtungen zur Auswahl. Der Systemtrenner Typ BA oder der Rohrtrenner Typ GB sichern beide zuverlässig gegen jedes Risiko bis zur Flüssigkeitskategorie 4 ab.

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10. Fehlerhafter Betrieb der Trinkwasseranlage
Meist sind sich Eigentümer und Betreiber einer Trinkwasseranlage gar nicht darüber bewusst, dass eine der wesentlichsten Aufgaben zur Erhaltung der Trink­wasserqualität nicht dem ausführenden Installateur oder dem planenden Ingenieur obliegt, sondern ihnen selbst. Auch wenn eine Anlage, die Wasser für den mensch­lichen Gebrauch führen soll, ordnungsgemäß und nach den anerkannten Regeln der Technik geplant und installiert wird, so kann dennoch eine einwandfreie Trink­wasserqualität nur dann gewährleistet werden, wenn diese Anlage auch bestim­mungsgemäß betrieben wird.

Unter die generellen Pflichten von Eigentümern und Betreibern fallen z. B. die Anzeige-, Handlungs- und Hinweispflichten gegen­über dem Gesundheitsamt und Bewohnern bei wesentlichen Veränderungen der Trinkwasserinstallation. Aber vorrangig sind hier die direkten Maßnahmen zu verstehen, die Einfluss auf die Qualität des Trinkwassers haben, wie zum Beispiel eine regelmäßige Entnahme und Spülung an allen vorhandenen Zapfstellen, damit es nicht zu einer Aufkeimung in selten genutzten und damit stagnierenden Leitungsteilen kommt. "Reserve­leitungen" für den späteren Ausbau von Dachgeschoss oder Einliegerwohnung dürfen also aus hygienischen Gründen nicht mit Wasser gefüllt werden, wenn der bestimmungsgemäße Betrieb, dass heißt eine regelmäßige Entnahme, nicht gewährleistet ist. Selten genutzte Entnahmestellen, wie man sie oft in Partyräumen findet, müssen ebenfalls regelmäßig gespült oder an der Abzweigung der Versor­gungsleitung abgetrennt und entleert werden.

Sind Whirlwannen mit integrierten Desinfektions- oder Spülsystemen ausgestattet, müssen sie besonders abgesichert werden, damit das kontaminierte Reinigungswasser nicht in die Trinkwasseranlage gelangen kann.

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Die Einstellungen der Betriebstemperaturen an der Heizungsanlage sollen so eingestellt sein, dass ein für Bakterien ungeeignetes Klima im Trinkwassersystem entsteht. Die Brauchwasser­temperatur sollte hierbei 60 °C nicht unterschreiten. In Anlagen mit Zirkulations­leitung sollten Pumpen installiert werden, die geeignet sind, eine permanente Temperatur von mindestens 55 °C in der Zirkulation zu gewährleisten. Oftmals bieten sich hier thermisch geregelte Pumpen an, die in Abhängigkeit von der Zirkulationstemperatur ein- oder abschalten.

Speichertemperaturen von 45 °C oder abgeschaltete Zirkulationsleitungen entspringen meist einem falsch verstandenen Interesse an Energieeinsparung. Eine ordnungsgemäße Isolierung der Leitungen zur Minimierung der Wärmeverluste wäre hier eine sinnvollere und wirkungs­vollere Maßnahme. Aber auch von Zirkulationspumpen, die über den Lichtschalter im Bad parallel betätigt werden oder die jede Stunde für zwei Minuten in Betrieb gehen, hört man mitunter. Aus fachlicher Sicht entbehren solche Erzählungen sicher nicht eines gewissen Humors, aber aus hygienischen Gesichts­punkten sind solche Praktiken keinesfalls zu empfehlen.

Fazit
Die Qualitätsanforderungen an das Trinkwasser, das zu den am besten über­wachten Lebensmitteln gehört, sind kein Selbstzweck. Vielmehr ist einwandfreies Trinkwasser eine unabdingbare Voraussetzung für eine gesunde menschliche Existenz. Dieser hohe Rang recht­fertigt es, die Trinkwasserversorgung auch gegen nicht sehr wahrscheinliche Gefahreneintritte zu schützen. Aber "Luxus" und "Sicherheit" sollten heute keine Kontrahenten mehr sein, sondern vielmehr Kollegen.

Bilder: Honeywell, Arnd Bürschgens, Kaldewei

Autor: Arnd Bürschgens, Honeywell GmbH (Haustechnik), Technical Support & Training Manager

www.honeywell.de/haustechnik

 


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