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Ehegattenarbeitsverhältnis – Zahlungen an Unterstützungskasse nicht zwingend Betriebs­ausgabe

Vor allem die Fremdüblichkeit spielt bei der steuerlichen Anerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses eine wesentliche Rolle. Nicht als Betriebsausgaben anerkannt werden z.B. auch Zuwendungen des Ehemanns an eine Unterstützungskasse für die Altersvorsorge der beschäftigten Ehefrau in Form einer Gehaltsumwandlung.

 

Als nicht fremdüblich beurteilten die Richter ein Arbeitsverhältnis, in dem die Entgeltumwandlung in ungewöhnlicher oder unangemessener Weise umgestaltet worden war: Denn ein Arbeitgeber und ein Arbeitnehmer, wären sie nicht miteinander verheiratet, würden keine Entgeltumwandlung vereinbaren, bei der der Arbeitnehmer während des Berufslebens auf die Auszahlung von nahezu 50% seines Bruttogehalts verzichten würde (Quelle: Finanzgericht Baden-Würt­temberg, Az.: 1 K 189/16).

 


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