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EnEV 2014: unwesentliche Änderungen bei der Rohrdämmung

Münster. Mit der neuen Energieeinsparverordnung, die voraussichtlich am 1. Mai 2014 in Kraft tritt, steigen die Effizienzanforderungen für Neubauten ab 2016 um 25% des zulässigen Jahresprimärenergiebedarfs. Für bestehende Gebäude sieht die neue EnEV dagegen weder verschärfte Einsparregeln noch neue Nachrüstpflichten vor. Auch die Anforderungen zur Dämmung von Rohrleitungen wurden ohne wesentliche Änderungen übernommen. Darauf weist der Dämmstoffhersteller Armacell hin.

Tabelle 1: Wärmedämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen.

Tabelle 2: Dämmstoffdicken bei Einhaltung der Mindestanforderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) nach DIN 4108-4:2013-02.

 

Die Struktur der Darstellung wird sich ebenfalls nicht ändern: In der Anlage 5 (zu §§ 10, 14 und 15), Tabelle 1 werden die Anforderungen (Dämmdicken) in Abhängigkeit des Rohrinnendurchmessers dargelegt. Daraus ergeben sich die bekannten Anwendungsbereiche: 100%-Dämmung (Zeilen 1 bis 4), die so genannte 50%-Dämmung (Zeile 5 und 6), Rohrdämmung im Fußbodenaufbau und die Dämmung von Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen. In der Zeile 6 wurden lediglich „Leitungen von Zentralheizungen“ durch „Wärmeverteilungsleitungen“ ersetzt. Darüber hinaus entfällt für Warmwasserstichleitungen die Längenangabe und die Anforderung wurde mit dem Hinweis auf einen Wasserinhalt von bis zu 3 l in Einklang mit der DIN 1988-200 gebracht.

Armacell hatte mit einer Erhöhung der geforderten Dämmdicke für Kälteverteilungsleitungen gerechnet, da eine Dämmdicke von 6 mm nach eigenem Bekunden weder zur Verminderung der Energieverluste noch zur Vermeidung von Tauwasser ausreiche. Bei der Planung kältetechnischer Anlagen sollten daher unbedingt größere Dämmdicken ausgeschrieben werden, rät Armacell. Grundlage für die Berechnung optimaler Dämmdicken sei die VDI 2055, Blatt 1 „Wärme- und Kälteschutz von betriebstechnischen Anlagen in der Industrie und in der Technischen Gebäudeausrüstung“. Der Dämmstoffspezialist weist außerdem darauf hin, dass trotz vorgeschriebener Dämmpflicht noch immer zahlreiche Heizungsanlagen nicht oder nicht ausreichend gedämmt werden. Das führe zu hohen Energieverlusten und immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Mit dem EnEV-Rechner bietet Armacell eine kostenlose App, mit der die Dämmschichten gemäß EnEV und DIN 1988 ermittelt werden können. Die mobile Anwendung steht im App Store und bei Google Play zum Download bereit.

www.armacell.de

 


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