Die Trends in der Kälte- und Klimatechnik
ISH Energy Aircontec stellt die Top-Themen der Branche vor
Die Klima- und Lüftungsindustrie meldet für das Jahr 2016 insgesamt eine positive wirtschaftliche Lage mit steigendem Exportanteil. Insbesondere bei Wohnungslüftungsgeräten mit WRG verzeichnete die Branche einen steigenden Absatz. So steht bei dezentralen Geräten ein Plus von 17 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zu Buche und bei der zentralen Lüftung ein Plus von 4 %. Alles in allem positive Vorzeichen für die vom 14. bis 18. März 2017 in Frankfurt/Main stattfindende ISH Energy Aircontec 2017. Doch wohin gehen die weiteren Trends und Entwicklungen in der Kälte-, Klima- und Lüftungsbranche? Hier will die Weltleitmesse Aufschluss geben. Nachstehend ein Blick auf einige wichtige Themen.
Ein besonderes Augenmerk der ISH Energy Airtronic gilt der Ökodesign-Richtlinie. Sie soll nach den Vortellungen der EU den Einsatz besonders energieeffizienter Geräte weiter forcieren.
Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG
Die „Richtlinie 2009/125/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte“, wie die Ökodesign-Richtlinie offiziell heißt, setzt Energieeffizienzanforderungen an entsprechende Produkte. Dabei greifen die entsprechenden Durchführungsverordnungen für die einzelnen Produkte direkt und ohne Übergangsfrist in den Mitgliedsstaaten. Falls Geräte die Mindestanforderungen nicht erfüllen, dürfen sie im EU-Binnenmarkt nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Von der Richtlinie sind inzwischen folgende Produkte betroffen: Raumklimageräte, Ventilatoren, RLT-Zentral- sowie Wohnungslüftungsgeräte.
RLT-Zentralgeräte, Raumklimageräte und Ventilatoren
Seit Inkrafttreten der EU-Verordnungen 1253/2014 und 1254/2014 am 1. Januar 2016 müssen RLT-Zentralgeräte Mindestanforderungen im Hinblick auf die Ventilatorstromaufnahme und die Effizienz der Wärmerückgewinnung einhalten (EU 1253/2014). Die Grenzwerte für die Ventilator-Stromaufnahme gelten sowohl für uni- als auch für bidirektionale RLT-Zentralgeräte. Darüber hinaus wird für bidirektionale Geräte, die in zwei getrennten Luftströmen verbrauchte Luft abführen und durch frische Luft ersetzen, eine effiziente Wärmerückgewinnung mit einem Wirkungsgrad von mindestens 67 % gefordert – unabhängig von den klimatischen Bedingungen. Bei der technischen Umsetzung kann es dazu führen, dass die Geräte bei gleicher Luftleistung um bis zu 30 % größer ausgeführt werden müssen.
Seit 2013 müssen Raumklimageräte bei einer Kühlleistung bis 12 kW in die Energieeffizienzklassen A+++ bis D eingestuft werden, ein entsprechendes Energielabel tragen und im Kühlbetrieb mindestens die Anforderungen der Energieeffizienzklasse A erfüllen (EU 206/2012). Für Ventilatoren ab 125 Watt gelten ebenfalls seit 2013 Mindestanforderungen. Sie wurden im Jahr 2015 weiter verschärft (EU 327/2011).
Wohnungslüftungsgeräte und EU-Energielabel
Mit Geltung ab 1. Januar 2016 legt die Richtlinie EU 1253/2014 fest, dass Wohnungslüftungsgeräte mindestens so viel Primärenergie einsparen müssen, wie sie verbrauchen. Zum 1. Januar 2018 werden diese energetischen Mindestanforderungen nochmals verschärft: Der Lüftungswärmebedarf des Wohngebäudes muss dann in etwa halbiert werden. Des Weiteren wird gefordert, dass die Kennzahlen von Wohnungslüftungsgeräten europäisch einheitlich angegeben und in den nationalen energetischen Bewertungsverfahren – in Deutschland nach EnEV – verwendet werden. Im Regelfall als Wohnlüftungsgeräte betrachtet werden Geräte mit einem Nennluftvolumenstrom bis 1000 m³/h. Ausnahmen bilden kleinere Abluftgeräte unter 30 W und Geräte zwischen 250 und 1000 m³/h, sofern sie als RLT-Geräte für den Einsatz in Nichtwohngebäuden, etwa in Schulen, deklariert werden.
Zur besseren Verbraucherinformation fordert die EU 1254/2014 für Wohnungslüftungsgeräte ein Energielabel mit den Energieeffizienzklassen A+ bis G.
Mithilfe eines Kennwertes für den spezifischen Energieverbrauch SEV klassifiziert das EU-Energielabel die betreffenden Wohnungslüftungsgeräte. Der Wert kennzeichnet die mögliche Primärenergieeinsparung (Stromaufwand für Ventilatoren minus Heizenergieeinsparung) dieses Lüftungsgerätes im Vergleich zu einer Fensterlüftung gleicher Luftqualität. Je höher dieser negative Wert, desto mehr Primärenergie spart das Gerät. Klasse G mit einem SEV von 0 bedeutet gleichwertig zur Fensterlüftung. Klasse A mit einem SEV von - 40 eine Primärenergieeinsparung von 40 kWh/(a m²).
Für den spezifischen Energieverbrauch SEV sind folgende Geräteeigenschaften entscheidend: Stromverbrauch und Regelung der Ventilatoren, Art und Güte der Wärmerückgewinnung, Regelung der Geräte (manuell, zeit- oder bedarfsgesteuert mittels Luftqualitätssensoren). Zudem gibt das Energielabel Informationen über den Nennluftvolumenstrom und den Schallleistungspegel des Gerätes.
Bilder: Messe Frankfurt
www.messefrankfurt.com
ISH Energy Aircontec
Unter dem Namen Aircontec stellt die Klima-, Kälte- und Lüftungstechnik einen zentralen Bestandteil der ISH Energy dar. In den Hallen 11.0/11.1 und 10.2 präsentiert die Industrie innovative Komponenten- und Systemlösungen für die Sanierung und den Neubau sowohl im Wohnhaus als auch im Nichtwohnbereich.
Neben den Produktinnovationen der Aussteller bietet die ISH ein vielfältiges Rahmenprogramm, das aktuelle Branchenentwicklungen aufgreift. Für Fachbesucher aus der Klima-, Kälte- und Lüftungstechnik sind das Klima-Forum, das BTGA-Immobilienforum sowie das Forum IKK Building von besonderem Interesse. Aktuelle Informationen zu den Rahmenprogramm-Events und zur ISH unter:
www.ish.messefrankfurt.com
Die ISH Energy Airtronic findet vom 14. bis 18. März 2017 in Frankfurt/Main statt.