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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten: Was Betriebsinhaber wissen sollten

Am 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Die Änderungen im Arbeits- und Zivilrecht wirken sich erheblich auf die betriebliche Praxis im Handwerk aus. Betriebe sollten sich daher mit dem Inhalt des Gesetzes und ihren da­raus abgeleiteten Pflichten vertraut machen.

 

Am 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Die Änderungen im Arbeits- und Zivilrecht wirken sich erheblich auf die betriebliche Praxis im Handwerk aus. Betriebe sollten sich daher mit dem Inhalt des Gesetzes und ihren da­raus abgeleiteten Pflichten vertraut machen.

Im Zivilrecht soll das AGG verhindern, dass ein Kunde bei einem Massengeschäft aufgrund seiner Rasse, seiner ethnischen Herkunft, seines Geschlechts, seiner Religion, einer Behinderung, seines Alters oder seiner sexuellen Identität anders behandelt wird, als andere Kunden. Handwerkliche Leistungen fallen in der Regel unter die Definition des Massengeschäfts: Ein Bäcker darf einer Frau - aufgrund ihres Geschlechtes - nicht den Verkauf von Brötchen verweigern.

 


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