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Das Energiesammelgesetz ist durch

Die Koalitionsmehrheit im Bundestag hat am vergangenen Freitag das Energiesammelgesetz beschlossen. Der ursprünglich geplante schlagartige Fördereinschnitt für Photovoltaik-Neuanlagen über 40 kWp - 750 kWp wird abgemildert, außerdem gibt es eine Stufenregelung. Die Änderungen werden auch erst ab Februar 2019 greifen statt ab 1. Januar.

Das Parlament hat am vergangenen Freitag das Energiesammelgesetz mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit beschlossen. Bild: Thomas Trutschel, photothek.net

Ab 1. Februar 2019 ans Netz gehende PV-Aufdach-Anlagen über 40 kWp Leistung werden niedriger vergütet. Bild: Sonneninitiative

 

Ab 1. Februar wird der Fördersatz auf 9,87 ct/kWh gesenkt. Ab März gilt ein Fördersatz von 9,39 ct/kWh, ab April von 8,90 ct/kWh. Die Vergütung für PV-Neuanlagen wird damit nicht wie ursprünglich vorgesehen einmalig um 20 %, sondern erstens stufenweise und nur um etwas mehr als über die Hälfte davon gesenkt. Nach dieser einmaligen Absenkung greifen danach weiter die üblichen Degressionsmechanismen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Punkterfolg
Die Solarbranche hat damit in den Nachverhandlungen auf Lobby-Ebene zum ursprünglichen Entwurf noch einen beträchtlichen Erfolg erreicht, übt aber weiter Kritik: „Im Dunkeln bleibt, warum die Bundesregierung den Ausbau von verbrauchsnahen größeren Solardächern bremst. Die hier geplanten Eingriffe in den Vertrauensschutz und Förderrahmen wurden von der Koalition leider nur geringfügig gedämpft und müssen künftig unterbleiben“, so das Statement des BSW-Solar.

Post-Trend hält an
Doch aus der Branche selbst kommen inzwischen gemischte Töne. Manche Projektierer aus den eigenen Reihen halten Anlagen über 250 kWp unter bestimmten Umständen für überfördert. Der Trend zum Post-EEG indes hält selbst innerhalb der Branche schon längst an.

 


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