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Thema: Effizienzlabel

 

Elektrogeräte sind im Laufe der Zeit deutlich energieeffizienter geworden. Hierzu gehört auch eine Vielzahl der in der Haustechnik verwendeten Pumpen, Heizgeräte oder Maschinen des alltäglichen Gebrauches. Waren bis vor wenigen Jahren Heizungsumwälzpumpen nach heutigem Verständnis noch regelrechte Energieräuber, die zwischen 40 und 150 W verbrauchten, sind es dank neuster Bauart und Elektronik heute nur noch ca. 5-40 W. Der Stromverbrauch bei 200 Betriebstagen bzw. 4800 Betriebsstunden pro Jahr verringert sich von einer ehemals 75-W-Pumpe auf eine jetzt 5-W-Pumpe um 336 kWh. Bei einem Strompreis von 0,28 €/kWh sind das Mehrkosten von rund 94 Euro. Oder anders ausgedrückt: Der Kunde spart pro Jahr 94 Euro, wenn er seine alte Pumpe gegen eine Hocheffizienzpumpe austauschen lässt.

Wer ein neues Elektrogerät ganz gleich welcher Art anschaffen möchte, hat die Qual der Wahl. Nicht nur der Anschaffungspreis, sondern auch der Stromverbrauch ist ein wesentlicher Kos­tenfaktor beim Kauf eines Elektrogerätes. Der 7-farbige EU-Balkenkennaufkleber soll den Verbraucher bei seinem Vergleich von Geräten und bei seiner Kaufentscheidung unterstützen.
Wurden Einzelkomponenten wie Pumpen bisher mit dem Verbrauchslabel von A (grün) bis G (rot) als 7-farbige Ampelfunktion gekennzeichnet, so sollen zukünftig z.B. Heizkessel und/oder die Gesamtheizungsanlage mit allen ihren Strom-Verbrauchskomponenten durch die EU-Energieverbrauchskennzeichnung bzw. ErP-Richtlinie (energy-related-Products/Öko-Design-Richtlinie) etikettiert werden. Die Verbraucher sollen damit über die Energieeffizienz einer Heizungsanlage aufgeklärt werden. Die Hersteller stehen so im Wettbewerb, energieeffizientere Produkte zu entwickeln und zu produzieren. Der Fachmann ist gehalten, seine Anlage energiesparend zu planen und zu erstellen.

Gerätekennzeichnung
Kennzeichnungspflichtig sind alle Heizgeräte, wasserbetriebenen Zentralheizungsanlagen und Trinkwasserwärmer, die fossile Wärmeträger wie Erdgas, Heizöl und oder Elektrizität verwenden. Zu diesen gehören Gas-, Öl- und Elektrokessel. Kraftwärmekopplungs-Geräte sowie Wärmepumpen sind ebenfalls einbezogen.
Ab September 2015 müssen Hersteller, die Heizkessel, Kombi-Heizkessel und Wärmepumpen mit einer Nennleistung bis 70 kW auf den Markt bringen, diese mit Energielabels ausstatten und umfangreiche Datenblätter ihren Geräten beifügen. Bei der Klassifizierung wird das Gerät mit der größten Leistung zugrunde gelegt. Auf dem Etikett ist nicht nur der Energieverbrauch des Gerätes mithilfe eines farbigen Balkens zu sehen. Es enthält auch weitere Produktinformationen in Form von Piktogrammen. Dazu zählen z.B. Angaben zum Schallleistungspegel, der Heizleistung sowie elektrische Kenndaten.
Die Vielfalt der angebotenen Heizgeräte und -Systeme erfordert es, dass mehrere Etikettenausführungen bzw. Systemeffizienzaufkleber zur Anwendung kommen müssen. Zurzeit sind 27 Etiketten vorgesehen, die den unterschiedlichen Geräten bzw. Systemen gerecht werden sollen.
Auch wenn viele Fachleute den Aufwand als europäische „Meisterleistung“ ansehen, trifft zukünftig der Fachmann, Bauherr und Betreiber zwangsläufig vermehrt auf diese Kennzeichnungen. Ob Raumheizgeräte (Raumheizung), Kombiheizgeräte (Raumheizung mit Trinkwassererwärmung) oder Verbundanlagen, bestehend aus Raumheizgeräten mit Temperaturreglern, diese und weitere Komponenten wie thermische Solaranlagen sind nach der EU-Verordnung Nr. 811/2013 mit den neuen Ener­giekennzeichnungen zu versehen. Für Wärmepumpen z.B. wird ab September 2015 die Nutzung eines Labels mit neun Energieeffizienzklassen eingeführt. Hierbei ist grün den Klassen A++ bis A vorbehalten.
Für alle anderen Heizungstechnologien werden die Anforderungen weiter verschärft. Ab 2019 wird die Klasse A+++ eingeführt; die schlechtesten Klassen E bis G werden dann entfallen. Die Kennzeichnungspflicht besteht auch für Trinkwasserspeicher, Verbundanlagen aus Trinkwassererwärmern und Solareinrichtungen. Das EU-Energielabel ermöglicht den Vergleich der energetischen Wirkungsgrade der Komponenten. Das Verhältnis Nutzwärme zur erforderlichen Gesamtenergiezufuhr wird für den Betreiber deutlich.
Ein Heizkessel kann durch den Hersteller unter Laborbedingungen einfach gelabelt werden. Anders sieht es für die in der Baupraxis individuell zusammengestellten, komplexen Anlagen aus. Sie gesamtenergetisch zu erfassen ist wesentlich aufwendiger. Ein solches Heizsystem besteht aus verschiedenen Komponenten und muss spezifisch berechnet werden. In Abhängigkeit der Bausubstanz bzw. des Gebäudes sowie anderer Faktoren sind unterschiedliche Ergebnisse möglich. Zur Vermeidung von Fehlern sollen einheitliche Mess- und Berechnungsmethoden zur Bestimmung der Energieeffizienz verschiedener Systeme beitragen. Aus der Zusammenführung der Einzelkomponenten wird die Gesamt-Effizienzklasse gebildet.
Diese soll dem Kunden bzw. Endnutzer eine Vergleichbarkeit der infrage kommenden Heizsystems ermöglichen. Er kann mithilfe der Effizienzklasse die Erstellungskosten den anfallenden tatsächlichen jährlichen Betriebskosten gegenüberstellen. Es ist dann seine Entscheidung, für welches „Wärmeerzeugungsmodell“ er sich entscheidet. Günstige Erstellungskosten mit hohen Betriebskosten, höhere Erstellungskosten mit geringeren Betriebskosten. Da hier jedoch weitere Kriterien bzw. Vorgaben wie EnEV (Energieeinsparverordnung) bzw. ErP-Richtlinien greifen, werden zukünftig Wärmeerzeugungsgeräte mit schlechter Effizienz vom Markt verschwinden.

Beispiel
Ein Brennwertkessel, gasbeheizt, in Kombination mit Trinkwasserspeicher und Solarkollektoren, die auch zur Heizungsunterstützung dienen, wird das Gesamtenergielabel verbessern. Die Kombination sowie der Anlagenaufbau können jedoch unterschiedlich sein. Die Anschlussweise des Speichers, die Einstellungen von Regelungen oder die Anordnung, Ausrichtung und der Aufstellwinkel von Kollektoren führen zu mehr oder weniger Bonuspunkten. Verluste durch Stillstand oder mit elektrischer Hilfsenergie betriebene Einbauten verschlechtern das Gesamtenergielabel.
Die sachgerechte Beurteilung, die Auswahl von Geräten sowie der optimierte Anlagenaufbau wird für die Zukunft sicher keine einfache Aufgabe für den Fachbetrieb darstellen. In der Praxis ist das Verständnis und Lesen der Kennzeichnung bzw. der Etiketten zukünftig unerlässlich.

Welche Bedeutung haben die Informationen auf dem Etikett?

Fragen

Handelt es sich um einen Heizkessel, Trinkwasserwärmer, ein KWK-Gerät, eine Wärmepumpe, ein Kombigerät?
Ist es gas- oder ölbeheizt oder läuft es mit Strom?                             
Welche Bedeutung hat die Angabe 35°C?
Welche Bedeutung haben die dB-Haus-Piktogramme?
Welche Bedeutung hat die Europakarte unterschiedlicher Blaufärbung?

Antworten
Bei dem gekennzeichneten Gerät handelt es sich um eine Wärmepumpe. Diese ist zwangsläufig strombetrieben. Der Einsatzbereich ist in Niedertemperaturheizungsanlagen ohne Trinkwassererwärmung vorgesehen.
Die Piktogramme des Hauses mit dB-Angabe informieren über den Schall bei Innen- bzw. Außenaufstellung.
Die Blaufärbung in der Europakarte zeigt die unterschiedlichen Klimaverhältnisse (Kältekarte) auf. Aus diesen ergibt sich die Wärmenennleistung YZ für die entsprechenden Klimazonen (kältere – durchschnittliche – wärmere Zone) in kW. Übernimmt ein Gerät mehrere Aufgaben, z.B. Heizbetrieb und Trinkwassererwärmung, können die Kennzeichnungen mehrere Energieeffizienzangaben beinhalten. Klassisch ist die Funktion Heizen (Piktogramm Heizkörper) in Kombination mit Trinkwassererwärmung (Piktogramm Auslaufventil).
Das abgebildete Etikett zeigt z.B. ein Klimagerät, das zur Beheizung und Kühlung genutzt werden kann. Während für den Kühlbetrieb nur 1 Leistung angegeben ist, sind im Heizbetrieb entsprechend der Klimazonen 3 Wärmeleistungen ausgewiesen.

Schlussbemerkung
Aktuell sind für alle elektrisch betriebenen Geräte – ob Glühlampe, Waschmaschine oder Heizungspumpe – Energieeffizienzkennzeichnungen eingeführt. Dadurch ist eine Vielfalt und Vielzahl an Etiketten entstanden, die kaum überschaubar ist. Doch da sich die Ausführungen ähneln und die Angaben sinngleich sind, lassen sich die Aussagen auch auf die Geräte des SHK-Bereichs übertragen.


Bilder: EU- und Bundesinformationen

 


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