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Kleine Maßnahmen mit großer Wirkung

Die Meldung kam überraschend, aber sie wurde mit viel Wohlwollen aufgenommen: Die Bundesregierung hat auf ihrer Kabinettssitzung Ende Oktober beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um eine Einigung mit den Bundesländern über die steuerliche Absetzbarkeit energetischer Sanierungsmaßnahmen zu erzielen.

 

Bei der Ausgestaltung des Steuermodells wird wohl auch darüber entschieden werden, ob Einzelmaßnahmen bei der steuerlichen Begünstigung berücksich­tigt werden.

Das kommt nicht von ungefähr: Viele Eigentümer können oder wollen sich die ener­getische Modernisierung ihres Gebäudes aus finanziellen Gründen nur schrittweise leisten. Und in der Tat muss es nicht immer die Komplettsanierung sein. Es gibt auch kleine Maßnahmen mit großer Wirkung. Beispiel Pumpentausch: Alte, ungeregelte Heizungspumpen verbrauchen bis zu 10 % des Stromverbrauchs in einem 4-Personen-Haushalt und treiben die jährlichen Stromkosten um bis zu 120 Euro nach oben, hat die Deutsche Energieagentur ermittelt und empfiehlt daher den Austausch gegen Hocheffizienzpumpen. Doch die Botschaft erreicht noch viel zu wenig Endverbraucher. Dabei ist das Potenzial allein in diesem Bereich enorm: Zwei Drittel der eingesetzten Pumpen in Industrie, Wasserwirtschaft und Gebäudetechnik sind veraltet und/oder überdimensioniert. Das Einsparpotenzial wird hier auf rund 21 TWh/a beziffert. Das entspricht der Leistung von zwei Kernkraftwerken.
Ein Hersteller forderte deshalb unlängst, den vorzeitigen Pumpentausch als bedingte Nachrüstpflicht in die Anforderungen der EnEV 2012 aufzunehmen. Dazu sei eine Obergrenze für den Stromverbrauch von Umwälzpumpen in Mehrfamilienhäusern festzulegen. Die Heizkostenverordnung solle dahingehend geändert werden, dass der Betriebsstromverbrauch in die Heizkostenabrechnung mit aufgenommen wird. Diese Transparenz führe zur Sensibilisierung der Betreiber und erhöhe damit die Bereitschaft zur Sanierung älterer Heizungsanlagen und Pumpen, so die Argumentation.
Es gibt noch weitere geringinvestive Maßnahmen, die lohnen. Eine Energieeinsparung von bis zu 7 % verspricht zum Beispiel der Austausch alter, vor 1988 installierter Thermostatventile. Nach einer Marktstudie aus dem Jahr 2008 sind im Wohnungsbestand Deutschlands rund 107 Mio. Heizkörperthermostatventile mit einem Alter von mehr als 15 Jahren installiert. Jährlich werden lediglich 4 Mio. Regler ausgetauscht.
Letztes Beispiel: der hydraulische Abgleich. Eigentlich ein alter Hut, sollte man meinen. Doch auch hier herrscht offenbar großer Nachholbedarf. 85 - 90 % aller Anlagen sind Schätzungen zufolge hydraulisch nicht abgeglichen. Das Einsparpotenzial verspricht mit 10 % eine bessere Rendite als die aktuellen Anlageformen von Banken und Sparkassen. Aber welcher Endkunde weiß das schon? Marktanalysen zu diesem Thema haben überdies gezeigt, dass nur 3 % der Handwerker den hydraulischen Abgleich tatsächlich beherrschen. Kein Wunder also, dass sich auf diesem Feld wenig tut. Eine neue Kampagne zum hydraulischen Abgleich soll dieses Dilemma beseitigen. Die im kommenden Jahr startende und auf 33 Monate angesetzte Initiative unter der Federführung der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online und dem Bundesumweltministerium hat unter anderem das Ziel, durch breite Aufklärung die Energieeinsparpotenziale beim Kunden auszuschöpfen und gleichsam weitere Investitionen anzustoßen. Auch soll die Akzeptanz für behördliche Maßgaben, beispielsweise die Anforderungen der EnEV, erhöht werden.

Es bleibt abzuwarten, ob die Botschaft ankommt.

Markus Sironi
Chefredakteur
m.sironi@strobel-verlag.de

 


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