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Bei Nichtbeachtung drohen hohe Bußgelder – Die energetische Inspektion von Klimaanlagen ist Pflicht

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt in § 12 die regelmäßige Inspektion von Klimaanlagen vor. Hierauf weist der Fachverband Gebäude-Klima e.V., Bietigheim-

Bissingen, hin und unterstreicht die Bedeutung einer solchen Inspektion im Hinblick auf Energieeinsparung und Klimaschutz.

Energetische Sanierungsmaßnahmen erschließen bei Klima- und Lüftungsanlagen enorme Energieeinsparpotenziale. Bild: FGK

 

Gemäß EnEV besteht definitiv eine gesetzliche Pflicht zur Inspektion energierelevanter Bauteile und Komponenten. Hierunter fallen die Kälteerzeugung, Ventilatoren, Wärmerückgewinnung und die Regelung. Entsprechend dem Energieeinspargesetz sind im Fall der Nichtbeachtung Bußgelder von 5000 bis 50000 Euro fällig. Trotzdem muss in der Praxis beobachtet werden, dass diese Verpflichtung kaum eingehalten wird.
Eine vom FGK und dem Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e.?V. in Auftrag gegebene Studie kommt zu dem Ergebnis, dass lediglich rund 2% der über 12 Jahre alten Anlagen, die bis zum Stichtag 1. Oktober 2011 hätten inspiziert werden müssen, tatsächlich gemäß Ordnungsrecht untersucht wurden.

Regelung und Stichtage

Die Inspektion ist erstmals 10 Jahre nach Inbetriebnahme der Anlage durchzuführen. Für Altanlagen gilt folgende Regelung mit Stichtag 1. Oktober 2007. Die Fristen sind abhängig vom Alter der Anlage:

  • 4 bis 6 Jahre alte Anlage: Inspektion innerhalb von 6 Jahren,
  • über 12 Jahre: Inspektion innerhalb von 4 Jahren,
  • über 20 Jahre: Inspektion innerhalb von 2 Jahren.

Alle über 20 Jahre alten Anlagen hätten demnach bereits bis zum 1. Oktober 2009 einer Inspektion unterzogen werden müssen. Die Inspektion umfasst folgende Aspekte:

  • Prüfung von Komponenten, die den Wirkungsgrad der Anlage beeinflussen,
  • Prüfung der Anlagendimensionierung.

Mit der EnEV 2009 fordert der Verordnungsgeber, dass der Betreiber auf Verlangen einen entsprechenden Nachweis gegenüber den zuständigen Landesbehörden vorzulegen hat. Aber auch hier wird es noch einige Zeit dauern, bis in den Bundesländern entsprechende Durchführungsverfahren vorliegen.
Doch auch unabhängig von gesetzlichen Vorgaben muss es im Interesse des Anlagenbetreibers liegen, die technischen Anlagen auf einem energetisch hohen Standard zu halten. Denn gerade in der Lüftungs- und Klimatechnik verbergen sich große Potenziale hinsichtlich Energieverbrauchssenkung durch neue effiziente Produkte, die Nutzung von regenerativen Energien und neuen Dienstleistungen.

KONTAKT: Fachverband Gebäude-Klima e.V. (FGK), 74321 Bietigheim-Bissingen, Tel. 07142 7888990, Fax 07142 78889919, info@fgk.de, www.fgk.de

 


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