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Umbrüche machen Zukunft

 

Energiewende, Wärmewende, Stromwende, Verkehrswende. Hinter all diesen Begriffen verbirgt sich die Notwendigkeit, die fossilen Energieträger Öl, Gas und Kohle gegen die Erneuerbaren zu ersetzen. Auch die deutsche Abkehr von der Atomenergie ist beschlossene Sache; hier ist schon ein bedeutender Schritt getan: Stammten im Jahr 2010 noch 28 % des erzeugten Stroms aus der Kraft der Atome, waren es ein Jahr später, nach der Ad-hock-Abschaltung einiger Atomkraftwerke, nur noch 18 %. 2022 soll der letzte Mailer vom Netz gehen.
Bis zum Jahr 2050 soll der gesamte Gebäudebestand „Niedrigstenergiehausniveau“ haben. Neue Wohngebäude müssen diese Vorgabe schon ab dem Jahr 2021 erfüllen, behördliche Bauten nochmals zwei Jahre früher. Das ist ein gewaltiger Kraftakt. Der dann übrig bleibende, geringe Energiebedarf soll teilweise durch Erneuerbare Energien gedeckt werden. Diese Rahmenbedingungen beflügeln die umweltschonende Erzeugung von Energie in Form von Strom und Wärme.
Auch die SHK-Branche wird von diesem viel versprechenden Trend erfasst. Architekten und Planer/Fachhandwerker stehen demnächst vor der Aufgabe, die Niedrigstenergiegebäude hinsichtlich des Wärmeschutzes und der Anlagentechnik gemeinsam zu entwerfen. So lässt sich gewährleisten, dass das Gebäude eine optimale, d. h. wirtschaftliche Kombination aus Dämmung und Anlagentechnik erhält. Sicher werden sich nach und nach einige praktikable Standardlösungen herauskristallisieren. Aber die wollen vorher konzipiert werden. Denn eine Wärmepumpe ist nicht immer die beste Lösung, auch nicht eine thermische Solaranlage oder ein Biomassekessel. Das Know-how liegt bei den Fachleuten aus der Gebäudetechnik. Positiv: Der Grundstein dafür wird bereits in der Ausbildung zum Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik gelegt: Schon seit Jahren findet sich in der Ausbildungsordnung der Punkt „Kundenberatung und Nutzungsmöglichkeiten von Erneuerbaren Energien“.
Der Gebäudebereich und die Anlagentechnik sind ständigen Umbrüchen unterworfen. Ein Beispiel aus der jüngsten Vergangenheit ist die Verschärfung der EnEV (Energieeinsparverordnung) zum Jahreswechsel: Der Jahresprimärenergiebedarf für Neubauten wurde um 25 % reduziert. Und im Herbst des letzten Jahres ist die Ökodesignrichtlinie in Kraft getreten, die energetische Mindestanforderungen an Wärmeerzeuger stellt. Für Handwerksbetriebe, die diese und weitere Veränderungen aktiv begleiten, kann die Zukunft kommen. ■

Detlev Knecht
stv. Chefredakteur IKZ-HAUSTECHNIK
d.knecht@strobel-verlag.de

 


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