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Ausschreibung und Vergabe von Contracting-Projekten

Öffentliche Ausschreibungen sind ein wichtiger Teil des deutschen Marktes für Energiedienstleistungen. Die Anzahl variierte in den vergangenen Jahren und zeigte dabei keinen eindeutig steigenden oder fallenden Trend. Durchgeführt werden die Ausschreibungen durch unterschiedlichste Marktakteure wie Ingenieuerbüros, Energieagenturen, Bauverwaltungen und sonstige Beratungsunternehmen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass bestimmte Qualitätsstandards eingehalten werden.

 

Zu Beginn der Ausschreibung sollte erst einmal festgelegt werden welche Art der Energiedienstleistungen ausgeschrieben werden sollen. Das ist sehr wichtig, da es unter anderem Einfluss darauf hat, nach welcher vergaberechtlichen Verordnung ausgeschrieben werden muss. Ener­gieliefer-Contracting ist grundsätzlich nach VOL/A und Einspar-Contracting nach VOB/A auszuschreiben. Die jeweilige Zuordnung ist durch einen erfahrenen Fachjuristen zu prüfen, zumal es Mischformen zwischen den verschiedenen Contracting-Varianten gibt. So kann nach einer eindeutigen Zuordnung auch abgegrenzt werden, ob eine nationale oder eine europäische Angebotseinholung vorgenommen werden muss.
Die Schwellenwerte für eine europaweite Ausschreibung liegen im Bereich von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen nach VOL bei 193 .000 Euro und im Bereich von Bauaufträgen nach VOB bei 4. 845. 000 Euro. Das bedeutet, dass Projekte, welche diese Umsatz-Schwellenwerte übersteigen, europaweit ausgeschrieben werden müssen.

Des Weiteren sollte festgelegt werden, welche Art der Vergabe erfolgen soll. Dabei wird zwischen drei verschiedenen Verfahren unterschieden, siehe Tabelle. Werden Contractingprojekte ausgeschrieben, so kommt es darauf an, darin die je nach Gebäude und Nutzungszweck unterschiedlichen Anforderungen konkret zu beschreiben. Die Leistungsbeschreibung, die Anforderungen an die Bieter und die Zuschlagskriterien sind so auszugestalten, dass nicht einzelne Gruppen von Bietern ausgeschlossen werden. Je mehr der Anbieter weiß, je genauer die Schnittstellen definiert sind, je weniger die Freiheit der Anlagengestaltung eingeschränkt ist und je sicherer das Risiko eingegrenzt wird und demjenigen zugeordnet ist, der es beeinflussen kann, desto genauer werden die Angebote sein und die Preise den Wünschen des Ausschreibenden nach Preiswürdigkeit entsprechen.

Wer sind die Beteiligten?
Am Verfahren sind mehrere Personen beteiligt, die mit Name, Anschrift und Ansprechpartner genannt werden müssen:

  • der öffentliche Auftraggeber
  • der zuständige Fachplaner.

Sinnvoll ist es auch genau zu benennen, welches die ausschreibende Stelle und welches eine auskunftgebende Stelle ist, falls diese voneinander abweichend sind. Als prüfende Stelle werden in der Regel die Kontaktdaten der zuständigen Vergabekammer genannt.

Welche Unterstützung gibt es am Markt?
Der Verband für Wärmelieferung e. V. (VfW) bietet als größter Branchenverband zahlreiche Informationen und Hilfsmittel an, um eine Ausschreibung und eine anschließende Vergabe erfolgreich durchführen zu können.
Ein Hilfsinstrument ist der Ausschreibungsleitfaden des VfW. Der 48-seitige Leitfaden ist kostenlos auf der VfW-Homepage erhältlich. Um eine fundierte Grundlage für preisgünstige Angebote und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Energiedienstleister und versorgtem Kunden zu schaffen, wurden in dieser Arbeitshilfe zu Erstellung von Ausschreibungen die Erfahrungen der Mitglieder des VfW und verschiedener, oft nur landesweit tätiger Energieagenturen, verarbeitet. Ausschreibung im Sinne dieser Arbeitshilfe ist nicht nur die von öffentlichen Auftraggebern durchgeführte Ausschreibung. Die aufgeführten Hinweise sollten ebenfalls bei einer Ausschreibung durch einen nichtöffentlichen Auftraggeber beachtet werden.

VfW-Ausschreibungsleitfaden.

Das Ausschreibungsmuster des Verbandes für Wärmelieferung e. V. dient als Vorlage für eine öffentliche Ausschreibung nach VOL/A. Das Muster ist mit unterschiedlich farbig markierten Feldern und Punkten versehen, die vom Auszuschreibenden individuell – auf das jeweilige Projekt zugeschnitten – ausgefüllt werden müssen. Das Muster erscheint in elektronischer Form (Word Datei), sodass es direkt vom Nutzer angepasst werden kann. Es ist über die Internetseite www.energiecontracting.de zum Preis von 43,– Euro zzgl. MwSt. zu beziehen.

Ausschreibungsmuster.

Ausschreibende von Energiedienstleis­tungen nach VOB/A (Einspar-Contracting) bekommen Praxishilfen auf der Internet­seite des Arbeitskreises Einspar-Contracting unter www.einsparcontracting.eu. Hier sind unter anderem ein Mustervertrag und ein Excel-Datenblatt zur Bestandserhebung der Immobilie kostenlos erhältlich. Der Arbeitskreis Einspar-Contracting im VfW hat sich zum Ziel gesetzt, Mindeststandards für die Vergabepraxis zwischen Projektentwicklern und Anbietern abzustimmen. Dies soll zu einer Qualitätsverbesserung des Ausschreibungsmanagements beitragen und den Aufwand der Bieter für die Angebotserstellung reduzieren. Der Mustervertrag des Arbeitskreises basiert auf dem weitverbreiteten Mustervertrag der Deutschen Energie­agentur GmbH (dena), die mit ihrem „Kompetenzzentrum-Contracting“ weitere zahlreiche Praxishilfsmittel unter www.kompetenzzentrum-contracting.de bereithält. Ausschreibende sollten sich außerdem darüber informieren, ob das jeweilige Bundesland Unterstützung bietet. Als Beispiel seien hier die Contracting-Initiative des Freistaates Bay­ern (www.cib.bayern.de) und der Hessische-Contracting-Leitfaden (www.hessen.de) genannt.

Mustervertrag zum Einspar-Contracting.

Die Bundesregierung und die einzelnen Bundesländer sind dazu bestrebt, das Ener­giedienstleistungen verstärkt in öffentlichen Gebäuden zur Anwendung kommen. Die Art und die Qualität der bereits durchgeführten Ausschreibungen variiert sehr stark. Deswegen ist es wichtig, dass die Branche und alle weiteren Beteiligten weiter daran arbeiten, Qualitätsstandards zu setzen und zu etablieren. Dadurch wird die Bewertung der einzelnen Angebote erleichtert und das wirtschaftlichste Angebot leichter identifiziert. Auf Basis der gesetzten Standards wird dann auch die Ausschreibung von nicht-öffentlichen Projekten vereinfacht.

Autor: Frank Stoppa, Verband für Wärmelieferung e.V.

www.vfw.de

 


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