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Das neue Forderungssicherungsgesetz: Mögliche Auswirkungen in der Praxis

Nach jahrelangem Ringen hat sich der Deutsche Bundestag im Frühjahr dieses Jahres in erster Lesung mit dem lange geplanten "Forderungssicherungsgesetz" beschäftigt. Änderungen sind immer noch möglich. Allerdings hat der Bundesrat, der dem Gesetz zustimmen muss, den Entwurf selbst eingebracht. Er greift Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Verbesserung der Zahlungsmoral" auf, die beim Bundesjustizministerium angesiedelt ist.

 

RA Gunther Kohn

Nach jahrelangem Ringen hat sich der Deutsche Bundestag im Frühjahr dieses Jahres in erster Lesung mit dem lange geplanten "Forderungssicherungsgesetz" beschäftigt. Änderungen sind immer noch möglich. Allerdings hat der Bundesrat, der dem Gesetz zustimmen muss, den Entwurf selbst eingebracht. Er greift Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Verbesserung der Zahlungsmoral" auf, die beim Bundesjustizministerium angesiedelt ist.

Auch wenn bislang noch nichts entschieden ist, so hat doch die Bundesregierung zu den meisten Punkten ihre Zustimmung signalisiert. An wahrscheinlichen praktischen Auswirkungen lässt sich daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits Folgendes absehen: Künftig soll es leichter möglich sein, Abschlagszahlungen zu fordern: Verlangt werden soll dafür nur noch der Nachweis vertragsgemäß ausgeführter Leistungen durch eine prüfbare Aufstellung, kein Erfordernis von in sich abgeschlossenen Teilleistungen mehr. Wegen nur unwesentlicher Mängel soll die Abschlagszahlung nicht verweigert werden dürfen. Im Gegenzug soll bei Verbrauchern der Unternehmer bei der ersten Abschlagszahlung eine Vertragserfüllungssicherheit in Höhe von 5% des Vergütungsanspruchs zu stellen haben, bei Ergänzungen/Änderungen bei der zweiten Abschlagszahlung weitere 5%. Der Zentralverband des deutschen Handwerks hat diesen Teil des Gesetzentwurfes kritisiert. Die vom Handwerk geforderte Gleichstellung der Vertragsparteien sehe der neue Gesetzentwurf nicht vor. Damit werde die Kreditlinie der Betriebe weiter eingeschränkt und ihre Liquidität beeinträchtigt. Außerdem dürfe der Handwerker weiterhin keine Sicherheiten vom Kunden verlangen.

 


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