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Grundgesetz für Daten

 

Fernab großer Beachtung tritt in weniger als drei Wochen eine Verordnung in Kraft, die es in sich hat. Und sie betrifft quasi jeden Handwerksbetrieb in Deutschland: die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie ist inzwischen zwei Jahre alt, aber von ihr gehört, geschweige denn sich damit näher beschäftigt, haben laut mehrerer übereinstimmender Umfrage­ergebnisse nur sehr wenige. Und damit fangen die Probleme an – oder vorsichtiger formuliert: Es können Probleme entstehen.
Die Datenschutzgrundverordnung gilt nicht nur in Deutschland, sondern ab dem 25. Mai dieses Jahres in der gesamten EU. Das Papier verfolgt das Ziel, Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten EU-weit zu vereinheitlichen und deren Schutz sicherzustellen. Umsetzen bzw. beachten müssen das „Grundgesetz der Daten“ alle Unternehmen, die solche Daten speichern und in welcher Form auch immer verarbeiten. Nicht nur Facebook mit Millionen europäischer Nutzern ist davon betroffen, auch der SHK-Handwerksbetrieb mit wenigen 100 Kunden.
Leider erfährt das handwerkliche Unternehmertum erst seit einigen Monaten verstärkt von der Verordnung. Hier dürfen sich die politischen Vertreter in Berlin mangelnde Aufklärungsarbeit ankreiden lassen. Schließlich hat diese Verordnung eine nicht zu unterschätzende Tragweite und bedeutet für Unternehmen einen mitunter hohen Dokumentationsaufwand. So sind Handwerksbetriebe verpflichtet, sämtliche Tätigkeiten zu beschreiben, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden.
In Anbetracht der von 104 Wochen (zwei Jahre) auf jetzt weniger als 3 Wochen dahingeschmolzenen Zeit zur Umsetzung ist guter Rat teuer. Aussitzen lässt sich die Datenschutzgrundverordnung nicht: Bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Geldstrafen. Doch wie verfahren? Ein erster Schritt dürfte sein, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Handwerksverbände haben dazu besondere Schriften aufgelegt, z. B. der ZDH (Zentralverband des Deutschen Handwerks) oder der ZVSHK (Zentralverband Sanitär Heizung Klima; Infoschrift nur zugänglich für Innungsmitglieder). Die IKZ-HAUSTECHNIK hatte das Thema in der Ausgabe 7/2018 in einem mehrseitigen Artikel aufgegriffen. Auf unserer Internetseite www.ikz.de finden sich dieser Bericht und weitere Beiträge. Zum Auffinden der Artikel reicht es, den Begriff DSGVO in die Suchmaske einzugeben.
Viel Erfolg in der Umsetzung wünscht

Detlev Knecht
stv. Chefredakteur IKZ-HAUSTECHNIK

d.knecht@strobel-verlag.de

 


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