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Energieeffiziente Kennzeichnungen - Die ErP-Richtlinie oder Öko-Design-Richtlinie als Klassifizierung der Energieeffzienz

Die EnEV 2014 sieht vor, dass neu gebaute Wohn- und Nichtwohngebäude ab 1.1.2016 höhere energetische Anforderungen erfüllen müssen, wobei der zulässige Wert für die Gesamtenergieeffizienz (Jahres-Primärenergiebedarf) dann um 25% gesenkt werden soll. Zudem wird der Energieausweis für Gebäude verbessert. Die energetischen Kennwerte werden zukünftig nicht mehr nur auf einer Skala mit farblicher Balkenstruktur (von grün bis rot sowie mit Buchstaben von A+ für niedrigen Energiebedarf/-verbrauch bis H für hoher Energiebedarf/­-verbrauch) dargestellt, sondern werden analog zu den bereits eingeführten Kennzeichnungen für Elektro- und Haushaltsgeräte einer von neun Effizienzklassen zugeordnet. Diese Zuordnung gilt für neu ausgestellte Ausweise. Die bereits vorliegenden Energieausweise ohne Angabe von Effizienzklassen behalten ihre Gültigkeit.

Tabelle 1: Energieeffizienzlabel für die in RLT-Zentralgeräte integrierten Komponenten (EN 13053).

Tabelle. 2: IEC-Wirkungsgrad-Klassifizierung für Ventilatormotoren.

 

Andererseits ist auch die Reduzierung des Energiebedarfs von RLT-KlimaKälteanlagen als Grundforderung  in der Europäischen Richtlinie über die Gesamt­energieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD), (Verordnung 2002/91/EG vom 16.12.2002) enthalten. Die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD), erfordert eine Limitierung des Energieeinsatzes für den Betrieb von RLT-Anlagen bzw. einen Ener­gieeffizienznachweis für die zu erstellenden Anlagen.

RTL-Klima-/Kältetechik
Die DIN V 18599 Teil 3 behandelt den Nutzenergiebedarf für das Heizen, Kühlen, Be- und Entfeuchten in zentralen RLT-Anlagen sowie den Energiebedarf für die Luftförderung durch diese Anlagen. Zur Bewertung des Energieaufwandes, d.h. zur Berücksichtigung der Wirkungsgrade oder der Kälteerzeugung, wird durch die Anwendung der DIN V 18599-7 noch ein zusätzlicher Verfahrensschritt erforderlich. Die DIN V 18599 liefert hierzu die Berechnungsgleichungen zur Ermittlung der Maximalleistungen und die näherungsweise zu erwartenden Betriebsstundenzahlen der einzelnen Einbaukomponenten. Die Energieeffizienz und die gesamten Betriebskosten eines Gebäudes lassen sich nur dann optimieren, wenn der gesamte Lebenszyklus des Gebäudes betrachtet wird. Aus diesem Grund sind bereits im Planungsstadium die Voraussetzungen für die Ausführung und den Betrieb einer effizienten gebäudetechnischen Anlage beachtet werden. Langfristig wird die Berechnung der Lebenszykluskosten (Lebensdauerkosten = Life-Cycle-Costs) für die Gebäude sowie für die Technische Gebäudeausstattung (TGA) zum Standard für Investitionsentscheidungen werden.
Bei der Umsetzung der ErP- Richtlinie (Energy related Products) handelt es sich um umfangreiche Maßnahmen auf der EU-Ebene, mit denen auch auf nationaler Ebene die Aktivitäten im Gesamtbereich der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) verändert werden. Seit dem ersten Entwurf der ErP-Richtlinie sind acht Jahre vergangen. Die ErP-Richtlinie passt bestimmte Cluster von Produkten zusammen, die in mehrere Untergruppen – den „LOTs“ unterteilt sind. Jedes LOT enthält generell eigene Bedingungen und Vorschriften, die zu einem spezifischen Ergebnis innerhalb des jeweiligen LOT führen. Obwohl die Effizienzlabel ähnlich aufgebaut sind, lassen sich die Ergebnisse zur Effizienzklassifizierung zwischen den LOTs nicht nebeneinanderstellen.
Für die TGA-Branche haben die Änderungen in der EnEV-Novelle in Verbindung mit der ErP-Richtlinie und dem EEWärmeG etliche Einflüsse zur Folge. Die EnEV 2014 bewirkt u.a. eine Verschiebung der Effizienzbewertung nach der ErP-Richtlinie bezüglich der Primärenergie für elektrischen Strom. Die ersten Änderungen der EnEV-Novelle sind bereits zum 1.5.2014 in Kraft getreten. Die zweite Änderung zur Austauschpflicht älterer Wärmeerzeuger folgt unverzüglich zum 1.1.2015 und die 3. Änderungsphase der deutlich reduzierten Primärenergiefaktoren für elek­trischen Strom muss zum 1.1.2016 umgesetzt werden.

LOT – Produktlabel

Durch die ErP-Richtlinie sollen neben der Festlegung von Mindest-Effzienzstandards energieverbrauchsrelevante Produkte, die den gleichen Verwendungszweck haben, vergleichbar gemacht werden. Zu diesem Zweck werden die Produkte in Energieeffizienzklassen eingestuft und Produktlabels vergeben. Für die nächsten vier Jahre erstreckt sich die Skala der Effizienzlabel von A++ bis G. Ab August 2019 wird das mögliche Spektrum nach unten hin reduziert und nach oben hin erweitert, d.h. es sind dann die Label A+++ bis D anzuwenden.  Nach der ErP-Richtlinie müssen die vorgegebenen „LOTs“ bis zum September 2015 auch wie die Raumheizgeräte mit einem Energielabel versehen sein.
Die Konsequenzen sind nicht nur für die Produkthersteller und den Großhandel, sondern auch für die Fachplaner und Fachhandwerker gravierend. Bis Ende September 2015 können sich die TGA-Marktteilnehmer auf die neuen Regeln einstellen und die erforderlichen Vorgaben bzw. Änderungen umsetzen. Dafür erforderlich ist es aber auch, dass die Hersteller umfangreiche technische Informationen über ihre Produkte bereitstellen.

Klimageräte (Einzelgeräte)

Für Klimageräte mit einer Kühlleistung bis maximal 12 kW gilt bereits seit Januar 2014 die zweite Stufe der Öko-Design-Verordnung 2012/206/EU. Ab Januar 2015 werden die Produkte mit der Effizienzklasse A+ und ab 2015 die mit der Effizienzklasse A++ sowie ab 2017 mit A+++ stufenweise eingeführt. In der EnEV 2014 wird zudem eine regelmäßige energetische Inspektion der RLT-Klima-/Kälteanlagen mit einer Nennleistung über 12 kW gefordert. Zur Umsetzung dieser EnEV-Vorgaben wurde der Entwurf zur DIN SPEC 15240 mit den Mindestanforderungen an die energetische Inspektion von Lüftungsanlagen in Nichtwohngebäuden veröffentlicht. In diesem Normentwurf wird auch die Verbindung zum VDMA-Einheitsblatt 241971 hergestellt.

RLT-Zentralgeräte
 
Beim Einsatz der RLT-Zentralgeräte spielen die Energieeffzienzklassen eine entscheidende Rolle. Andererseits bilden neben den Investitionskosten auch die Betriebs- und Instandhaltungskosten (Inspektion und Wartung) sowie die LCC-Lebenszykluskosten ein entscheidendes Kriterium.
Im Bereich der RLT-Geräte lassen sich eine Reihe von Einsparpotenzialen anführen. Hierzu gehören primär die zum Lufttransport erforderlichen Ventilatoren und die Primärpumpen zur Versorgung der RLT-Geräte mit Wärme und Kälte und zur Wärmerückgewinnung. Die Energieeffzienzklassen verbinden die Luftfilterklassen nach Eurovent-Logo (DIN EN 799), Luftgeschwindigkeitsklassen, Luftbefeuchter, Lufterwärmer/-kühler-Wirkungsgrade und Wärmerückgewinnungszahlen nach DIN EN 13053 A1  sowie elektrische Leistungsaufnahmen nach Motoren der IEC-Klassifizierung zu einem einfachen Wert der Energieeffzienz. Die Einteilung der Effizienzklasse bezieht sich auf  das schwächste Glied der Kette. Das RLT-Gerät erhält nur dann das Label erteilt, wenn sämtliche Kriterien für eine Klasse A zu erfüllt sind. Dieses erweist sich aus dem Grund als sinnvoll, weil die Einteilung in Einzelklassen nach den aktuellen Normen erfolgt und damit als Basis zur individuellen Klassifizierung dienen.

Ventilatoren und Antriebstechnologie

Die höchsten statischen Wirkungsgrade, d.h. über 70%,  werden mit rückwärts gekrümmten Radialventilatoren erreicht. Axialventilatoren erreichen aufgrund ihrer hohen dynamischen Austrittsverluste vergleichsweise maximal 55%.
Als Antriebe für die Ventilatoren wurden bisher in der RLT-, Klima-/Kältetechnik Asynchronmotoren eingesetzt, die einfach und kompakt aufgebaut sind, weil sie direkt aus dem Wechsel- oder Drehstromnetz gespeist werden. Für die Versorgung des Läufers benötigen sie weder Elektronik noch mechanische Kollektoren. Der gravierende Nachteil besteht allerdings darin, dass sie nur einen geringen Wirkungsgrad haben, der sich dementsprechend auf den hohen Energieverbrauch auswirkt.
In der EN 60034-30, 2009, wurde die seit 1998 in der EU bestehende Unterteilung in den Wirkungsgradklassen (EEF1, EEF2 und EEF3) durch die neuen Effizienzklassen nach der International Efficiency (IEC-Klassifizierung) abgelöst.
Seit 16.6.2011 müssen neu in Verkehr gebrachte Motoren mindestens die Wirkungsgradklasse IE2 erreichen. Ab 1.1.2015 gilt, dass neu in den Verkehr gebrachte Motoren mit einer Nennausgangsleistung von 7,5 bis 375 kW entweder mindestens die Wirkungsgradklasse IE3 erreichen oder der Wirkungsgradklasse IE2 entsprechen müssen. Die IE2-Motoren dürfen in diesen Fällen aber nur mit einer elektronischen Drehzahlregelung betrieben werden.
Durch die Entwicklung der EC-Motoren sind die Ventilatorhersteller heute in der Lage, die konventionellen AC-Motoren bei gleicher Mechanik durch hocheffiziente EC-Technologie zu ersetzen. Bei den EC-Motoren handelt es sich um über Permanentmagnete erregte Synchronmotoren, bei denen der magnetische Rotor synchron einem Drehfeld folgt, das elektronisch erzeugt wird. Einerseits bieten die EC-Motoren bei maximaler Aussteuerung bzw. Drehzahl die höchsten Spitzenwirkungsgrade. Andererseits ist dieser hohe Motorwirkungsgrad bei einer integrierten Drehzahlregelung fast über den gesamten Drehzahlbereich konstant.

Luftfilter
Aufgrund der Effizienzkennzeichnung für RLT-Feinstaubfilter nach der Eurovent  können die Betreiber seit 2012 die richtige Zuordnung der Luftfilterklassen und zudem die wirtschaftlichsten Produkte auswählen. Analog zu den Energieklassen für Leuchtmittel steht auch hier die Klasse A für den geringsten und die Klasse G für den höchsten Energieverbrauch. Bei den Luftfilter-Betriebskosten spielen die Inves­titionskosten selbst nur eine sekundäre Rolle. Dagegen sind die Filterbetriebskos­ten, die durch den Stromverbrauch beim Ansteigen des Filterdifferenzdruckes entstehen, nur durch den Einsatz von Filtern mit Eurovent-Logo (denn diese Filter erhalten die Zuordnung der Effizienzklasse  nach zertifizierter EN 799) Prüfstandards.

Wärmerückgewinnung

Zur Thematik der RLT-Energieeffizienz rückt der Einsatz einer wirtschaftlichen Effizienzerhöhung mittels Wärmerückgewinnungssysteme (WRG) in den Fokus. Aufgrund der steigenden Energiekosten sollten sich die Bedingungen für den wirtschaftlichen Einsatz und Betrieb der Wärmerückgewinnung optimieren. Zudem definiert die EnEV im § 15, dass in RLT-Anlagen bzw. in Zentralgeräten bei Außenluft-Volumenströmen über 4000 m3/h als Standard eine WRG-Einrichtung mit einer Rückwärmezahl von 60% zu integrieren ist.
Zudem fordern umweltschutzrelevante Rahmenbedingungen auch bei den RLT-Klima-/Kälteanlagen Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung (ErP-Richtlinie), welche sich nur bis zu einer gewissen Grenze in die heutige LCC-Orientierung einfügen. Hierzu zählen auch die Komponenten und der Betrieb von energieeffizienten Wärmeübertragern (VDMA 24247-8). Entsprechend der EN 13053 A1 (Ausgabe: 11/2010) wurden die Anforderungen an die Wärmerückgewinnung deutlich erhöht. Da zum Betrieb der WRG auch Hilfsenergien benötigt werden, ist der neu definierte energetische Wirkungsgrad (WRG) aus der elektrischen und thermischen Leistung abzuleiten. Dieser Wert stellt eine zusammengesetzte Größe aus dem Temperatur-Übertragungsgrad () und der Leistungsziffer () dar. Der Vorteil dieses kombinierten Wirkungsgrads (WRG) ist, dass nun die Berücksichtigung des gegenseitigen Einflusses von elektrischer und thermischer Leistung mit nur einer Kennzahl erfolgt. Um die Bedingungen für die Klasse H zu erreichen, muss jetzt eine mittlere Rückwärmezahl von ca. 57% nachgewiesen werden. Um die höhere Effizienzklasse A oder A+ zu erreichen, müssen die mittleren Rückwärmezahlen sogar um rund 15 bis 23% angehoben werden.
In der DIN EN 13053 A1 wurden auch die Druckverluste der einzelnen Komponenten innerhalb der RLT-Geräte limitiert, weil aufgrund der physikalischen Grundgesetze mit der Luftgeschwindigkeit der Differenzdruck und damit der Energiebedarf der Komponenten wesentlich beeinflusst werden.
Die Nachrüstung der Wärmerückgewinnungs-Einrichtungen erfolgt mit dem Ziel, mindestens die WRG-Klasse H4 (siehe 1*) und bestens die WRG-Klasse H3 (siehe 2*); H2 (siehe 3*) oder H1 (siehe 4*) nach DIN EN 13053 zu erreichen. Als Nachrüstlösungen werden folgende WRG-Systeme empfohlen:

  • Rotations-Wärmeübertrager mit Kondensationsrotor WRG-Klasse H1 oder H2,
  • Kreislaufverbundsystem innerhalb der RLT-Zentralgeräte mit Standard-Wärmeübertrager WRG-Klasse H4 oder Hochleistungs-Wärmeübertrager WRG-Klasse H3,
  • Kreislaufverbundsystem außerhalb der RLT-Zentralgeräte mit Standard-Wärmeübertrager WRG-Klasse H4 oder Hochleistungs-Wärmeübertrager WRG-Klasse H2,
  • Plattenwärmeübertrager außerhalb der RLT-Zentralgeräte mit Kreuzstrom-Wärmeübertrager WRG-Klasse H4 oder Kreuzstrom-Wärmeübertrager WRG-Klasse H2.

Wärmepumpen und -anlagen
In Bezug auf die ErP-Richtlinie ist neben der Festlegung von Mindest-Effzienzstandards auch das LOT–Produktlabel basierend auf der Arbeitszahl der Wärmepumpe entscheidend.
Verantwortlich für die Leistungsziffer COP (Coefficient of Performance), also die  auf dem Teststand, sind die Produkthersteller und für die Jahresarbeitszahl (JAZ) die Fachplaner und Fachhandwerker. Aus diesem Grund hat für die Wärmepumpe selbst der Produkthersteller die Garantieleistungen mit dem COP-Wert zu erbringen. Für die Energieeffizienz, d.h. für die optimierte Jahresarbeitszahl (JAZ) des gesam­ten Wärmepumpensystems, ist der Fachplaner bzw. der Installateur verantwortlich. Für die zukünftige Effizienz eines Wärmepumpensystems spielt insbesondere die Auswahl der Wärmequelle und das Wärmeverteilungssystem eine entscheidende Rolle. Bei der Berechnung der Effizienzkennzahlen der Wärmepumpenanlagen ist die Definition unterschiedlicher Bilanzgrenzen möglich. Je nach Bilanzgrenze sind die angegebenen Energieeffizienswerte unterschiedlich zu betrachten. Hierbei bildet neben der optimierten Fachplanung auch die sorgfältige Installation die entscheidenden Voraussetzungen für die spätere Effizienz und damit die direkte Verknüpfung zur Wirtschaftlichkeit und ökologischen Bilanzierung der Wärmepumpenanlage.
Einige Produkthersteller integrieren in ihre Wärmepumpen bereits seit Jahren einen Wärmemengenzähler, mit dem sich  die JAZ ermitteln lässt. Dieses erweist sich auch als Vorteil für die finanzielle Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa).
Bei Wärmepumpen von Viessmann übernimmt diese Aufgabe das RCD-System (Refrigerant Cycle Diagnostic). Das RCD-System regelt nicht nur den Kältekreislauf, sondern es wird auch die Stromaufnahme und Wärmeabgabe der Wärmepumpe ermittelt sowie mit diesen Werten die Jahresarbeitszahl bestimmt und im Display der „Vitotronic“ angezeigt.
Der Wärmepumpenhersteller Waterkotte hat in seine Wärmepumpen den COP-Counter integriert, der ähnlich aufgebaut ist. Die JAZ wird ermittelt, indem die in einem Jahr abgegebene Wärmemenge durch den  Stromverbrauch für die Wärmepumpenanlage dividiert wird.
Mit der neuen EnEV 2014 und den neuen Ökodesign-Labeln für Wärmepumpen muss sich die TGA-Branche auf einige Änderungen einstellen.
Mit der ErP-Richtlinie wird die Kennzeichnung der Wärmepumpen deutlich komplexer, denn diese ist zunächst in zwei Kategorien nach den Auslegungstemperaturen mit 35 und 55°C unterteilt.
Die Wärmepumpen als Bestandteil der Kategorie „Raumheizgeräte“ werden mit unterschiedlichen Produktlabeln gekennzeichnet, auf denen neben der Energieeffizienz auch die Nennleistung und der Geräuschpegel dokumentiert sind. Darüber hinaus wird die Bewertung von Wärmepumpen in Europa in drei Klimazonen unterteilt. Auf dem Effizienzlabel ist stets die „mittlere Klimazone“ angegeben, zu der geografisch auch Deutschland gehört. Die unterschiedlichen Effzienzwerte für die „kältere“ und „wärmere“ Klimakategorie sind auf dem technischen Datenblatt in einem prozentualen Wert hinterlegt. Wenn ein EU-Land geografisch durch mehrere Klimazonen beeinflusst wird, können die gleichen Wärmepumpen auch regional unterschiedliche Effizienzeinstufungen erhalten.
Zudem sind nach der ErP-Richtlinie die Effizienzanforderungen für Wärmepumpen auch vom Lastprofil abhängig. Allerdings fehlt in der ErP-Richtlinie eine Aussage, wie diese Lastprofile aufgebaut sein sollten und wie diese detailliert zu bewerte sind.
Die Produktkategorien der ErP-Richtlinie werden sehr wahrscheinlich bis Ende 2014 um die Berechnungsmethode zur Effizienzbestimmung für Wärmepumpen sowie Kleinst-KWK und BHKW mit Gas-Verbrennungsmotor und als Stirling-Maschine erweitert.

Verbundlabel für Kombigeräte

Die EnEV-Novelle 2014 hat aufgrund der Verschärfung der maximal zulässigen Transmissions-Wärmeverluste im Neubau und der Änderung des bewerteten Primärenergiefaktors für die elektrische Energie zum Januar 2016 von 2,6 auf 1,8 einen direkten Einfluss auf hocheffiziente Technologien wie Kleinst- KWK-Aggregate, BHKWs, Wärmepumpen, etc. Infolge der EnEV-Novelle 2014 wird auch die Effizienzbewertung der ErP-Richtlinie und indirekt der Wettbewerb im strombetriebenen Wärmepumpenmarkt beeinflusst. Demgegenüber findet der wachsende Anteil von Bioerdgas keine Berücksichtigung bei den Primärenergiefaktoren.
Neben der Änderung für die Primär­energiefaktoren des Stroms bilden die neuen Anforderungen zum Energieausweis in Bezug auf die Umsetzung der Vorgaben im EEWärmeG einschneidende Eingriffe. In der EnEV-Novelle 2014 wurden für den Baubestand keine Verschärfungen festgesetzt, sondern lediglich zur Austauschpflicht von Wärmeerzeugern, die älter sind als 30 Jahre.
Die zu erwartende Effizienz-Einstufung der Wärmepumpen als Verbundanlage in Kombination mit anderen Heizgeräten stellt sich nach der Verordnung 2013/811/EU (ab 26-09-2015) in Bezug auf den Jahresnutzungsgrad (siehe 5*) wie folgt dar:

  • Luft-Wärmepumpe (siehe 6*), d.h. Effizienzklasse A+,
  • Luft-Wärmepumpe und Gas-Wärmeerzeuger (siehe 7*), d.h. Effizienzklasse A+,
  • Luft-Wärmepumpe und Solarthermie (siehe 8*), d.h. Effizienzklasse A++,
  • Sole-Wärmepumpe (siehe 9*), d.h. Effizienzklasse A++,
  • Sole-Wärmepumpe und Solarthermie (siehe 10*), d.h. Effizienzklasse A+++.

Für jede Verbundanlage ist das Verbund-Etikett der Produkthersteller mit den Berechnungs- und Datenblättern erforderlich, die dann zur Ermittlung der Energieeffzienzklasse der Verbundanlage mit dem Wärmeererzeuger als Hauptheizgerät verwendet werden.

Package-Labeling und Bonuspunkte

Nach der LOT 1-Struktur wird generell zwischen einzelnen Wärmepumpen und Wärmepumpensystemen unterschieden. Da die meisten Geräte eine eigene Effizienzeinstufung erhalten, werden bestimmte Systemkomponenten durch Bonuspunkte in der Gesamtanlage aufgewertet. Um den Endkunden in solchen Fällen einen einfachen Überblick anbieten zu können, legt die ErP- Richtlinie fest, dass eine Systemkennzeichnung mittels „Package-Label“ erstellt werden muss, auf dem die einzelnen Produkt-Effizienzbewertungen in einem gemeinsamen Label zusammengefasst sind. In den Effizienzlabeln werden in Abhängigkeit von der Produktfamilie unterschiedliche Angaben zu den Geräten angeführt. Bei Wärmepumpen werden z.B. die in Europa jeweiligen Klimazonen mit ihren speziellen Bedingungen deklariert.
Andererseits lassen sich bestimmte Anlagenkombinationen, wie z.B. eine Brauchwasser-Wärmepumpe in Kombination mit einem Brennwertgerät, mit einem „Package-Label“ nicht kennzeichnen, weil sich die Gesamteffizienz bei dieser Anlagenkombination nicht darstellen lässt. Aus diesem Grund gelten hier die Effizienzlabel der Einzelgeräte, die jedoch nicht unbedingt von einem gemeinsamen Hersteller geliefert werden.
Derzeit wirkt sich die praktische Umsetzung des „Package-Label“ insbesondere für die Fachhandwerker noch negativ aus, denn diese müssen sich zwar darauf verlassen können, dass die Produkte, die sie dem Bauherrn anbieten, auch den Anforderungen der ErP-Richtlinie entsprechen und die dokumentierten Effizienzlabel den Tatsachen entsprechen. Mit der Ausführung greift aber formaljuristisch eine Verpflichtung gegenüber dem Bauherrn bzw. Inves­tor, weil sich dieser generell auf die Fachkompetenz des Fachhandwerkers berufen wird.
Da zurzeit der Trend der preisaggressiven Mitbewerber noch anhält, kann eine Marktüberwachung der neuen LOTs, worauf sich die Energiedaten beziehen und die Erstellung der „Package-Label“ basieren, nur dadurch erfolgen, dass der Fachplaner und Fachhandwerker die herstellereigenen Software-Tools nutzt. Da eine Lösung zur Erstellung des Gesamteffizienzlabels, in dem Produkte mehrerer Hersteller zu einer gemeinsamen Anlage kombiniert wurden, derzeit noch nicht exis­tiert, ist der Fachplaner und Fachhandwerker auf sich allein gestellt. Sie sind dazu verpflichtet, die technischen Daten der einzelnen Anlagenkomponenten von den Herstellern zu übernehmen und in der gemeinsamen Berechnung nach den ErP-Vorgaben zu beurteilen. Zu beachten ist, dass hier eine Haftung zur Richtigkeit dieser Angaben greifen kann. Das Problem der Haftungsthematik lässt sich aber nur lösen, wenn hier Produkthersteller bevorzugt werden, die Komplettsysteme aus einer Hand liefern.
Im LOT 2 sind alle Produkte zur Warmwassererzeugung oder Warmwasserspeicherung zusammengefasst, wie z.B. reine Warmwasser-Wärmepumpen. Hierbei müssen die gasbetriebenen Warmwasser-Wärmepumpen auch die NOx-Auflagen erfüllen und die elektrisch betriebenen Warmwasser-Wärmepumpen die Anforderungen der Schallabstrahlung einhalten.
Derzeit ist es offen, ob die EU-Kommission ein spezielles Label für jede Produktgruppe einführt, damit so eine genaue Klassifizierung der tatsächlichen Effizienz ermöglicht wird. Zudem enthält das Label von Luft/Wasser-Wärmepumpen in Splitbauweise noch Angaben zum Schalldruckpegel im Rauminneren und zur Bewertung der Schallemission (Tag/Nacht) im Außenbereich. Für das „Package-Label“ wird die Gesamteffzienzklasse ermittelt, die auf den Werten der einzelnen Komponenten innerhalb der Heizungsanlage basiert. Hierzu fungiert der Hauptwärmeerzeuger, z.B. ein Brennwertgerät, als System-Bewertungsbasis. Mit den zusätzlichen Komponenten wie z.B. Wärmepumpe, Warmwasserspeicher, Solarthermie und Regelung kann in der jeweiligen Kombination und der eigenen Einstufungsangabe der Bonuspunkte das Gesamteffizienzlabel ermittelt werden. Gerade beim Einsatz von Wärmepumpen besteht die Möglichkeit, dass es nach der ErP-Richtlinie möglich ist, dass zwei Produkte aus der gleichen Gerätekategorie mit deutlich unterschiedlicher Wirtschaftlichkeit in die gleiche Effizienzklasse eingestuft werden. So wird z.B. eine Luft/Wasser-Wärmepumpe gegenüber einem erdgasbetriebenen Brennwertgerät oder gegenüber einem Kleinst-KWK-Gerät stets das bessere Effizienzlabel erhalten. Daraus folgt, dass bereits in der Planungsphase der Bauherr bzw. der Investor darauf hingewiesen werden sollte, dass bei der Wahl einer noch so kostengünstigen Anlage mit einem guten Effizienzlabel die Betriebs-
kosten höher ausfallen, als eine größere Heizungsinvestition mit einem schlechteren Effizienzlabel.  

Autor: Dipl.-Ing. Eric Theiß ist als freier Journalist mit den Themenschwerpunkten TechnischeGebäudeausstattung (TGA) und rationelle Regenerativtechnologien tätig. 81369 München, dipl.ing.e.theiss@online.de

 


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