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DIN nimmt Stellung zum Einbau von Enthärtungs- und Dosierungsanlagen

Berlin.  In der Branche gibt es seit einiger Zeit Diskussionen darüber, wo die Installation von Enthärtungs- Dosier- bzw. Kalkschutzanlagen zu erfolgen hat.

Klassische Enthärtungsanlage am Hauswassereingang. Bild: Köhler

 

Vielfach werden die Geräte hinter dem Wasserzähler an zentraler Stelle installiert. In DIN 1988-200 heißt es aber unter Punkt 12.1: „Behandlungsmaßnahmen für die Dosierung von Polyphosphaten, die Enthärtung durch Ionenaustausch und die Stabilisierung durch Kalkschutzgeräte haben im Kaltwasserzulauf zum Trinkwassererwärmer zu erfolgen.“ Sachverständige begründen diesen Passus damit, dass die Geräte, ausgenommen physikalisch arbeitende Kalkschutzanlagen, kleiner ausgelegt werden können und das dem Minimierungsgebot der Trinkwasserverordnung entspricht. Einige Wasserversorger teilen diese fachliche Einschätzung. Hersteller argumentieren dagegen, dass der Kunde sowohl Kalt- als auch Warmwasser wirksam gegen Kalkausfällungen geschützt wissen will. Das geht nur von zentraler Stelle aus.
Der DIN-Normenausschuss Wasserwesen (NA 119-07-07 AA) hat unlängst eine Mitteilung  zur Thematik herausgegeben. Darin heißt es heißt (Auszug): „Die Erwärmung von Wasser mit Härtebildnern kann unter Einfluss der Parameter Temperatur, pH-Wert sowie Gesamthärte und Karbonathärte zu Kalkabscheidungen führen. Diese Kalkabscheidungen machen insbesondere dort zu schaffen, wo es zur Erwärmung des Trinkwassers kommt, wie z. B. in zentralen und/oder dezentralen Trinkwassererwärmern, Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Kaffeemaschinen oder Wasserkochern. Alle diese Geräte werden mit Kaltwasser aus der Trinkwasser (kalt)-Sammelzuleitung gespeist. Somit ist es normativ zulässig, dass das gesamte Trinkwasser in der Trinkwasser-Installation behandelt werden kann. In diesem Fall sind Geräte zur Wasserbehandlung hinter dem mechanischen Filter in der Trinkwasser (kalt)-Sammelzuleitung einzubauen, es sei denn, dass bewusst nur der zentrale Trinkwassererwärmer vor Steinbildung geschützt werden soll. In einigen Fällen kann es ebenso Sinn machen, eine dezentrale Teilenthärtung des Kaltwassers in Betracht zu ziehen (z. B. bei wenigen dezentralen Trinkwassererwärmern in der Trinkwasser-Installation). Die Geräte sind dabei so groß wie nötig und so klein wie möglich zu dimensionieren.“

Kurzlink zur DIN-Ausschuss-Mitteilung: https://bit.ly/2Kba0C6

Tipp der Redaktion: Einen ausführlichen Beitrag zum Thema, u.a. mit Handlungsempfehlungen für die Praxis, lesen Sie in IKZ-HAUSTECHNIK Ausgabe 11/2018. Das Heft erscheint am 8. Juni.

 


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