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Fehler bei der Brandschutzplanung vermeiden

Ursachen häufiger Brandschutzmängel und Maßnahmen zur Vorbeugung

Bild 1: Konzept zur Sicherstellung eines funktionierenden anlagentechnischen Brandschutzes. Bild: VdS

Bild 2: Für Wirksamkeitsnachweise von Produkten (hier ein Brandversuch in einem Hotelzimmer) sind klare Prozessabläufe festgelegt, die detailliert Versuchsaufbau, -durchführung und -auswertung beschreiben. Bild: VdS/Fogtec

Bild 3: Auszug aus einem VdS-Versuchskonzept. Bild: VdS

Am 4. und 5. Dezember dieses Jahres finden die „VdS-BrandSchutzTage“ auf dem Gelände der Koelnmesse statt. Die jährliche Veranstaltung ist eine Kombination von Fachmesse, Foren und Fachtagungen, die in 2017 rund 2700 Besucher und 95 Aussteller verzeichnete. Bild: VdS

 

Bei der Planung von Löschanlagen können zahlreiche Fehler passieren. So z. B. wenn die Fachplanung auf einem unzureichenden persönlichen Wissensstand basiert, wenn die Ausschreibung fehlerhaft ist oder wenn Vorgaben aus unterschiedlichen Regelwerken miteinander vermischt werden. In dem vorliegenden Artikel beschreibt Frank Bieber, Prüfsachverständiger für Löschanlagen bei VdS, problematische Praktiken wie diese und zeigt, worauf bei einer Brandschutzplanung zu achten ist.

Wenn man in der Bevölkerung eine Umfrage durchführen und fragen würde, ob man die Sicherheit von Gebäuden und damit auch den Brandschutz bei Gebäuden für wichtig erachtet, wäre die Zustimmung vermutlich sehr hoch. Angesichts des allgemein hohen Bedürfnisses nach Sicherheit verwundert es, dass in der Praxis der Brandschutz oft als „notwendiges Übel“ angesehen wird. Oft ist die Auffassung wahrzunehmen, dass er unnötige Kosten mit sich bringt, die sich betriebswirtschaftlich nicht rechnen. Der Brandschutz soll dann in der Regel möglichst günstig sein und nur die baurechtlichen Anforderungen erfüllen. Und wenn es gut läuft, werden noch die Hinweise des Versicherers berücksichtigt – falls dieser zum Zeitpunkt der Planung schon bekannt ist.

Betriebsunterbrechungen können zur Insolvenz führen
Guter Brandschutz ist jedoch mehr als nur das Einhalten gesetzlicher Anforderungen, denn ein Brand kann die Exis­tenz eines Unternehmens bedrohen. Die Betriebsunterbrechung nach einem Brand zahlt die Versicherung – der Unternehmer ist abgesichert bis zu dem Moment, in dem die materiellen Brandschäden beseitigt wurden. Wenn sich aber in der Zwischenzeit Kunden umorientiert haben und von Mitbewerbern bedient werden, dann hilft an der Stelle keine Versicherung weiter. Es gibt zahlreiche Beispiele, in denen Unternehmen nach einem Brand durch den Versicherer wieder aufgebaut wurden und dann ­einige Monate später Insolvenz anmelden mussten. Für das Baurecht sind diese Fälle nicht relevant, denn hier geht es im Wesentlichen darum, dass alle Personen sicher das Gebäude verlassen können und die Auswirkungen auf die Umwelt möglichst gering sind. Das Fortbestehen des Unternehmens zu sichern, ist nicht Aufgabe des Staates.

Falsche Zuständigkeiten sind keine Seltenheit
Um aufzuzeigen, wie die Praxis oft aussieht, an dieser Stelle ein Beispiel: Vor einigen Jahren sollte ein Hochhaus in Frankfurt gebaut werden. Ein Fachplaner rief bei der Technischen Prüfstelle von VdS in der zuständigen Niederlassung Darmstadt an und bat um einen Termin, um die Planung abzustimmen. Das Gespräch begann damit, dass der Planer das Gebäude vorstellte und wissen wollte, wie die Sprinkleranlage auszulegen sei. Im folgenden Gespräch kam dann heraus, dass bei der Vergabe der Planungsleistung der Fachplaner für Sanitär „mal eben“ die Sprinkleranlage mit dazu bekommen hatte. Diese Situation, die letztlich einige Defizite aufzeigte, konnte für den betroffenen Planer in diesem einen Termin durch die Technische Prüfstelle von VdS nicht zur Lösung gebracht werden. Vor diesem Hintergrund sollten sich die am Bau Beteiligten bewusst sein, dass auch für die Planung einer Feuerlöschanlage entsprechende Fachkompetenz vorhanden sein muss.
Eines ist dabei aber klarzustellen: Es gibt in Deutschland hervorragende Fachplaner für Brandschutz, die ein umfangreiches Wissen im Bereich des anlagentechnischen Brandschutzes haben und problemlos eine Löschanlage von der Einstufung bis zur Montagezeichnung planen können. Eine unabhängige Zertifizierung dieser Planungsbüros gibt es jedoch nicht. Zudem ist auch die Anzahl der spezialisierten Fachplaner überschaubar, sodass in der Praxis nicht zwangsläufig ein Spezialist auf dem Gebiet des Brandschutzes die Planung durchführt.
Diese Situation ist nicht neu. Aber es ist festzustellen, dass sich diese Probleme häufen. In der Vergangenheit wurde in Gebäuden „ein Stück Sprinkleranlage“ vorgesehen und dieser Auftrag an eine Errichterfirma für Sprinkleranlagen gegeben. Auf diesem Vorgehen fußen auch die vier Säulen der VdS-Philosophie (Bild 1). Um die Verfügbarkeit von VdS-anerkannten Löschanlagen zu gewährleisten, sind diese vier Säulen wichtig:

  • Planung und Einbau der Löschanlagen nach den entsprechenden VdS-Richtlinien,
  • Verwendung von VdS-anerkannten Bauteilen, die in akkreditierten VdS-Laboratorien eingehend geprüft wurden,
  • Planung und Errichtung der Löschanlagen durch VdS-anerkannte Errichterfirmen,
  • Abnahme und regelmäßige Wiederholungsprüfungen durch die Technische Prüfstelle.


Beim vorletzten Punkt entwickelte sich in den letzten Jahren die Problematik. Die anerkannten Errichter weisen durch eine Vielzahl von Qualitätskriterien ihre Eignung nach. So muss die Planung durch die Hauptverantwortliche Fachkraft geprüft werden. Diese muss ein Ingenieurstudium aufweisen, über ausreichende Berufserfahrung verfügen und in einer umfangreichen Prüfung ihre fachlichen Kenntnisse unter Beweis stellen. Über Stichprobenkontrollen werden Planung und Ausführung immer wieder überprüft. Nun wird aber dieser wichtige Baustein oft herausgelöst, und die Planung findet schon vor der Auftragsvergabe an einen Errichter statt.
Wird auf Grundlage einer unzureichenden Planung dann eine Ausschreibung durchgeführt, steckt der Errichter in einem Dilemma: Bietet er wie ausgeschrieben an, wissend, dass die Planung unzureichend ist? Oder bietet er gemäß aktuellen Regelwerken an und riskiert, viel teurer zu sein als die Mitanbieter?
Spätestens wenn der Sachverständige am Ende zur Abnahme kommen soll, kommt es zur Offenbarung. Wenn dann festgestellt wird, dass auf der Grundlage von falschen oder veralteten Regelwerken geplant wurde oder die Planung generell Fehler aufweist, ist es zu spät, bzw. wird es meist kostenintensiv. Die Aufgabe des Sachverständigen ist es dabei nicht, einen Schuldigen zu finden. Dem Brandschutz ist es egal, wer einen Fehler gemacht hat. Wenn am Ende die Löschanlage nicht risikogerecht ist, dann kann die Betriebssicherheit und Wirksamkeit, wie es die Musterprüfgrundsätze für Sachverständige fordern, nicht bestätigt werden.

Mischen von Regelwerken
Es sind aber nicht immer Fehler, die die Technische Prüfstelle im Vorfeld feststellt. Nicht selten werden auch Passagen in Richtlinien falsch interpretiert oder aus dem Zusammenhang gerissen, sodass mehr (und damit meist teurer) ge­plant wurde, als es sein müsste. So wird z. B. oft festgestellt, dass zu viele Pumpen oder Behälter vorgesehen wurden.
In Deutschland gibt es für die Planung und Errichtung von Löschanlagen mehrere Regelwerke, die regelmäßig zur Anwendung kommen. Die wichtigsten sind:

  • VdS CEA 4001 – VdS CEA-Richtlinien für Sprinkleranlagen – Planung und Einbau,
  • Datenblätter von FM1) Global,
  • NFPA2) 13 – Standard for the Installation of Sprinkler Systems,
  • DIN EN 128453) – Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen – Automatische Sprinkleranlagen – Planung, Installation und Instandhaltung.


Grundsätzlich kann, wenn dies im Brandschutzkonzept so verankert wurde, nach jedem dieser Regelwerke geplant und gebaut werden. Prinzipiell abraten muss man von dem Mischen von Regelwerken. Dabei kommt es immer wieder vor, dass aus verschiedenen Regelwerken die günstigsten Lösungen zur Anwendung kommen. Dies kann jedoch zum Absenken des Sicherheitsniveaus führen. Ein Beispiel: VdS-anerkannte Pumpen werden in der Regel bis zum 1,2-Fachen des Zulassungsförderstroms getestet. Auf der anderen Seite werden bei Anlagen nach VdS CEA 4001 bei den hydraulischen Berechnungen die günstigen Wirkflächen berechnet, sodass man sehr genau weiß, wie viel Wasser später maximal gefördert wird. Bei FM Global werden Pumpen bis zum 1,5-Fachen des Zulassungsförderstroms getestet. Dafür werden bei FM keine günstigen Wirkflächen berechnet. Unter dem Strich bieten beide Ansätze ein sehr ähnliches Sicherheitsniveau. Was aber nicht gemacht werden darf, ist die Hydraulik gemäß FM Global zu berechnen (ohne günstige Wirkfläche) und dann eine Pumpe nach VdS auszuwählen. Sollte diese Kombination gewünscht sein, sollte unbedingt auch die günstige Wirkfläche berechnet werden, was bei FM Global normalerweise nicht gefordert wird. Zur Kombination verschiedener Regelwerke kann man also sprichwörtlich nur sagen: „Mischen Impossible“.

Nur nach einer Feuerprobe wirklich erprobt
Neben den etablierten Sprinkleranlagen gibt es auf dem Markt eine Vielzahl von unterschiedlichen Löschsystemen, so z. B.:

  • Gas-Löschanlagen mit Inertgasen (z. B. Argon oder Stickstoff), chemische Löschgase (z. B. Novec 1230 oder FM 200), Kohlenstoffdioxid,
  • Aerosol-Löschanlagen,
  • Wassernebel-Löschanlagen.


Was bei dem Einsatz dieser Systeme immer von grundlegender Wichtigkeit ist, sind unabhängige Wirksamkeitsnachweise. Im Internet findet man eine Vielzahl von Videos zu „Brandversuchen“, die beweisen sollen, dass das präsentierte Lösch-System zuverlässig Brände löscht. Diese teilweise sehr professionell hergestellten Videos sollten jedoch immer mit Vorsicht betrachtet werden. Dabei helfen u. a. folgende Fragen:

  • Wurden die Versuche von einer unabhängigen Stelle durchgeführt?
  • Wurde ein realistisches Szenario unter Worst-case-Bedingungen angenommen?
  • Sind die Versuche reproduzierbar?
  • Sind Messdaten vorhanden?
  • Nach welchen Kriterien wurde der Versuch ausgewertet?

Die VdS-Laboratorien sind durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) akkreditiert gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 für Prüfungen von Produkten. Das heißt, es sind klare Prozessabläufe festgelegt und für alle Wirksamkeitsnachweise Versuchskonzepte vorhanden, die detailliert Versuchsaufbau, -durchführung und -auswertung beschreiben (Bild 2). Die Messtechnik bei den Versuchen muss hohe Anforderungen erfüllen.
Bild 3 zeigt den Versuchsaufbau für einen Wirksamkeitsnachweis zum Schutz von ausgewählten OH34) Verkaufs-, Lager- und Technikbereichen. Nach erfolgreichen Wirksamkeitsnachweisen und umfangreichen Bauteilprüfungen im Labor beschreibt der Hersteller in einem Handbuch genau den Anwendungsbereich und die Installation des Löschsys­tems. Dieses Handbuch wird auch geprüft und ist dann wichtiger Bestandteil der Anerkennung. Neben dem eigentlichen Zertifikat sind im Handbuch detailliert die Anwendungsfälle und -grenzen beschrieben. Möchte ein Planer ein System verwenden, so muss ihm unbedingt neben dem vollständigen Anerkennungs-Zertifikat auch das zugehörige (geprüfte) Handbuch vorliegen. Leider werden Systeme immer wieder für Anwendungen verwendet, für die es keinen Wirksamkeitsnachweis gibt. So gibt es weder in Deutschland bei VdS, noch international, z. B. bei FM Global oder UL5), anerkannte Systeme für Wassernebel-Löschanlagen zum Schutz von größeren Regalanlagen (über OH3 hinausgehend). Es ist deshalb sinnvoll, bei der Planung von Löschanlagen nach unabhängigen Nachweisen zu fragen. Seriöse Anbieter sollten hiermit keine Probleme haben.
Exemplarisch wurde hier das Anerkennungsverfahren von VdS dargestellt. Die Verfahren von anderen unabhängigen Stellen, wie z. B. FM Global, sind ähnlich.

Fazit
Das Planen von Feuerlöschanlagen ist ein komplexes Thema, und es gibt viele Möglichkeiten, Fehler zu begehen. Es gibt hervorragende Ingenieurbüros, die auf Löschanlagen spezialisiert sind und sehr gute Planungen durchführen. Es muss aber davor gewarnt werden, dieses Gewerk „mal eben“ mitzuplanen. Sollte man bei der Planung unsicher sein, oder möchte man die Planung einfach absichern lassen, so empfiehlt sich, den Sachverständigen einzubinden, der später die Anlage prüfen soll. Das für eine Planprüfung investierte Geld rechnet sich in aller Regel im Vergleich zum möglichen Mangel, der eventuell erst bei der Abnahme festgestellt wird.

Autor: Dipl.-Ing. Frank Bieber, Prüfsachverständiger für Löschanlagen und bei VdS Leiter des Produktmanagements sowie stv. Bereichsleiter der Technischen Prüfstelle

1) Factory Mutual – www.fmglobal.de
2) NFPA – National Fire Protection Association – wwwt.nfpa.org
3) Aktuelle Version aus 2015 mit Änderungen aus 2016
4) Mittlere Brandgefahr (Ordinary Hazard)
5) Underwriters Laboratories: germany.ul.com

 

Aktuelles zur Planung von Löschanlagen auf den „VdS-BrandSchutzTagen 2018“
Eine gute Gelegenheit, sich über aktuelle Entwicklungen u. a. im Bereich Löschanlagen zu informieren und mit anderen Fachleuten auszutauschen, bieten auch in diesem Jahr die „VdS-BrandSchutzTage“ am 4. und 5. Dezember 2018 in der Koelnmesse.

Die VdS-BrandSchutzTage 2018 im Überblick:

  • große, internationale Brandschutzmesse mit aktuellen Produkten und Lösungen aus dem anlagentechnischen, baulichen und organisatorischen Brandschutz,
  • Produktdemos und Live-Vorführungen,
  • für alle Messebesucher frei zugängliche Themenforen in der Messehalle.


Darüber hinaus finden sieben Fachtagungen zu folgenden Themenbereichen statt:

  • baulicher Brandschutz (4. Dezember),
  • Sicherheits- und Alarmmanagement (4. Dezember),
  • Feuerlöschanlagen (international, mit Simultanübersetzung D/EN), (4. und 5. Dezember),
  • 44. Fortbildungsseminar für Brandschutzbeauftragte (4. und 5. Dezember),
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (5. Dezember),
  • Brandmeldeanlagen (5. Dezember),
  • Kompaktseminar Bauen und Brandschutz in NRW (5. Dezember).


Das vollständige Programm und weiterführende Informationen stehen auf der Internetseite der VdS-BrandSchutzTage unter www.vds-brandschutztage.de zur Verfügung. Eintrittskarten zum Besuch der Messe inklusive der Möglichkeit zur Teilnahme an den Foren sind an der Tageskasse zum Preis von 20,00 Euro erhältlich. Für die Leser der IKZ stehen unter www.vds.de/ikz kostenlose Eintrittskarten für den Messebesuch zur Verfügung.

 


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