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Energieeffizienz von Gebäuden Viele Normen und Verordnungen widmen sich dem energieeffizienten Bauen

Nicht nur durch die Einführung der EnEV vor acht Jahren, sondern auch durch eine Vielzahl von Richtlinien, die Novellierung von Normen und Verbesserung von technischen Standards wurde die Energieeffizienz von Gebäuden in kaum vorher geahnte Höhen getrieben.

Bezüglich der Rechenverfahren beklagt die KfW-Förderbank eklatante Unterschiede und Unzulänglichkeiten verschiedener Software-Programme für die Berechnung des EnEV-Nachweises sowie zur Darstellung der Nachweise diverser Förderkriterien, die über den Mindeststandard der EnEV hinausgehen.

 

Neben dem stetig verbesserten Wärmeschutz ist es vor allem die Luftdichtheit von Gebäuden, die beileibe nicht nur die Energiebilanz beeinflusst, sondern auch für das Leben innerhalb der luftdichten thermischen Hülle neben der Energieeinsparung eine Vielzahl Veränderungen mit sich bringt, auf die entsprechend reagiert werden muss. Die ist beispielsweise durch die neue DIN 1946-6 geschehen, die den Nachweis eines Lüftungskonzepts zur Sicherstellung des Feuchteschutzes verlangt und darüber hinaus weitere Lüftungsstufen definiert.
Neben zahlreichen Normen und Verordnungen sind es auch Förderrichtlinien insbesondere die der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die sich ganz dem energieeffizienten Bauen und Modernisieren widmen. Es muss eben sehr viel aufgearbeitet werden, da Energieeffizienz noch vor einigen Jahren nicht wirklich von Bedeutung war in diesem Land, und daher der praktische Umgang und die daraus resultierenden Folgen viel Nacharbeit birgt. Die Entstehungen der Normen und Verordnungen standen oft den realen Entwicklungen und Situationen in der Praxis um einiges nach und standen somit unter sehr hohem Zeitdruck. Nicht selten wurde schon über die Nachbesserungen gesprochen, bevor so mancher Schriftsatz Verbindlichkeit erlangte.

KfW setzt Standards für mehr Energieeffizienz

Die Förderprogramme der KfW bewirken beim Kunden, mehr zu tun. Innerhalb von drei Jahren hat sich beispielsweise die Realisierung von Effizienzhäusern im Bestand verdreifacht. Ebenso wird dieser Trend im Neubau unterstützt. Die unterschiedlichen Förderstufen fordern ultimative Grenzwerte für Jahresprimärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust als Definition der Energieeffizienz und die daraus resultierende Zuordnung in das entsprechende Förderprogramm.
Die Praxis der letzten Jahre hat gezeigt, dass nicht immer Energieeffizienz drin ist, wo es drauf steht, was nicht zuletzt an den statischen Berechnungsverfahren liegt und anderen Diskrepanzen zwischen Theorie und Praxis. Bezüglich der Rechenverfahren beklagt die KfW-Förderbank eklatante Unterschiede und Unzulänglichkeiten verschiedener Software-Programme für die Berechnung des EnEV-Nachweises sowie zur Darstellung der Nachweise diverser Förderkriterien, die über den Mindeststandard der EnEV hinausgehen.
Seit geraumer Zeit führt die KfW auch Stichproben und Kontrollen vor Ort durch. Die Ergebnisse waren nicht so schlecht, wie vielleicht von manchem befürchtet, doch gab es Unterschiede im Nachweisverfahren und der Bewertung, die unterm Strich jedoch durch andere Parameter ausgeglichen werden konnten, sodass in keinem der geprüften Fälle, eine Rückerstattung der Förderungen erfolgte. Informationsgewinnung und der erzieherische Effekt sind die Gründe, warum die KfW nunmehr vor Ort geht. Es handelt sich hierbei um ein 5-stufiges Vorgehen:
1. Schritt: Anforderung der Unterlagen,
2. Schritt: Prüfung der Unterlagen,
3. Schritt: Entscheidung ob vor Ort gegangen wird,
4. Schritt: Prüfungsergebnisse vor Ort bewertet – etwaige Sanktionen,
5. Schritt: Neue Anforderungen aus Fehlern lernen und kommunizieren.

Nicht nur auffällige Projekte, sondern auch bewusste Stichproben nach dem Zufallsprinzip werden gezogen. Zu bemängeln war laut KfW die oft unzureichende Dokumentation wesentlicher Bauunterlagen: Von 193 angeforderten Unterlagen konnten nur 112 bzw. 58 % vorgelegt werden. Nur etwa 20 % wurden nach dem Sanierungskonzept umgesetzt, somit gab es bei 80 % Veränderungen, die jedoch das Ergebnis nicht signifikant änderte.


Neben zahlreichen Normen und Verordnungen sind es auch Förderrichtlinien, insbesondere die der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die sich ganz dem energieeffizienten Bauen und Modernisieren widmen.

RechnerischeR Energiebedarf und tatsächlicheR Energieverbrauch

Die Einflussgrößen des rechnerischen Energiebedarfs im Vorfeld einer Maßnahme sind:

  • Transmissionswärmeverluste und Wärmebrücken,
  • Verluste durch Luftundichtigkeiten,
  • Wärmeverluste durch Lüften,
  • Wärmebedarf für Warmwasserbereitung,
  • Anlagensystemtechnik (!),
  • Abzüglich der Energiegewinne (!).

Der tatsächliche Energieverbrauch ist dahingehend abhängig von der energetischen Gebäudequalität, der tatsächlichen Ausführung und Qualitätskontrolle, wird aber wesentlich von folgenden Werten bestimmt:

  • Lüftungsgewohnheiten (manuelles Lüften /
  • Lüftungsanlage, Frischluftbedarf, Personenanzahl, besondere Belastungen),
  • Raumtemperatur (1K Differenz = 10% – 12% Energiebedarfsänderung unter Randbedingungen der EnEV, 6 % unter denen der früher geltenden WSVO),
  • Raumlufttemperatur / Raumtemperatur = mittlere Raumtemperatur,
  • Möblierung, innere Behänge, Vorhänge, Bodenbeläge, Baustoffe,
  • Tatsächlicher Warmwasserverbrauch (auch technisch bedingt, z.B. Hygieneschaltungen),
  • Tatsächlicher Gebäudestandort, Ausrichtung und Lage des Gebäudes,
  • Lage einer Wohnung innerhalb eines Gebäudes, Geometrie,
  • Heizwert Energieträger / Anlagenkennzahl / Deckungsrate.

Der Abgleich von Bedarfsberechnung (Theorie) und Verbrauchsmessung (Praxis) ist absolut wichtig und Bestandteil einer seriösen Energieberatung, nicht nur bei Nichtwohngebäuden. Die KfW wird sich in Zukunft auf mehr Qualitätssicherheit konzentrieren und die Förderphilosophie wird beibehalten. Qualität muss nachweisbar gemacht werden, fordert nicht nur die KfW. Auch bei den Bauherren ist eine weitere Sensibilisierung bezüglich der Qualität und der entsprechenden Ausführung notwendig.
Ein engerer Dialog zwischen KfW und Sachverständigen muss ausgebaut werden, um bei Information und Beratung den Anforderungen gerecht werden, auch gegen-über den Sachverständigen. Förderfähige Kosten werden leider recht selten voll ausgereizt. Bausteine zu höherer Qualität in der Ausführung könnten sein, neben den Förderanreizen, interne Bearbeitungsrichtlinien anzupassen und zu plausibilisieren, bis hin zur Stichprobenkontrolle vor Ort, abgerundet durch Qualifizierung und Kommunikation.


Besonders die Luftdichtheit von Gebäuden verlangt schon seit geraumer Zeit lüftungstechnische Maßnahmen, die durch Fensterlüftung des Nutzers nicht allein zu gewährleisten sind.

Lüftungskonzept durch die neue DIN 1946 Teil 6

Besonders die Luftdichtheit von Gebäuden verlangt schon seit geraumer Zeit lüftungstechnische Maßnahmen, die durch Fensterlüftung des Nutzers nicht allein zu gewährleisten sind. Die aktualisierte Norm DIN 1946-6 sorgt durch die verpflichtende Forderung eines Lüftungskonzeptes vermeintlich für Rechtssicherheit. Trotzdem bleiben selbst bei Einhaltung der Norm rechtliche Risiken für Planer und Bauausführende bestehen.
Selbst bei strikter Einhaltung der Vorgaben kann es sein, dass für die Herstellung eines hygienischen Wohnraumklimas die notwendige aktive Fensterlüftung, die sich auch aus dem Lüftungskonzept ergibt, als unzumutbar eingeschätzt wird. Fakt ist, dass die Rechtsprechung zunehmend bei ganztägig berufstätigen Nutzern bereits ein zweimaliges Stoßlüften am Tag als kritisch bzw. als nicht zumutbar ansieht.
Kritisch wird die Lage auch bei milden Wintern, bei Windstille und in den Übergangsjahreszeiten. Die geringeren Temperaturunterschiede zwischen Wohnungs- und Außenluft verlangsamen den Luftaustausch. Reicht ein 10-minütiges Lüften bei kaltem Wetter oft schon aus, um die Raumluft auszuwechseln, reduziert sich die Luftwechselrate bei milderen Temperaturen drastisch. Schon bei 0°C können aus hygienischer Sicht deutlich mehr Lüftungen pro Tag erforderlich sein.
Solch häufiges Lüften ist den Bewohnern nach der heutigen Rechtsprechung nicht zuzumuten. Daraus lässt sich allemal schließen: Vorsicht vor Integration einer Fensterlüftung in das Lüftungskonzept, das momentan lediglich einen Feuchteschutz durch Mindest-Außenluftvolumenstrom ohne (!) Beteiligung des Nutzers fordert. Dies bedeutet eine Funktion durch natürliche Infiltration, was der durch die EnEV geforderten Luftdichtigkeit entgegen spricht und letztendlich bei energetisch hochwerten Gebäuden nur mit einer mechanischen Lüftungstechnik sicherzustellen ist. Dies ist insbesondere bezüglich der Planungs- und Rechtssicherheit zu beachten, um zu vermeiden, sich vor Gericht über Zumutbarkeiten des Nutzers kostspielig und nervenaufreibend zu streiten.


Unter dem Namen „Energieeffizient Bauen“ bietet die KfW Bankengruppe ihr bekanntes Förderprogramm für die Errichtung, Herstellung und den Ersterwerb von Wohnimmobilien jetzt in einer aufgrund der Vorgaben der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) überarbeiteten Struktur an. Grundsätzlich bleibt es dabei, dass die Förderung durch zinsgünstige Kredite erfolgt, und dass sie umso vorteilhafter ausfällt, je sparsamer die Neubauten am Ende mit Energie umgehen.

Inkrafttreten der Novellierung der 1. BImschV

Ebenfalls steht die Novellierung der 1. BIschV im Haus, die noch aus dem Jahre 1988 stammt und mit dem heutigen Gebäudestandard kaum noch etwas zu tun hat (siehe auch Artikel „Novellierung der 1.BImSchV“ an anderer Stelle in dieser Ausgabe). Die aktuelle Novellierung soll nun am 22. März dieses Jahres in Kraft treten.
Natürlich stehen auch die Staubbelastungen im Fokus, die sich durch den Einsatz erneuerbarer Brennstoffe (Biomasse) merklich erhöht haben und nunmehr eben auch Feuerstätten mit weniger als 15 kW entsprechenden Anforderungen und Prüfpflichten unterstellt werden. Denn in einem Niedrigenergie- oder Effizienzhaus diese Leistungsgrößen schon seit sehr langer Zeit kaum noch vorkommen, denkt man allein an die Vielzahl wassergeführter Einzelraumöfen, zur Verfeuerung von Pellets oder Hackgut, mit Nenn-Wärmeleistungen deutlich unterhalb von 15 kW.

Bilder: KfW / IKZ-ENERGY Archiv

 


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