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Elektroschrott-Gesetz in Kraft getreten - Heizthermen, Kesselsteuerungen, elektronische Armaturen und Durchlauferhitzer sind nicht betroffen

Für Unsicherheit im SHK-Handwerk sorgt das am 24. März dieses Jahres in Kraft getretene neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Sammelbehälter bereitstellen und leeren, den E-Schrott entsorgen und ordnungsgemäß verwerten: Diese Pflichten müssen die Hersteller von Elektrogeräten künftig erfüllen. Verbraucher dagegen dürfen ihre alten Handys, Radios oder Toaster nicht in die Restmülltonne werfen, sondern in spezielle Behälter, die je nach Kommune haushaltsnah oder an exponierten Plätzen aufgestellt werden. Welche Änderungen ergeben sich für das SHK-Handwerk? Müssen Heizkessel, Umwälzpumpen, Durchlauferhitzer oder elektronische Armaturen nun zerlegt und die Elektronikbauteile getrennt vom Rest entsorgt werden?

 

Für Unsicherheit im SHK-Handwerk sorgt das am 24. März dieses Jahres in Kraft getretene neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Sammelbehälter bereitstellen und leeren, den E-Schrott entsorgen und ordnungsgemäß verwerten: Diese Pflichten müssen die Hersteller von Elektrogeräten künftig erfüllen. Verbraucher dagegen dürfen ihre alten Handys, Radios oder Toaster nicht in die Restmülltonne werfen, sondern in spezielle Behälter, die je nach Kommune haushaltsnah oder an exponierten Plätzen aufgestellt werden. Welche Änderungen ergeben sich für das SHK-Handwerk? Müssen Heizkessel, Umwälzpumpen, Durchlauferhitzer oder elektronische Armaturen nun zerlegt und die Elektronikbauteile getrennt vom Rest entsorgt werden?

Rückblick: Der Deutsche Bundesrat hat bereits am 18. Februar 2005 dem neuen Elektroschrott-Gesetz zugestimmt (genaue Bezeichnung: Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten). Das neue Gesetz dient der Umsetzung europäischer Vorgaben und sieht vor, dass Elektroschrott bei den kommunalen Sammelstellen unentgeltlich abgegeben werden kann.

www.bmu.de

www.umweltbundesamt.de

www.verbraucherzentrale-nrw.de

 


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