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Einwand(freie) Trinkwasserhygiene

Kaum ein Lebensmittel wird so gründlich reglementiert und überwacht wie unser Trinkwasser. Dennoch kommt es immer wieder mal zu einer Beeinträchtigung der Trinkwasserhygiene in der Hausinstallation. Die Gründe dafür sind vielfältig, angefangen von einer nicht fachgerechten Planung oder Installation, bis hin zu einer nicht bestimmungsgemäßen Betriebsweise. Welche Maßnahmen dann u.a. ergriffen werden können, will der nachfolgende Beitrag aufzeigen.

 

Dipl.-Ing. Barbara Kindt

Kaum ein Lebensmittel wird so gründlich reglementiert und überwacht wie unser Trinkwasser. Dennoch kommt es immer wieder mal zu einer Beeinträchtigung der Trinkwasserhygiene in der Hausinstallation. Die Gründe dafür sind vielfältig, angefangen von einer nicht fachgerechten Planung oder Installation, bis hin zu einer nicht bestimmungsgemäßen Betriebsweise. Welche Maßnahmen dann u.a. ergriffen werden können, will der nachfolgende Beitrag aufzeigen.

Seit einigen Jahren werden mit besonderer Aufmerksamkeit die Anforderungen an die Hygiene in der Trinkwasserinstallation verfolgt. Dafür ausschlaggebend ist die Trinkwasserverordnung vom 1. Januar 2003. Mit ihr wurde u.a. festgelegt, dass die Verantwortung für die hygi­enisch einwandfreie Beschaffenheit des Trinkwassers beim Wasserversorger liegt. Allerdings heißt dies für die Gebäudeinstallation, dass der Gebäudebetreiber nach dem Wasseranschluss selbst zum verantwortlichen Wasserversorger wird. Zudem schreibt die Verordnung vor, dass für Gebäude mit Installationen, aus denen Trinkwasser für die Öffentlichkeit abgegeben wird, eine Überwachungspflicht mit stichprobenartigen periodischen Untersuchungen durchzuführen sind.

 


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