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Abgeschiedene Wege: Fett- und Leichtflüssigkeitsabscheider: Stand der Normung und Anwendung neuer DIN-Vorschriften, Wartung und Generalinspektion

Abscheideranlagen - leider für einige Fachplaner und Fachbetriebe noch immer ein "Brief mit sieben Siegeln". Wie sich bei Streitigkeiten und Gerichtsverfahren immer wieder zeigt, wird eben doch noch bei der Planung und/oder Installation manches nicht berücksichtigt oder vernach­läs­sigt. Häufig bringt der Kostensenkungsdruck die Überlegung "das muss doch nicht sein" oder "das brauchen wir nicht". Als Folge dieses "laschen" Umgangs mit Normen und Vorschriften können sich aber schnell hohe Gerichts- und Änderungskosten ergeben. Dieser Fachbericht soll Ihnen helfen, solche Folgen zu vermeiden. Übersichtliche Tabellen ermöglichen dem Anwender einen schnellen Überblick über die aktuellen Nor­men, Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik. Für das normgerechte Arbeiten soll­ten Sie selbstverständlich über die entsprechenden Normen verfügen.

Bild 1: Abscheideranlage für Fette (aufgestellt in frostfreiem Raum). 1: Fettabscheideranlage, 2: Entlüftungsleitung, 3: Schauglas (für Fettschichtdickekontrolle), 4: Vollautomatische Entsorgungs-/Reinigungs-/Fülleinrichtung, bestehend aus fest installierter Entsorgungsleitung (a), Rührmotor (b), Entsorgungspumpe (c), Steuerschrank (d), Füllanschluss mit Magnetventil (e), 5: Entsorgungsanschluss, 6: Fernbedienung, 7: Probenahmeeinrichtung, 8: Hebeanlage, 9: Rückstauschleife.

Bild 2: „Euroabscheider“ für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858, eingebaut im Erdreich.

Bild 3: „DIN-Abscheider“ für Fette nach DIN 4040 bzw. DIN EN 1825.

Bild 4: Funktionsschema nach DIN EN 858 – „Euroabscheider“ für Leichtflüssigkeiten.

Bild 5: „Euroabscheider“ für Fette.

Bild 6: Überflutungssicherer Leichtflüssigkeitsabscheider.

 

Rückhalten schädlicher Stoffe

Nach DIN 1986-100 sind Abwässer aus gewerblichen oder industriellen Betrieben, die Leichtflüssigkeit oder Fett enthalten können, zu­rückzuhalten und in Abscheideranla­gen zu behandeln. Damit ist festgelegt, dass diese Abwässer nicht direkt in die öffentliche Kanali­sation eingeleitet werden dürfen und wer Abschei­deranlagen einzubauen hat, bzw. wo sie einge­baut werden müssen. Grundsätzlich ist auch festzustellen, dass in den Satzungen der Gemeinden und Städte einzuhaltende Einleitgrenzwerte festgeschrieben sind. Damit sind auch die falschen Norm-Argumentationen "meine Betriebsstätte ist in der Norm nicht aufgeführt, ich muss doch gar keinen Abscheider einbauen" grundsätzlich entkrä­ftet. Die aufgezählten Betriebsstätten (in DIN EN 1825-2 bzw. DIN EN 858-2) sind nämlich nur eine beispielhafte Aufzähl­ung.

Da Abscheideranlagen nur schädliche Stoffe zurückhalten sollen, sind einige Regeln zu beachten:

  • Es dürfen keine fäkalienhaltigen Abwässer in Fett- oder Leichtflüssigkeitsabscheider­an­lagen geleitet werden.
  • In Fettabscheideranlagen darf kein Regenwasser eingeleitet werden.
  • An Leichtflüssigkeitsabscheider­an­­lagen sind nur die geringst notwendigen Niederschlagsflächen anzuschließen. Gera­de in diesem Bereich kann sich durch überlegte Planung und damit evtl. erzielbare Verringerung der notwenigen Nie­der­­schlags­­fläche die Nenngröße des zu wäh­len­den Abscheiders verkleinern.

 

Einbauorte für Abscheideranlagen

Abscheideranlagen können in frostgeschützten Räumen frei aufgestellt (trifft häufiger für Fett-Abscheideranlagen zu, Bild 1) oder in frostfreier Tiefe im Erdreich (Bild 2) eingebaut werden. Wichtige Kriterien bei der Standortwahl sind u. a .: 

  • Platzbedarf,
  • Einbring- und Stellmög­lichkeiten im Gebäude bzw. Einbaumöglichkeiten im Erdreich,
  • Entleermöglichkeiten ohne Geruchsbeläs­tigungen,
  • kurze Entfernung zu den Anfallstel­len,
  • Zulauf im freien Gefälle,
  • Zugänglichkeit für die Wartung und für die Generalinspektion.

Spätestens bei der Dichtheitsprüfung, die im Rahmen der Gener­al­in­spek­tion durchzuführen ist, wird häufig fest­ge­stellt, dass der Platz fehlt, um an die entsprechenden Einbauteile der Abschei­der­anla­gen zu gelangen.

Abscheidertypen und -material

Nach DIN EN 858 bzw. DIN EN 1825 dürfen sogenannte DIN- oder Euro-Abscheider eingebaut werden. Bei den "DIN-Abscheidern" (Bild 3) ist der Schlammfang räumlich vom Abschei­debereich der Anlage getrennt . Bei den "Euro-Abscheidern" (Bilder 4 und 5) ist der Schlammfang im Abscheidebereich der Anlage integriert. Da­her sind die Baumaße meist kleiner als die des DIN-Abscheiders. Mit der Einführung der europäischen Normen wurden u. a. auch Abscheideranlagen für Leichtflüssigkei­ten aus Kunststoffen zugelassen. Sie haben sich zwischenzeitlich im Markt etabliert.

Normgerechte Bemessung

Mit der Einführung der europäischen Abscheider-Normen (DIN EN 1825-1 und DIN EN 1825-2 für Fette und DIN EN 858-1 und DIN EN 858-2 für Leichtflüssigkeiten) wurden auch die deutschen Restnormen (DIN 4040-100 für Fette und DIN 1999-100 für Leichtflüssigkeiten) in Deutschland eingeführt. Sie ersetzen die bisherigen Normen DIN 4040-1 und DIN 4040-2 bzw. DIN 1999-1 und DIN 1999-2. Ferner sind noch teilweise Informationen, Hinweise und Anforderungen in den europä­ischen Abwasser-Normen (DIN EN 12056-1 bis DIN EN 12056-5 und DIN EN 752-1 bis DIN EN 752-7) wie auch in der deutschen Restnorm DIN 1986-100 zu Abscheideranlagen zu fin­den. Neu ist die DIN 1999-101 für Abschei­der­anlagen für Biodiesel.

Richtiges Anwenden und Bemessen

Eine Norm ist nur so gut wie der Fachmann, der sie anwendet. Vor diesem Hintergrund sind Erfahrung und Detailwissen unumgänglich. Die Normen geben in den Ta­bellen wohl Werte vor, die in die entspre­chen­den Formeln einzusetzen sind, oder es sind die ermit­telten, objektbezogenen Werte in die­se Formeln einzusetzen, um die erfor­der­lichen Nenngrößen für die Abscheideranla­gen zu erhal­ten.

Spezielle Abweichungen können aber nur von Fachleuten erkannt werden und sollten mit der zuständigen Genehmigungsbehörde abgestimmt sein. Beispiele:

  • Bei gleicher Einrichtung und gleichen Betriebsbedingungen von einem Vegetarier-Restau­rant und einer Haxenbraterei ergeben sich für die Fettabscheider­anlagen nach Norm die glei­chen Nenngrößen - trotz sicherlich unterschiedlichem Fettanfall.
  • Ebenso wäre der Fettabscheider für eine Großküche mit beispielsweise 25 Auslaufventilen entsprechend ihrer Nennweite und Gleichzeitigkeitsfaktor in die Berech­nungsformel einzusetzen - obwohl nur 3 Personen beschäftig sind, die sicherlich nicht gleichzeitig alle 25 Auslaufventile betätigen können.
  • Auch der Verzicht auf ein zur zusätzlichen Bedarfssicherheit eingeplantes Auslauf­ventil kön­nte evtl. in der gesam­ten Anlagenbemess­ung zu einer kleineren Abscheider-Nenn­größe führen.

Mit diesen Beispielen soll gezeigt wer­den, dass gerade bei der Planung, aber auch bei der Installation, nicht nur die entsprechenden Normenkenntnisse, son­dern auch Erfahrung neben dem Fachwissen erforderlich ist.

Zulauf im freien Gefälle

Das Abwasser darf in die Abscheideranlage nur im freien Gefälle geleitet werden (DIN 1968-100). Die Pumpe einer herköm­m­lichen Hebeanlage "verwirbelt" die Leichtflüs­­sigkeiten, Öle und Fette in kleinste Tröpfchen und Teile, die sich dadurch in der Abschei­deranlage nicht mehr durch die Dichtedifferenz zum Wasser nach oben absetzen bzw. abschei­den können. Die Abscheideranlage verliert da­mit ihren Funktionssinn. Wenn es bei einem Ob­jekt wirklich keine andere Möglichkeit gibt als das Ab­wasser ohne Pumpeneinsatz der Abschei­deranlage zuzuführen, dann muss im Aus­nah­mefall eine meist kostspieligere Förderart, z. B. eine Schlauch- oder Schnec­ken­pum­pe, gewählt werden.

Schutz vor Rückstau

Bei der Planung und Installation der Ablaufstellen, Abwasserleitungen und Abschei­der­anlagen ist der Schutz vor Rückstau besonders zu beachten. Entsprechend der DIN EN 1825-2 sind Abscheideranlagen für Fette, deren Ruhe-Wasser­spiegel unter der Rückstauebene liegen, über eine nachgeschaltete Hebeanlage zu entsorgen.

Aber auch bei dem zugehörigen Entwässe­r­ungssystem ist eine Prüfung notwendig, damit ein Rückstau nicht konzentrierte Fettmengen in das Lei­tungs­system zurückspült und es durch ausgekühlte Fette verstopft. Auch bei Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten ist die Absicherung gegen Rückstau immer zu beachten (Bild 6).

Be- und Entlüftung

Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen müssen se­­pa­­rat be- und entlüftet werden. Bei Fettabscheideranlagen ist dies nicht erfor­derlich, wenn ihre Zulaufleitung normgerecht über Dach be- und entlüftet ist, ihre Zulaufleitung nicht länger als 10 m ist und keine entlüftete Anschlussleitung hat. Anschlusslei­tung­en von mehr als 5 m Länge sind gesondert zu entlüften. Wenn die Zulaufleitung länger als 10 m ist und keine gesondert entlüfteten Anschlussleitungen vorhanden sind, muss die Zulaufleitung in unmittelbarer Nähe zum Abschei­der zusätzlich entlüftet werden.

Entsorgungsintervalle

Fettabscheideranlagen sind unter Berück­sich­tigung der Anlagenspeicherkapazitäten sowie ent­sprechend den betrieblichen Erfahrungen re­ge­lmäßig zu entleeren: je nach Fettanfall 14-tägig, mindestens aber ein­mal im Monat entleeren, reinigen und wie­der mit Frischwasser befüllen. Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen sind mindestens alle 5 Jahre, jedoch spätestens bei Er­reichen von 80 % der zulässigen Leichtflüs­sig­keits­speichermenge oder 50 % des erforderlichen Schlammfangvolumens zu entleeren, zu reinigen und wieder mit Frischwasser zu befüllen.

Wartung und Generalinspektion

Mit der Einführung der europäischen Normen haben sich die Anforderungen und Kontrollen verschärft. Nicht nur vor der Inbetriebnahme, sondern auch nach längstens 5 Jahren muss an der Abscheideranlage eine Generalinspektion einschließlich Dichtheitsprüfung von einem Fachkundigen durch­geführt werden. Eigenkontrollen können von Sachkun­digen durchgeführt werden. Die bei den einzelnen Prüfungen durchzuführenden Ar­beits­­schritte und Tätigkeiten sind in den "neuen" Normen genau vorgegeben.

Die Definition "Sachkundiger" und "Fachkun­diger" nach DIN EN 1825 und/oder DIN EN 858 ist dabei noch nicht deutlich genug festge­schrieben. "Fachkundige" können sich zwi­schen­zeit­lich leider auch per Internet zertifizieren las­sen. Ein Blick in das neue Merkblatt M 190 des DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.) ist in diesem Zusammenhang empfehlenswert. Unter anderen schulen, prü­fen und zertifizieren die GET (Gü­tesicherung für Entwässerungstechnik) und der TÜV Rheinland Fachkundige. Der ZVSHK (Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima) und SHK-Landesverbände können neben den genannten weitere kompetente Ausbildungsstätten nennen.

Sehr wichtig ist dabei auch für den Fachkundigen und den Anlagenbetreiber der Haftungshinweis. Denn der Fachkundige bestätigt mit sei­ner Unterschrift die Betriebssicherheit der Abschei­deranlage. Schadensfälle (z. B. Leicht­flüssigkeitseintritt in das Grund- und Trinkwas­ser) können sehr kostenintensiv sein. Der "Fachkundige" und der Betreiber, der evtl. den "falschen Fachkun­digen" beauftragt oder die notwendigen ­Prü­fungen versäumt hat, kann u. U. sehr schnell in die Pflicht genom­men wer­den und erhebliche Kosten zu tragen ha­ben.

Qualitätskennzeichnung von Abschei­der­an­la­gen

Alle Produkte, die entsprechend der neuen harmonisierten europäischen Normen oder deren harmonisiertem Teil erstellt werden, sind mit dem CE-Zeichen zu kennzeichnen. Dieses Zeichen hält aber in vielen Fällen nicht das, was sich viele Käufer und Anwender von ihm versprechen. Es wird meist irr­tümlich als hochwertiges Qualitätszei­chen für das Produkt eingestuft und mit der Zulas­sungsnummer (Prüfzeichen) vom DIBt (Deut­sches Institut für Bautechnik in Berlin) gleich gesetzt. Dies ist aber ein gro­ßer Irrtum, denn gerade bei vielen Bauprodukten ist nur die niedrigste Anforderungsstufe für die Produktkonformität erforderlich. Die Hersteller von Abscheidern müssen eine Konformitätserklärung abgeben bzw. vorlegen können, in der sie nur die Übereinstimmung ihrer Abscheideranlagen mit dem harmonisierten Teil der europäischen Normen und eine Eigenüberwachung der Produkte bestätigen. Damit dürfen ihre Abscheideranlagen ein CE-Kennzeichen tragen. Ein nationales Qualitätszeichen wie die Zulassungsnummer (ehem. Prüfzei­chen) vom DIBt darf dann nicht mehr auf dem Produkt erscheinen.

In Deutschland müssen jedoch noch die Standfestigkeit und das Brand­verhalten vom DIBt geprüft und zertifiziert werden. Auch die Einhaltung von nationalen Restnormen wie die DIN 4040-100 oder die DIN 1999-100 ist dem CE-Zeichen nicht "anzusehen". Daher haben sich namhafte Abscheiderhersteller u. a. im GET (Gütesicherung Entwässerungstechnik) zusammengeschlossen, um mit entsprechenden Richtlinien den Qualitätsstandard von Abscheideranlagen in Deutschland zu erhalten.

Abscheideranlagen für Bio-Kraftstoffe

Eine erhebliche Zeit verging, bis in Deutschland eine Abscheider-Norm für Bio-Kraftstoffe erscheinen konnte. Gesetzliche Vorgaben zu den Zumischraten der Bio-Kraftstoffe in die her­kömmlichen Kraftstoffe waren längst in Kraft getreten. An immer mehr deutschen Tank­­stellen konnten Biodiesel, Bioethanol und andere Bio-Kraftstoffe getankt werden. Entsprechende DIN-Normen blieben aber aus.

Im zuständigen DIN-Ausschuss wurde zwar schon früh ein Unterausschuss gebildet, der das Thema Bio-Kraftstoff zu bearbeiten hatte. Aber viel Zeit ging mit der Suche nach Geldgebern verloren. Für die Erstellung dieser Nor­men ist es unumgänglich, umfangreiche Stu­dien und Prüfungen über das Materialverhalten von z. B. Abscheidern, Dichtungen oder über das Mischverhalten von Bio-Kraftstoffen bei unterschiedlichen Mischungsverhältnissen durch­­­zu­führen. Der Wille war da, doch allein das Geld fehlte, um diese Untersuchungen durchführen zu las­sen bzw. deren Ergebnisse zu erhalten. Schließ­­lich konnte die Finan­zierung der Biodiesel-Unter­su­chungen gefun­den und die DIN 1999-101 veröffentlicht wer­den. Auch für die Ausarbeitung weiterer Abscheidernormen für Bio-Kraftstoffe, z. B. Bioethanol, sind im Norm­ausschuss die Weichen gestellt - es müs­sen "nur noch" die Geldgeber für die notwen­digen Untersuchungen gefunden werden.

Mit dem Erscheinen der neuen Abscheider-Norm für Biodiesel ergeben sich teils auch einige Betreiberängste im Zusammenhang mit bestehenden Abscheideranlagen für Leichtflüs­sig­kei­ten. Je nach Biodiesel-Anteil muss die Formel der bisherigen Nenngrößenbemess­ung von Abscheidern für Leichtflüssigkeiten um den FAME-Faktor "ff" erweitert werden. Da­durch könnte natürlich bei manchen bestehenden Anlagen eine größere Nenngröße erforderlich werden.

Bevor aber große Sanier­ungs­ar­beiten eingeleitet werden, wird eine genaue Überprüfung der Sachlage und des Anlagen- und Materialzustandes durch einen kom­pe­ten­ten Fachbetrieb/-mann empfohlen. Denn schon kleine, relativ kostengünstige Veränderungen könnten sich im Endergebnis entscheidend zeigen.

Autor: Dipl.-Ing. Reinhold K. Tränkle, freier Sachverständiger für Sanitär-/Entwässerungstechnik, Ludwigsburg

 


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