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Fettabscheideranlagen: GET warnt vor Verlängerung der Entleerungszyklen

Diez/Lahn.  Gemäß geltendem Regelwerk (EN 1825-2 und DIN 4040-100) sollen Fettabscheider regelmäßig gewartet, entleert und gereinigt werden. Die Intervalle hierfür sind unter Berücksichtigung der Speicherkapazität von Fettabscheider und Schlammfang sowie entsprechend den betrieblichen Erfahrungen festzulegen. Unabhängig davon sind Schlammfang und Fettabscheider aber mindestens einmal im Monat vollständig zu entleeren, zu reinigen und wieder mit Frischwasser zu befüllen, erklärt die Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik (GET).

Gemäß geltendem Regelwerk sollen Fettabscheider regelmäßig gewartet, entleert und gereinigt werden. Die Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik empfiehlt die Einhaltung der vorgeschriebenen Entleerungsintervalle. Bild: GET

 

 

Um zusätzliches Zubehör, sogenannte Fettschichtdicken-Messgeräte, besser vertreiben zu können, wird mitunter eine Verlängerung der Entleerungszyklen ins Spiel gebracht. Die GET warnt davor und rät, die vorgeschriebenen Entleerungsintervalle einzuhalten. Es gehe bei der Entleerungsfrage nicht nur um die Speicherkapazität von Abscheider und Schlammfang, sondern um die viel komplexere Problematik der Vermeidung von Korrosion, Fettsäuren und biogener Schwefelsäure.
Grundsätzlich sei gegen die Fettschichtdicken-Messgeräte nichts einzuwenden, „wenn sie normkonform eingesetzt werden, um (ggf. mittels Datenfernübertragung) anzuzeigen, dass die Fett-Speicherkapazität schon vor Ablauf der mindestens monatlichen Entleerung erreicht ist“, so die GET. Eine Verlängerung der Entleerungsintervalle begünstige dagegen die Zersetzung und den Korrosionsangriff und könne dazu führen, dass die Anlage, die nachgeschaltete Hebeanlage oder zerfressene Rohrleitungen später eventuell teuer saniert werden müssten.

www.get-guete.de

 


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