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Fiskus fördert Gesundheit von Beschäftigten

Win-win-Situation für Arbeitgeber und Angestellte

Bild: Fotolia/Sabine Hürdler

Die Übernahme oder Bezuschussung von Mitgliedsbeiträgen – beispielsweise von Fitnessstudios oder Sportvereinen – ist immer steuer- und sozialversicherungspflichtig. Firmen können dabei jedoch die monatliche Sachbezugsfreigrenze von 44 Euro in Anspruch nehmen. Bild: Fotolia/Contrastwerkstatt

 

Viele Unternehmen haben mit einem hohen Krankenstand zu kämpfen. Folgerichtig greift der Fiskus Firmen bei der Gesundheitsförderung von Beschäftigten unter die Arme. Die Gesundheitsförderung von Angestellten erfordert aber Weitblick. Denn betriebliche Maßnahmen bleiben nur steuer- und abgabenfrei, wenn einige Bedingungen eingehalten werden.

Rückenschmerzen, Bluthochdruck oder Burnout: Die Liste der typischen Erkrankungen von Mitarbeitern ist lang. Aktuell liegt der Krankenstand in Deutschland so hoch wie in den letzten zwei Jahrzenten nicht mehr. Schnell leiden infolgedessen die Arbeitsqualität und die Produktivität – und damit der wirtschaftliche Erfolg von Unternehmen. Der zunehmende Fachkräftemangel rückt das Thema noch stärker in den Fokus. Nicht zuletzt packen immer mehr Firmen das Problem proaktiv an und setzen auf Prävention im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung. Dazu zählen etwa Bewegungs- und Ernährungskurse oder Seminare zur Stressbewältigung.

Mehrwert für alle
Von der Förderung der Mitarbeitergesundheit profitieren Firmen gleich mehrfach. Sie reduzieren krankheitsbedingte Fehlzeiten und verbessern das Betriebsklima.

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